Berechne die Grundsteuer in Sachsen aus Grundsteuerwert und sächsischer Messzahl. Inklusive dem Hebesatz, den Fälligkeiten und vierteljährlichen Raten.
Bescheidwerte und Hebesatz in Sachsen
Trage Messbetrag, Hebesatz und Grundstücksart ein und erhalte deine sächsische Grundsteuer.
Jahressteuer, Raten und Vergleich
Jahressteuer, Fälligkeiten und Monatsrücklage auf einen Blick
Trage Messbetrag oder Grundsteuerwert und den Hebesatz deiner Kommune ein.
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Wie berechnet der Grundsteuer-Sachsen-Rechner die Jahressteuer?
ƒSächsische Grundsteuer aus Messbetrag und Hebesatz
G=W⋅1000m⋅100h⋅100a⋅12t⋅(1−100r)
Variablen
G
Grundsteuer-Jährliche Grundsteuer nach Anteil, Monaten und Erlass.
W
Grundsteuerwert-Festgestellter Wert aus dem Grundsteuerwertbescheid.
m
Steuermesszahl-0,36 ‰ für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke, 0,72 ‰ für sonstige Grundstücke und 0,55 ‰ für Grundsteuer A.
h
Hebesatz-Hebesatz der Stadt oder Gemeinde in Sachsen.
a
Anteil-Wirtschaftlicher Anteil für interne Aufteilung.
t
Monate-Monate des betrachteten Steuerjahres.
r
Erlass-Erlass oder Abschlag in Prozent.
Grundsteuer in Sachsen mit Bescheidwerten
Die Beispiele zeigen, wie stark Messzahl und Hebesatz die Jahressteuer verändern. Der konkrete Hebesatz kommt immer von der Kommune.
Fall
Wert oder Messbetrag
Messzahl
Hebesatz
Jahressteuer
Wohnhaus mit Messbetrag
64,80 €
Bescheidwert
530 %
343,44 €
Wohnhaus aus Grundsteuerwert
180.000,00 €
0,36 ‰
530 %
343,44 €
Sonstiges Grundstück
250.000,00 €
0,72 ‰
620 %
1.116,00 €
Land- und Forstwirtschaft
120.000,00 €
0,55 ‰
350 %
231,00 €
Geprüft am 2. Juni 2026. Sachsen nutzt eigene Messzahlen für Grundsteuer B. Die Kommune setzt die endgültige Steuer mit dem Hebesatz fest.
Hebesatzwirkung bei gleichem Messbetrag
Wenn der Messbetrag gleich bleibt, erklärt fast der gesamte Unterschied in der Zahlung den kommunalen Hebesatz.
Hebesatz
Jahressteuer
Quartal
Einordnung
350 %
226,80 €
56,70 €
Niedriger Beispielwert für die Hebesatzmechanik.
530 %
343,44 €
85,86 €
Standardbeispiel dieses Rechners.
650 %
421,20 €
105,30 €
Spürbar höhere Jahressteuer bei gleichem Messbetrag.
800 %
518,40 €
129,60 €
Hoher Hebesatz. Den kommunalen Bescheid genau prüfen.
Die Tabelle zeigt nur die Rechenmechanik. Maßgeblich ist die Hebesatzsatzung deiner Stadt oder Gemeinde.
Welche Werte du für Sachsen prüfen solltest
Die Grundsteuer besteht aus Grundlagenbescheiden des Finanzamts und dem späteren Gemeindebescheid.
Wert
Rechnerfeld
Hinweis
Grundsteuermessbetrag
64,80 €
Der Messbetrag aus dem Finanzamtsbescheid ist für die Kommune verbindlich.
Hebesatz
530 %
Stadt oder Gemeinde legen Hebesatz A, B und optional C fest.
Wohngrundstück oder unbebautes Grundstück
0,36 ‰
Sachsen setzt für Wohnnutzung und unbebaute Grundstücke dieselbe eigene Messzahl an.
Sonstiges Grundstück
0,72 ‰
Sachsen setzt für Nichtwohngrundstücke eine höhere Messzahl an.
