Anzahl Kinder-Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder
Kindergeld 2026
Monatliche Kindergeldsätze und Kinderzuschlag
Kind
Monatlich
Jährlich
Hinweis
1. Kind
259 €
3.108 €
Einheitlicher Betrag seit 2023
2. Kind
259 €
3.108 €
Gleicher Betrag wie 1. Kind
3. Kind
259 €
3.108 €
Gleicher Betrag wie 1. Kind
4. und weitere
259 €
3.108 €
Gleicher Betrag wie 1. Kind
Kinderzuschlag (KiZ)
max. 297 €
max. 3.564 €
Für Geringverdiener zusätzlich
Kindergeld bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung/Studium bis 25. Kinderfreibetrag 2026: 9.600 € pro Kind
Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld-Rechner
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 einheitlich 259 Euro pro Monat für jedes Kind, unabhängig von der Reihenfolge oder Anzahl der Kinder. Dies ist eine weitere Erhöhung von den 255 Euro im Jahr 2025. Pro Jahr erhalten Familien damit 3.108 € pro Kind. Die Erhöhung ist Teil der Familienförderung und soll Familien angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten entlasten.
Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus bis zum 25. Geburtstag, wenn das Kind sich in der ersten Berufsausbildung oder dem ersten Studium befindet, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolviert, oder arbeitslos gemeldet ist (nur bis 21 Jahre). Bei einer Behinderung kann Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag - was ist besser?
Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und gewährt das Vorteilhaftere. Bei niedrigeren Einkommen (etwa bis 37.000 € bei einem Kind) ist meist das Kindergeld günstiger, bei höheren Einkommen der Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.600 € pro Kind und Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart der Freibetrag etwa 5.269 € Steuern.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruchsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, EU-Bürger mit Arbeitsplatz in Deutschland sowie bestimmte andere Ausländer mit entsprechendem Aufenthaltstitel. Das Kind muss zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehören. Bei getrennt lebenden Eltern erhält derjenige Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Wie beantrage ich Kindergeld?
Kindergeld wird bei der örtlichen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt, öffentlich Bedienstete wenden sich an die Besoldungsstelle ihres Dienstherrn. Der Antrag sollte möglichst direkt nach der Geburt gestellt werden, da Kindergeld nur rückwirkend für maximal 6 Monate gezahlt wird. Benötigt werden: Antragsformular, Geburtsurkunde des Kindes, steuerliche Identifikationsnummer.
Was ist der Kinderbonus und wann wird er gezahlt?
Der Kinderbonus war eine zusätzliche Einmalzahlung zum Kindergeld, die in den Corona-Jahren 2020 (300 €), 2021 (150 €) und 2022 (100 €) ausgezahlt wurde. Ab 2023 gibt es keinen regelmäßigen Kinderbonus mehr. Stattdessen wurde das reguläre Kindergeld deutlich erhöht. Sollte es erneut einen Kinderbonus geben, wird dieser automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt – ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Wie wirkt sich der Kinderzuschlag auf das Kindergeld aus?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen und wird unabhängig vom Kindergeld gezahlt. Er beträgt maximal 297 Euro pro Kind und Monat (2026). Voraussetzung: Das Einkommen reicht zwar für die Eltern, aber nicht für die Kinder. Mit Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen können Familien bis zu 556 Euro pro Kind monatlich erhalten. Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der Familienkasse beantragt.
Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Kindergeld ist grundsätzlich unpfändbar, da es dem Kindesunterhalt dient. Einmal auf dem Konto, genießt es als Teil des Kontoguthabens jedoch nur eingeschränkten Schutz. Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kannst du einen Grundfreibetrag schützen, der bei Kindergeldberechtigten um den Kindergeldbetrag erhöht werden kann. Dazu musst du der Bank eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Wichtig: Das Kindergeld muss für das Kind verwendet werden.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Kann ich den Rechner auf dem Smartphone nutzen?
Ja, der Rechner ist vollständig responsiv gestaltet und funktioniert auf allen Geräten - Desktop, Tablet und Smartphone. Die Bedienung wurde für Touchscreens optimiert.