Berechne die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Mit Einkommen der Eltern, Wohnsituation und Ausbildungsvergütung
BAB-Vorprüfung
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BAB-Grundlogik
Die Vorprüfung kombiniert Bedarf, Arbeitskleidung, Fahrtkosten und eine vereinfachte Anrechnung von Ausbildungsvergütung, Eltern- und Partnereinkommen.
Der zusätzliche Bedarf für eine Familienheimfahrt und der zusätzliche Elternfreibetrag werden nur angesetzt, wenn tägliches Pendeln vom Elternhaus zur Ausbildungsstätte unzumutbar ist. Für Sonderbedarf oder abweichende Elterneinkommensjahre ist der offizielle BA-Rechner erforderlich.
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Bedarfssätze und Freibeträge gelten für 2026; die Beträge stammen aus den seit 01.08.2024 maßgeblichen BA-Regeln. Konkrete BAB = Bedarf minus anrechenbares Einkommen; Fahrtkosten hängen vom Einzelfall ab.
Häufig gestellte Fragen zum BAB-Rechner
Was ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Sie soll die Lebenshaltungskosten während der Ausbildung decken, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht.
Wer hat Anspruch auf BAB?
Anspruch haben Auszubildende in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen. Voraussetzung: Die Ausbildung ist förderungsfähig, der Auszubildende ist unter 18 oder die Ausbildungsstelle ist zu weit vom Elternhaus entfernt (> 2 Stunden pro Strecke).
Wie hoch ist die BAB 2026?
Die BAB-Höhe ist individuell und hängt vom Bedarf, der Miete, Fahrtkosten, der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern ab. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt dafür aktuelle Bedarfssätze und Freibeträge, die sich je nach Wohnsituation unterscheiden. Ein pauschaler Höchstbetrag ist irreführend, weil BAB immer als Differenz zwischen anerkanntem Bedarf und anrechenbarem Einkommen berechnet wird.
Wird das Einkommen der Eltern angerechnet?
Ja, das Einkommen der Eltern wird angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von 2.415 € monatlich für beide Elternteile zusammen. Darüber liegendes Einkommen mindert die BAB anteilig. Bei sehr hohem Elterneinkommen entfällt der Anspruch komplett.
Wird die Ausbildungsvergütung von der BAB abgezogen?
Ja, die Ausbildungsvergütung wird in voller Höhe als Einkommen angerechnet und vom Bedarf abgezogen. Nur wenn die Vergütung nicht zur Deckung des Bedarfs ausreicht, wird BAB gezahlt.
Kann ich BAB bekommen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
In der Regel nein. Ausnahmen gelten nur für über 18-Jährige mit eigenem Kind oder Verheiratete. Wer bei den Eltern wohnt, kann ggf. Kindergeld oder andere Sozialleistungen beantragen.
Wie beantrage ich BAB?
Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt, entweder online über das Portal oder vor Ort. Erforderlich sind: Ausbildungsvertrag, Mietvertrag, Einkommensnachweise der Eltern (Steuerbescheid), eigene Bankverbindung. Die Bearbeitung dauert meist 4-8 Wochen.
Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein, BAB ist eine Förderung und muss nicht zurückgezahlt werden. Nur bei falschen Angaben kann die Agentur für Arbeit die Rückzahlung fordern.
Kann ich BAB und BAföG gleichzeitig bekommen?
Nein, BAB und BAföG schließen sich gegenseitig aus. BAB ist für betriebliche Ausbildungen, BAföG für schulische Ausbildungen und Studium. Für schulische Ausbildungen an Berufsfachschulen kann ggf. BAföG beantragt werden.
Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche?
Die BAB endet mit dem Ende der Ausbildung. Bei Abbruch musst du die Agentur für Arbeit sofort informieren. Zu viel gezahlte Beträge müssen zurückgezahlt werden. Bei Ausbildungswechsel kann ein neuer BAB-Antrag gestellt werden.
Welche Nachweise sollte ich vor dem BAB-Rechner bereitlegen?
Wichtig sind Einkommensnachweise, Haushaltsgröße, Miet- oder Belastungsdaten, Bescheide und der Zeitraum, für den die Leistung geprüft wird. Fehlende Nachweise führen häufig zu anderen Ergebnissen als die Modellrechnung.
Warum können Freibeträge den BAB-Rechner stark verändern?
Viele Sozialleistungen rechnen Einkommen nicht eins zu eins an. Freibeträge, Pauschalen, Unterhaltspflichten und Haushaltsmitglieder können entscheiden, ob ein Anspruch entsteht oder wegfällt.