Grundsteuer C
Grundsteuer C, baureifes unbebautes Grundstück
Nur relevant, wenn die Kommune diese Hebesatzart für baureife unbebaute Grundstücke nutzt.
Häufig gestellte Fragen zum Grundsteuer-Sachsen-Rechner
Was berechnet der Grundsteuer-Sachsen-Rechner?
Der Rechner bildet die kommunale Grundsteuer aus Bescheidwerten nach. Am zuverlässigsten ist die Eingabe des Grundsteuermessbetrags aus dem Finanzamtsbescheid und des aktuellen Hebesatzes deiner Stadt oder Gemeinde. Optional kannst du aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl einen Messbetrag plausibilisieren.
Warum ist der Grundsteuermessbetrag so wichtig?
Der Grundsteuermessbetrag ist die Brücke zwischen Finanzamt und Kommune. Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Messbetrag fest. Die Kommune multipliziert diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz und setzt dadurch die konkrete Jahressteuer im Grundsteuerbescheid fest.
Welche Steuermesszahlen nutzt der Rechner?
Für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke nutzt der Rechner 0,36 ‰. Für sonstige Grundstücke nutzt er 0,72 ‰. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nutzt er 0,55 ‰. Diese Werte helfen nur im Grundsteuerwert-Modus. Ein Messbetrag aus dem Bescheid geht vor.
Was ist in Sachsen anders als im reinen Bundesmodell?
Sachsen nutzt die Wertfeststellung der Grundsteuerreform, setzt aber bei der Grundsteuer B eigene Messzahlen ein. Dadurch werden Wohn- und Nichtwohnfälle anders gewichtet als in einem Rechner, der nur die bundesweiten Standardmesszahlen verwendet. Der konkrete Betrag hängt zusätzlich vom kommunalen Hebesatz ab.
Wo finde ich den Hebesatz?
Den Hebesatz findest du im Grundsteuerbescheid, in der Hebesatzsatzung oder auf den Seiten deiner Stadt oder Gemeinde. Wichtig ist die richtige Hebesatzart. Grundsteuer A, Grundsteuer B und eine mögliche Grundsteuer C können unterschiedliche Hebesätze haben.
Kann ich mit dem Rechner meinen Grundsteuerwert prüfen?
Nur begrenzt. Der Rechner prüft nicht die Bewertungsdetails des Bundesmodells wie Wohnfläche, Baujahr, Bodenrichtwert, Mietniveaustufe oder Grundstücksart. Er zeigt, was aus einem eingetragenen Grundsteuerwert rechnerisch als Messbetrag und Jahressteuer folgt.
Warum kann meine neue Grundsteuer höher oder niedriger sein als früher?
Seit dem Start des neuen Grundsteuerrechts ersetzen neue Grundsteuerwerte die alten Einheitswerte. Dadurch ändern sich die Messbeträge. Zusätzlich haben Kommunen neue Hebesätze festgelegt. Eine höhere Zahlung kann also aus dem Wertansatz, dem Hebesatz oder aus beiden Faktoren entstehen.
Was bedeutet Grundsteuer C im Rechner?
Grundsteuer C betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke, wenn eine Kommune diese Hebesatzart nutzt. Im Wertmodus nutzt der Rechner dafür die Messzahl für unbebaute Grundstücke. Du solltest zuerst prüfen, ob deine Stadt oder Gemeinde tatsächlich einen Hebesatz C festgelegt hat und ob dein Grundstück darunter fällt.
Wozu dienen Anteil und Monate?
Anteil und Monate sind für wirtschaftliche Aufteilungen gedacht, etwa bei Miteigentum, Vermietung, Kaufpreisverhandlungen oder unterjährigen internen Abrechnungen. Sie ändern nicht automatisch den öffentlich-rechtlichen Grundsteuerbescheid der Kommune.
Wann sollte ich den Bescheid prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn Grundstücksart, Messbetrag, Hebesatz, Eigentümerdaten, Flächen oder die Zuordnung zu Grundsteuer A, B oder C unplausibel wirken. Fehler im Grundsteuerwert- oder Messbescheid muss grundsätzlich das Finanzamt korrigieren. Fehler im Hebesatz oder in der Zahlungshöhe gehören zur Kommune.