• Schonvermögen: 5.000,00 € zzgl. Freibeträge für Altersvorsorge
Hinweis
Die Prüfung ist eine Schätzung. Über den tatsächlichen Anspruch entscheidet das Amtsgericht. In Bremen und Hamburg gibt es öffentliche Rechtsberatung statt Beratungshilfe.
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Zusätzlich werden die tatsächlichen Wohnkosten vom Einkommen abgezogen.
Häufig gestellte Fragen zum Beratungshilfe-Rechner
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe ist eine staatliche Hilfe für die außergerichtliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Sie ermöglicht Personen mit geringem Einkommen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Der Eigenanteil beträgt nur 15 €. Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt.
Wie beantrage ich Beratungshilfe?
Du kannst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht deines Wohnorts beantragen. Benötigt werden: Personalausweis, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise über Unterhaltspflichten, und eine kurze Schilderung des Rechtsproblems. Du kannst auch direkt zum Anwalt gehen und die Beratungshilfe nachträglich beantragen.
Wer hat Anspruch auf Beratungshilfe?
Anspruch haben Personen, deren einzusetzendes Einkommen (nach Abzug aller Freibeträge und Wohnkosten) 20 € oder weniger beträgt, und deren Vermögen die Schongrenze von ca. 5.000 € nicht überschreitet. Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG haben in der Regel automatisch Anspruch.
Für welche Rechtsgebiete gilt die Beratungshilfe?
Beratungshilfe gilt für alle Rechtsgebiete: Zivilrecht (Miet-, Arbeits-, Familienrecht), Verwaltungsrecht (Behördenangelegenheiten), Sozialrecht (SGB-Streitigkeiten), Strafrecht (außergerichtliche Beratung), und Steuerrecht. Im Strafrecht gibt es zusätzlich die Pflichtverteidigung für gerichtliche Verfahren.
Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Beratungshilfe gilt für die außergerichtliche Beratung (beim Anwalt, 15 € Eigenanteil). Prozesskostenhilfe (PKH) gilt für gerichtliche Verfahren und übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten. PKH wird vom Gericht bewilligt und kann als Darlehen gewährt werden, das zurückgezahlt werden muss.
Welche Freibeträge gelten bei der Beratungshilfe?
Die Freibeträge orientieren sich an der PKH-Tabelle: Grundfreibetrag ca. 587 €, Freibetrag für Partner ca. 587 €, Freibetrag pro Kind ca. 413 €, Erwerbstätigenfreibetrag ca. 282 €. Zusätzlich werden die tatsächlichen Wohnkosten (Miete + Nebenkosten) vom Einkommen abgezogen.
Gibt es Beratungshilfe in allen Bundesländern?
In den meisten Bundesländern gibt es Beratungshilfe nach dem BerHG. Ausnahmen: In Bremen gibt es die Öffentliche Rechtsberatung, in Hamburg das Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsamt. Diese bieten kostenlose Rechtsberatung ohne Beratungshilfeschein.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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Kann ich den Rechner auf dem Smartphone nutzen?
Ja, der Rechner ist vollständig responsiv gestaltet und funktioniert auf allen Geräten - Desktop, Tablet und Smartphone. Die Bedienung wurde für Touchscreens optimiert.