Pflegeversicherung-1,7 % (variiert für Kinderlose)
sAV=1,3%
Arbeitslosenversicherung-1,3 % Arbeitgeberanteil
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Aktuelle Beitragssätze zur Sozialversicherung
Versicherung
Gesamtbeitrag
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
BBG
Krankenversicherung
14,6 % + Zusatzbeitrag
7,3 % + ½ ZB
7,3 % + ½ ZB
5.812,50 €/Monat
Pflegeversicherung
3,4 % (kinderlos: 4,0 %)
1,7 % (2,3 %)
1,7 %
5.812,50 €/Monat
Rentenversicherung
18,6 %
9,3 %
9,3 %
8.450 €/Monat
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
1,3 %
1,3 %
8.450 €/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (ZB) 2026: ca. 2,5 %. Arbeitgeberanteil insgesamt ca. 20-21 % des Bruttolohns
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitgeberanteil-Rechner
Was ist der Arbeitgeberanteil?
Der Arbeitgeberanteil umfasst die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt zahlt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagen. Er beträgt etwa 20-23 % des Bruttogehalts.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 €/Monat (bundeseinheitlich). Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat (bundeseinheitlich). Einkommen über diesen Grenzen wird nicht verbeitragt.
Welche Umlagen zahlt nur der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber trägt allein: U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit, ca. 0,9-4 %), U2 (Mutterschaftsaufwendungen, ca. 0,2-0,8 %), Insolvenzgeldumlage (0,06 %). Diese erhöhen die Lohnnebenkosten zusätzlich.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten insgesamt?
Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber betragen ca. 20-23 % des Bruttogehalts. Bei 4.000 € Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber ca. 800-920 € zusätzlich. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber liegen also bei ca. 4.800-4.920 €.
Gilt der Arbeitgeberanteil auch bei Minijobbern?
Bei Minijobbern (bis 538 €/Monat) zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben: 13 % KV, 15 % RV, 2 % Pauschalsteuer, plus Umlagen = ca. 30 % des Arbeitsentgelts. Der Minijobber ist beitragsfrei (außer optionaler RV-Aufstockung).
Was ändert sich bei der Pflegeversicherung nach Kindern?
Der Pflegeversicherungsbeitrag staffelt sich 2026 nach Kinderzahl: Kinderlose ab 23 Jahren +0,6 % (gesamt 4,0 %, AG-Anteil 2,0 %), mit Kindern unter 25 Jahren Abschläge von 0,25 % pro Kind (ab 2. Kind bis 5. Kind). Der Arbeitgeberanteil bleibt konstant.
Wann entfällt der Arbeitgeberanteil?
Kein Arbeitgeberanteil bei: Freien Mitarbeitern/Selbstständigen, Privatversicherten (nur Arbeitgeberzuschuss zur PKV bis max. AG-Anteil GKV), Beamten (Beihilfe statt SV), kurzfristig Beschäftigten (unter 3 Monate). Bei Midijobs ist der AG-Anteil voll, aber AN-Anteil reduziert.
Wie berechne ich die Arbeitgeberkosten für eine Stelle?
Gesamtkosten = Bruttogehalt + AG-Anteil Sozialversicherung (ca. 20 %) + Umlagen (ca. 2-3 %) + evtl. Berufsgenossenschaft (branchenabhängig). Für 50.000 € Bruttojahresgehalt rechne mit ca. 60.000-62.000 € Arbeitgeberkosten.
Was ist bei Grenzgängern und Auslandsbeschäftigung zu beachten?
Bei EU-Grenzgängern gilt das Beschäftigungslandprinzip: Deutsche Arbeitgeber führen deutsche SV-Beiträge ab. Bei Entsendungen ins Ausland (A1-Bescheinigung) können deutsche Beiträge fortgelten. Nicht-EU erfordert Prüfung von Sozialversicherungsabkommen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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