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Prüfe deinen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ)
Über den KiZ Lotse
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat (2026). Mit dem KiZ hast du auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
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Abzug-45 % des über Mindestgrenze liegenden Einkommens
Kinderzuschlag 2026 - Maximale Höhe
Maximaler Kinderzuschlag pro Kind und Monat
Jahr
Max. KiZ pro Kind
Kindergeld
Gesamt pro Kind
2023
250 €
250 €
500 €
2024
292 €
250 €
542 €
2025
297 €
255 €
552 €
2026
297 €
259 €
556 €
Der KiZ wird individuell berechnet und kann zwischen 0 € und dem Maximalbetrag liegen.
Mindesteinkommensgrenzen für Kinderzuschlag
Voraussetzung: Bruttoeinkommen muss mindestens erreichen
Familientyp
Mindest-Brutto
Hinweis
Paare
900 €
Zusammen veranlagt
Alleinerziehende
600 €
Niedrigere Grenze
Es gibt keine feste Höchstgrenze – entscheidend ist, ob KiZ den Bürgergeld-Bedarf deckt.
Häufig gestellte Fragen zum KiZ-Lotse
Was ist der Kinderzuschlag (KiZ) und wer kann ihn beantragen?
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie ausreicht. Er richtet sich an Familien, die ohne KiZ Bürgergeld beziehen müssten. Anspruchsberechtigt sind Eltern mit minderjährigen Kindern im Haushalt, die Kindergeld erhalten und deren Einkommen in einem bestimmten Bereich liegt.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Der Kinderzuschlag beträgt maximal 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab und wird individuell berechnet. Zusammen mit dem Kindergeld (259 €) ergibt sich eine maximale Unterstützung von 556 € pro Kind monatlich.
Welche Einkommensgrenzen gelten für den Kinderzuschlag?
Die Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 € brutto für Paare und 600 € brutto für Alleinerziehende. Eine feste Höchstgrenze gibt es nicht – stattdessen wird geprüft, ob der KiZ den Bürgergeld-Bedarf deckt. Faustregel: Bei einem Kind liegt die Obergrenze bei ca. 2.500-3.500 € netto, je nach Mietkosten und Kinderzahl.
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Ja, Kinderzuschlag und Wohngeld ergänzen sich oft. Beide Leistungen zusammen können dazu führen, dass du keinen Bürgergeld-Anspruch mehr hast. Dies ist sogar Voraussetzung für den KiZ: Die Leistungen müssen zusammen mit dem Einkommen den Bürgergeld-Bedarf decken. Viele Familien erhalten beides.
Welche Unterlagen brauche ich für den KiZ-Antrag?
Für den Antrag benötigst du: Einkommensnachweise der letzten 6 Monate (Gehaltsabrechnungen, Selbstständigen-Nachweis), Mietvertrag und Mietkostennachweis, Kindergeldbescheid, Kontoauszüge, Vermögensnachweise und ggf. Unterhaltsnachweise. Der Antrag erfolgt bei der Familienkasse.
Was ist der Unterschied zwischen KiZ-Lotse und direktem Antrag?
Der KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit ist ein Online-Tool, das vorab prüft, ob du voraussichtlich Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Er gibt eine unverbindliche Einschätzung und leitet dann zum Antrag weiter. Der direkte Antrag erfolgt bei der Familienkasse – das Ergebnis des Lotsen ersetzt den Antrag nicht.
Wie wird das Einkommen beim Kinderzuschlag angerechnet?
Das Einkommen der Eltern wird teilweise angerechnet: Vom Einkommen über dem Bedarf werden 45 % abgezogen. Je 10 € Einkommen über der Bedarfsgrenze reduziert sich der KiZ um 4,50 €. Kindeseinkommen (z. B. Unterhalt) wird zu 45 % angerechnet. Kindergeld und Wohngeld werden nicht angerechnet.
Für wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Der Kinderzuschlag wird in der Regel für 6 Monate bewilligt. Danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Bei stabilen Einkommensverhältnissen kann auch eine längere Bewilligung erfolgen. Änderungen beim Einkommen musst du zeitnah mitteilen.
Was passiert, wenn mein Einkommen schwankt?
Bei schwankendem Einkommen wird in der Regel das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen gilt das Einkommen des letzten Steuerbescheids oder eine Prognose. Wesentliche Änderungen (mehr als 10 %) sollten gemeldet werden.
Erhalten auch Alleinerziehende den Kinderzuschlag?
Ja, Alleinerziehende können den Kinderzuschlag beantragen. Die Mindesteinkommensgrenze ist mit 600 € brutto niedriger als bei Paaren. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Steuer. Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen des Kindes teilweise angerechnet.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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