2,4 % kinderlos, 1,8 % mit 1 Kind, 1,55 %/1,3 %/1,05 %/0,8 % bei 2/3/4/5+ Kindern
1,8 %; Sachsen: AG 1,3 %, AN jeweils 0,5 Prozentpunkte höher
5.812,50 €/Monat
Rentenversicherung
18,6 %
9,3 %
9,3 %
8.450,00 €/Monat
Arbeitslosenversicherung
2,6 %
1,3 %
1,3 %
8.450,00 €/Monat
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (ZB) 2026: 2,9 %. Arbeitgeberanteil insgesamt ca. 20-21 % des Bruttolohns
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitgeberanteil-Rechner
Was ist der Arbeitgeberanteil?
Der Arbeitgeberanteil umfasst die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt zahlt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Umlagen. Er beträgt etwa 20-23 % des Bruttogehalts.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2026?
Gesamtbeiträge 2026: Rentenversicherung 18,6 % (je 9,3 %), Arbeitslosenversicherung 2,6 % (je 1,3 %), Krankenversicherung durchschnittlich 17,5 % inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag (je 8,75 %), Pflegeversicherung 3,6 % plus Kinderlosenzuschlag oder mit Abschlägen nach Kinderzahl.
Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Renten- und Arbeitslosenversicherung: 8.450 €/Monat (bundeseinheitlich). Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat (bundeseinheitlich). Einkommen über diesen Grenzen wird nicht verbeitragt.
Welche Umlagen zahlt nur der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber trägt allein: U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit, ca. 0,9-4 %), U2 (Mutterschaftsaufwendungen, ca. 0,2-0,8 %), Insolvenzgeldumlage (0,06 %). Diese erhöhen die Lohnnebenkosten zusätzlich.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten insgesamt?
Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber betragen ca. 20-23 % des Bruttogehalts. Bei 4.000 € Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber ca. 800-920 € zusätzlich. Die Gesamtkosten für den Arbeitgeber liegen also bei ca. 4.800-4.920 €.
Gilt der Arbeitgeberanteil auch bei Minijobbern?
Bei Minijobbern bis 603 € monatlich zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben, typischerweise 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen. Der Minijobber ist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, die Rentenversicherungspflicht kann auf Antrag abgewählt werden.
Was ändert sich bei der Pflegeversicherung nach Kindern?
Der Pflegeversicherungsbeitrag staffelt sich 2026 nach Kinderzahl: regulär 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Bei 2 bis 5 Kindern unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil um je 0,25 Prozentpunkte. Der Arbeitgeberanteil bleibt grundsätzlich konstant, in Sachsen gelten abweichende Anteile.
Wann entfällt der Arbeitgeberanteil?
Kein Arbeitgeberanteil bei: Freien Mitarbeitern/Selbstständigen, Privatversicherten (nur Arbeitgeberzuschuss zur PKV bis max. AG-Anteil GKV), Beamten (Beihilfe statt SV), kurzfristig Beschäftigten (unter 3 Monate). Bei Midijobs ist der AG-Anteil voll, aber AN-Anteil reduziert.
Wie berechne ich die Arbeitgeberkosten für eine Stelle?
Gesamtkosten = Bruttogehalt + AG-Anteil Sozialversicherung (ca. 20 %) + Umlagen (ca. 2-3 %) + evtl. Berufsgenossenschaft (branchenabhängig). Für 50.000 € Bruttojahresgehalt rechne mit ca. 60.000-62.000 € Arbeitgeberkosten.
Was ist bei Grenzgängern und Auslandsbeschäftigung zu beachten?
Bei EU-Grenzgängern gilt das Beschäftigungslandprinzip: Deutsche Arbeitgeber führen deutsche SV-Beiträge ab. Bei Entsendungen ins Ausland (A1-Bescheinigung) können deutsche Beiträge fortgelten. Nicht-EU erfordert Prüfung von Sozialversicherungsabkommen.
Welche Entgeltbestandteile gehören in den Arbeitgeberanteil-Rechner?
Relevant sind Grundlohn, regelmäßige Zulagen, Einmalzahlungen, Arbeitszeitmodell und Abrechnungszeitraum. Sachbezüge oder steuerfreie Zuschüsse sollten nur einfließen, wenn sie im konkreten Rechner vorgesehen sind.
Wie vermeide ich falsche Monatswerte im Arbeitgeberanteil-Rechner?
Monatswerte werden unsauber, wenn Wochenstunden, Teilzeitquote, Sonderzahlungen oder Fehlzeiten aus unterschiedlichen Zeiträumen stammen. Die Eingaben sollten deshalb aus derselben Abrechnung oder demselben Vertrag kommen.