Berechne deinen Krankenversicherungsbeitrag als Selbstständiger. Vergleich zwischen GKV und PKV mit aktuellen Beitragssätzen
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Krankenversicherung für Selbstständige
Diese Modellrechnung vergleicht die GKV mit einer vereinfachten PKV-Schätzung. Selbstständige zahlen in der GKV den vollen Beitragssatz allein. Die PKV kann günstiger wirken, hängt aber stark von Tarif, Gesundheitszustand und Alter ab.
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Entscheidung sorgfältig abwägen - ein Wechsel zurück ist oft nicht möglich.
Häufig gestellte Fragen zum Krankenversicherung für Selbstständige
Welche Krankenversicherungsoptionen haben Selbstständige?
Selbstständige können zwischen GKV (freiwillig gesetzlich) und PKV (privat) wählen. Eine Familienversicherung über den Ehepartner kommt nur infrage, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und das regelmäßige Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € monatlich beträgt, bei geringfügiger Beschäftigung 603 €. Die Wahl sollte gut überlegt sein, da ein Wechsel von PKV zurück zur GKV später schwer möglich ist.
Wie berechnet sich der GKV-Beitrag für Selbstständige?
Grundlage ist der Gewinn laut Steuerbescheid. Beitragssatz: 14,6 % oder 14,0 % je nach Krankengeldanspruch, plus kassenindividueller Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. 2026 liegt die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 € monatlich, die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 € monatlich.
GKV: Beiträge werden jährlich an den Gewinn angepasst. Bei Verlusten sinkt der Beitrag (Mindestbeitrag bleibt). PKV: Beitrag bleibt gleich unabhängig vom Einkommen, riskant bei Einbrüchen. Tipp: In guten Jahren Rücklagen für Versicherungsbeiträge bilden.
Kann ich als Selbstständiger in der Familienversicherung bleiben?
Ja, wenn dein regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € monatlich beträgt. Bei geringfügiger Beschäftigung gilt die Grenze von 603 €. Achtung: Bei Selbstständigkeit zählt der Gewinn, nicht der Umsatz. Bei saisonalen Schwankungen kann ein Monat über der Grenze problematisch sein.
Welche Zusatzversicherungen brauchen Selbstständige?
Sinnvoll: Krankentagegeld (ersetzt Einkommen bei Krankheit, ab 43. Tag), Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei GKV: Zahnzusatz, Auslandsreisekrankenversicherung. Bei PKV: Oft bereits enthalten. Krankentagegeld ist für Selbstständige besonders wichtig, da kein Arbeitgeber Lohnfortzahlung leistet.
Ab wann zahlt das Krankentagegeld?
In der GKV: Ab dem 43. Krankheitstag (zuvor sind Selbstständige auf Rücklagen angewiesen). In der PKV: Frei wählbar ab 4., 15., 22., 29. oder 43. Tag. Je früher die Zahlung beginnt, desto höher der Beitrag. Empfehlung für Selbstständige: Ab dem 22. oder 29. Tag.
Wie melde ich mich als Selbstständiger bei der Krankenkasse an?
Bei Gründung: Antrag auf freiwillige Versicherung bei gewünschter GKV oder PKV-Antrag mit Gesundheitsprüfung. Wechsel aus Anstellung: Innerhalb von 3 Monaten entscheiden. Benötigte Unterlagen: Gewerbeanmeldung, geschätzte Einnahmen/Gewinn, Steuerbescheid (bei Bestandsselbstständigen).
Was kostet die Krankenversicherung im Gründungsjahr?
GKV: Oft wird zunächst die Mindestbemessungsgrundlage angesetzt. 2026 liegt sie bei 1.318,33 € monatlich, der Mindestbeitrag liegt je nach Krankengeldanspruch und Zusatzbeitrag etwa bei 223-231 € plus Pflegeversicherung. Nach dem ersten Steuerbescheid: Korrektur und ggf. Nachzahlung. PKV: Fester Beitrag nach Tarif und Gesundheitsprüfung, unabhängig vom Einkommen.
Kann ich als Selbstständiger von der PKV zurück in die GKV?
Sehr schwer. Möglichkeiten: Anstellung mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026), Aufgabe der Selbstständigkeit. Ab 55 Jahren ist der Wechsel nahezu unmöglich. Deshalb: PKV-Entscheidung sehr sorgfältig treffen!
Welche Entgeltbestandteile gehören in die Krankenversicherung für Selbstständige?
Relevant sind Grundlohn, regelmäßige Zulagen, Einmalzahlungen, Arbeitszeitmodell und Abrechnungszeitraum. Sachbezüge oder steuerfreie Zuschüsse sollten nur einfließen, wenn sie im konkreten Rechner vorgesehen sind.
Warum ist das Arbeitseinkommen für Selbstständige schwer planbar?
Bei Selbstständigen schwanken Gewinn, Vorauszahlungen und private Entnahmen oft stärker als ein Gehalt. Für die Krankenversicherung zählt deshalb nicht nur der aktuelle Monat, sondern die belastbare Einkommensbasis aus Steuerbescheid, Prognose und Mindestbemessung.