Prüfe Mietzuschuss oder Lastenzuschuss mit aktueller Wohngeldformel und klar ausgewiesenem Vorprüfungs-Scope
Wohngeld-Vorprüfung
Amtliche Wohngeldformel 2026 für bis zu 5 Haushaltsmitglieder. Der Rechner ist bewusst als Vorprüfung gebaut. Gib das zu berücksichtigende Monatseinkommen nach Wohngeld-Abzügen an.
Vorprüfungs-Ergebnis
Amtliche Wohngeldformel als Vorprüfung. Bei Ausschlussfällen ist der amtliche Bescheid maßgeblich.
Gib Einkommen, Wohnkosten und Mietstufe ein, um eine Wohngeld-Vorprüfung zu sehen.
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Maximal anrechenbares Einkommen für Wohngeldanspruch
Haushaltsgröße
Mietstufe I
Mietstufe III
Mietstufe V
Mietstufe VII
1 Person
1.372
1.441
1.510
1.579
2 Personen
1.854
1.945
2.037
2.129
3 Personen
2.265
2.378
2.490
2.602
4 Personen
2.998
3.142
3.287
3.431
5 Personen
3.431
3.600
3.768
3.937
Einkommensgrenzen netto, Mietstufen variieren nach Stadt/Gemeinde
Häufig gestellte Fragen zum Wohngeld-Rechner
Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch darauf?
Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen zur Deckung der Wohnkosten. Anspruch haben Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss), deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Empfänger von ALG II, Sozialhilfe oder BAföG sind meist ausgeschlossen, da deren Wohnkosten bereits berücksichtigt werden.
Wie wird die Höhe des Wohngeldes berechnet?
Das Wohngeld wird nach einer gesetzlichen Formel berechnet, die drei Faktoren berücksichtigt: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das Gesamteinkommen des Haushalts und die zuschussfähige Miete oder Belastung. Die Berechnung erfolgt nach Mietstufen, die je nach Gemeinde unterschiedlich sind. Als Faustregel gilt: Je niedriger das Einkommen und je höher die Wohnkosten, desto höher das Wohngeld.
Was sind zuschussfähige Wohnkosten?
Zuschussfähig sind bei Mietern die Kaltmiete plus Nebenkosten (ohne Heizung), bei Eigentümern die Belastungen aus Krediten, Steuern und Nebenkosten. Nicht zuschussfähig sind: Heizkosten, überhöhte Mieten, Luxusausstattung oder Wohnungen, die den angemessenen Wohnraum überschreiten. Es gibt Höchstbeträge je nach Haushaltsgröße und Mietstufe der Gemeinde.
Welche Einkommensgrenzen gelten beim Wohngeld?
Es gibt keine festen Einkommensgrenzen, sondern das Wohngeld wird stufenlos berechnet. Als groben Richtwert: Bei einem 1-Personen-Haushalt liegt die Obergrenze bei etwa 1.200 € monatlich, bei zwei Personen bei etwa 1.600 €, bei drei Personen bei etwa 2.000 €. Die tatsächlichen Grenzen hängen von den Wohnkosten und der Mietstufe ab. Online-Rechner geben eine erste Orientierung.
Wie oft wird das Wohngeld neu berechnet?
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Änderungen der Verhältnisse (Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnkosten) muss dies der Wohngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden. Das Wohngeld wird dann neu berechnet und kann sich erhöhen oder verringern, in manchen Fällen entfällt der Anspruch ganz.
Wo kann ich Wohngeld beantragen?
Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da Wohngeld frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird (keine rückwirkende Zahlung). Benötigt werden: Einkommensnachweise, Mietvertrag oder Belastungsnachweis, Kontoauszüge und weitere Unterlagen je nach Einzelfall.
Was hat sich 2023 beim Wohngeld geändert?
Mit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 wurden die Leistungen deutlich erhöht: Das durchschnittliche Wohngeld stieg von 177 € auf ca. 370 € monatlich. Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert (von 600.000 auf ca. 2 Millionen Haushalte). Neue Komponenten: Heizkostenkomponente und Klimakomponente wurden eingeführt. Die Miethöchstbeträge und Einkommensgrenzen wurden angehoben.
Kann ich Wohngeld und andere Sozialleistungen kombinieren?
Grundsätzlich schließen sich Wohngeld und bestimmte Sozialleistungen aus: Empfänger von Bürgergeld (ALG II), Sozialhilfe oder BAföG erhalten kein Wohngeld, da deren Wohnkosten bereits berücksichtigt werden. Wohngeld ist jedoch kombinierbar mit: Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Arbeitslosengeld I (ALG I), Rente, Erwerbseinkommen. Im Einzelfall kann es günstiger sein, Wohngeld statt Bürgergeld zu beziehen.
Was ist der Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss?
Mietzuschuss erhalten Mieter zur Unterstützung deiner Mietkosten. Lastenzuschuss erhalten Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum für Kreditraten, Grundsteuer und Nebenkosten. Die Berechnung ist ähnlich, aber bei Eigentümern werden die anerkannten Belastungen aus dem Eigentum berücksichtigt. Auch Eigentümer müssen Einkommensgrenzen einhalten und das Eigentum selbst bewohnen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Kann ich den Rechner auf dem Smartphone nutzen?
Ja, der Rechner ist vollständig responsiv gestaltet und funktioniert auf allen Geräten - Desktop, Tablet und Smartphone. Die Bedienung wurde für Touchscreens optimiert.