Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Kündigung zum
In der Probezeit (max. 6 Monate)
2 Wochen
Jederzeit
Bis 2 Jahre
4 Wochen
15. oder Monatsende
2 Jahre
1 Monat
Monatsende
5 Jahre
2 Monate
Monatsende
8 Jahre
3 Monate
Monatsende
10 Jahre
4 Monate
Monatsende
12 Jahre
5 Monate
Monatsende
15 Jahre
6 Monate
Monatsende
20 Jahre
7 Monate
Monatsende
Für Arbeitnehmer gilt immer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten
Häufig gestellte Fragen zum Kündigungsfristen-Rechner
Welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten in Deutschland?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB detailliert geregelt und bilden das Grundgerüst des deutschen Arbeitsrechts. Arbeitnehmer haben grundsätzlich eine einheitliche Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, unabhängig von der Betriebszugehörigkeitsdauer. Für Arbeitgeber hingegen verlängert sich die Kündigungsfrist gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers - beginnend bei 4 Wochen für neue Mitarbeiter bis hin zu 7 Monaten für langjährige Beschäftigte mit über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Können Kündigungsfristen vertraglich verkürzt oder verlängert werden?
Grundsätzlich können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Betriebsvereinbarung längere Kündigungsfristen als die gesetzlichen Mindestfristen vereinbart werden. Kürzere Fristen sind jedoch nur in Ausnahmefällen möglich: während der Probezeit (maximal 6 Monate), bei geringfügiger Beschäftigung oder in besonderen Arbeitsverhältnissen. Wichtig ist das Gleichbehandlungsgebot: Die für den Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen dürfen nicht länger sein als die für den Arbeitgeber vereinbarten Fristen. Tarifverträge haben oft eigene, vom Gesetz abweichende Regelungen.
Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter strikter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen und benötigt grundsätzlich keinen besonderen Grund (es sei denn, es gilt Kündigungsschutz). Sie ist die Regelform der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung hingegen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Sie muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung der kündigungsrelevanten Tatsachen erklärt werden und bedarf meist einer vorherigen Abmahnung.
Wann beginnt die Kündigungsfrist zu laufen?
Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Kündigungserklärung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist, nicht bereits mit dem Absenden. Bei persönlicher Übergabe oder Zustellung gegen Empfangsbestätigung beginnt die Frist sofort. Bei normalem Postversand gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie unter gewöhnlichen Umständen in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist - bei Einwurf in den Briefkasten normalerweise am nächsten Werktag. E-Mail-Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie nachweislich zugegangen sind und der Empfänger damit einverstanden ist.
Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Krankheit hat keinen Einfluss auf die laufende Kündigungsfrist - sie wird weder unterbrochen noch verlängert. Die Kündigung bleibt zum berechneten Datum wirksam. Während der Krankheit erhältst du weiterhin Lohnfortzahlung (bis 6 Wochen), danach Krankengeld. Wichtig: Eine Kündigung während Krankheit ist nicht automatisch unwirksam. Nur besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit) kann eine Kündigung unwirksam machen.
Welche Kündigungsfristen gelten in der Probezeit?
In der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen, ohne dass ein bestimmter Termin eingehalten werden muss. Die Kündigung kann also zu jedem beliebigen Tag erfolgen. Diese Frist gilt für beide Seiten gleichermaßen. Nach Ende der Probezeit gelten automatisch die regulären gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Tarifverträge können abweichende Probezeit-Regelungen vorsehen.
Was bedeutet Kündigung zum Monatsende oder zur Monatsmitte?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist von 4 Wochen kann 'zum 15.' oder 'zum Ende eines Kalendermonats' erfolgen. Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis endet genau am 15. oder letzten Tag des Monats. Beispiel: Kündigung am 1. März mit 4 Wochen Frist = Ende am 31. März (Monatsende) oder 15. April (nächster zulässiger Termin). Bei längeren Fristen gilt oft nur das Monatsende als Kündigungstermin.
Kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?
Ja, mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Prüfe: Formfehler (schriftlich mit Originalunterschrift?), Kündigungsgrund bei Kündigungsschutz, Betriebsratsanhörung, besonderer Kündigungsschutz (Schwangerschaft, Behinderung, Betriebsrat). Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Erfolgsaussichten einschätzen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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