2,4 % kinderlos, 1,8 % mit 1 Kind, 1,55 %/1,3 %/1,05 %/0,8 % bei 2/3/4/5+ Kindern
1,8 %; Sachsen: AG 1,3 %, AN jeweils 0,5 Prozentpunkte höher
5.812,50 €/Monat
Rentenversicherung
18,6 %
9,3 %
9,3 %
8.450,00 €/Monat
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
1,3 %
1,3 %
8.450,00 €/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (ZB) 2026: 2,9 %. Arbeitgeberanteil insgesamt ca. 20-21 % des Bruttolohns
Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenbeitrag berechnen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
Der allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, hälftig getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (je 7,3 %). Dazu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 % liegt und ebenfalls hälftig geteilt wird. Die durchschnittliche Arbeitnehmerbelastung liegt damit bei etwa 8,75 % vom beitragspflichtigen Brutto.
Bis zu welchem Einkommen muss ich GKV-Beiträge zahlen?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV liegt 2026 bei 69.750 € jährlich (5.812,50 € monatlich). Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht verbeitragt. Maximalbeitrag (ohne Zusatzbeitrag): 5.812,50 € × 14,6 % ÷ 2 = ca. 424 € Arbeitnehmeranteil.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze und wann kann ich in die PKV wechseln?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2026 bei 77.400 € (6.450 € monatlich). Wer regelmäßig darüber verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Das Einkommen muss auch prognostisch über der Grenze liegen. Selbstständige und Beamte haben keine Versicherungspflicht und können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?
Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 %. Günstige und teure Kassen können deutlich davon abweichen, deshalb sollte der konkrete Kassensatz geprüft werden. Bei 4.000 € Brutto macht 1 Prozentpunkt Zusatzbeitrag etwa 20 € Arbeitnehmeranteil pro Monat aus.
Wie berechnet sich der Beitrag für Rentner in der GKV?
Pflichtversicherte Rentner (KVdR) zahlen den halben Beitrag auf die gesetzliche Rente, die DRV trägt den anderen Anteil. Auf Betriebsrenten wird grundsätzlich der volle Krankenversicherungsbeitrag fällig, 2026 aber erst oberhalb des KV-Freibetrags von 197,75 € pro Monat. Für die Pflegeversicherung gilt kein gleich wirkender Freibetrag. Freiwillig Versicherte müssen weitere Einkünfte gesondert prüfen.
Was zahlen Selbstständige an die Krankenkasse?
Freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitrag (14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung). 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 € monatlich, der GKV-Mindestbeitrag je nach Krankengeldanspruch bei etwa 223-231 € plus Pflegeversicherung. Der Höchstbeitrag richtet sich nach der BBG von 5.812,50 € monatlich. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid.
Wie funktioniert die Familienversicherung?
Ehepartner und Kinder können beitragsfrei mitversichert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen über 565 € im Monat haben. Bei geringfügiger Beschäftigung gilt 2026 die Grenze von 603 €. Hauptberufliche Selbstständigkeit schließt die Familienversicherung aus. Kinder sind je nach Ausbildung und Status bis 23 oder 25 Jahre mitversicherbar.
Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist Pflichtversicherung. Der Beitragssatz liegt 2026 grundsätzlich bei 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 %. Eltern mit 2 bis 5 Kindern unter 25 Jahren erhalten im Arbeitnehmeranteil Abschläge von 0,25 Prozentpunkten je Kind ab dem zweiten Kind. Sie zahlt bei Pflegebedürftigkeit unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege, vollstationäre Pflege sowie den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 2026 reichen Pflegegeld und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5 bis 990 € beziehungsweise 2.299 € im Monat.
Welche Beitragsdaten gehören in die Berechnung des Krankenkassenbeitrags?
Für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags zählen beitragspflichtiges Einkommen, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung, Kinderlosenzuschlag, Versicherungsstatus und Abrechnungszeitraum. Nicht jedes Entgelt ist automatisch beitragspflichtig.
Wie vermeide ich falsche Monatswerte bei der Berechnung von Krankenkassenbeitrag?
Monatswerte werden unsauber, wenn Wochenstunden, Teilzeitquote, Sonderzahlungen oder Fehlzeiten aus unterschiedlichen Zeiträumen stammen. Die Eingaben sollten deshalb aus derselben Abrechnung oder demselben Vertrag kommen.