Grundgehalt ausgewählter A- und B-Besoldungsgruppen in Niedersachsen
Besoldungsgruppe
erste ausgewiesene Stufe
höchster ausgewiesener Wert
Laufbahn
A 5
Stufe 2: 2.891,00 €
Stufe 8: 3.269,24 €
mittlerer Dienst
A 7
Stufe 2: 3.026,51 €
Stufe 10: 3.648,65 €
mittlerer Dienst
A 9
Stufe 2: 3.281,97 €
Stufe 11: 4.182,22 €
gehobener Dienst
A 11
Stufe 3: 3.948,33 €
Stufe 12: 5.191,36 €
gehobener Dienst
A 13
Stufe 4: 4.937,05 €
Stufe 12: 6.323,19 €
höherer Dienst
A 15
Stufe 6: 6.297,25 €
Stufe 12: 7.857,43 €
höherer Dienst
B 3
Festgehalt: 9.621,06 €
Festgehalt
herausgehobene Funktion
B 10
Festgehalt: 15.502,50 €
Festgehalt
herausgehobene Funktion
NLBV Niedersachsen, Besoldungstabelle gültig ab 01.04.2026. Familienzuschlag und weitere Zulagen sind nicht enthalten.
Häufig gestellte Fragen zum Besoldungsrechner für Niedersachsen
Wie wird die Beamtenbesoldung in Niedersachsen berechnet?
Die Beamtenbesoldung in Niedersachsen richtet sich nach der Besoldungstabelle des Landes und setzt sich aus Grundgehalt, ausgewiesener Erfahrungsstufe und Familienzuschlag zusammen. Der Rechner nutzt die NLBV-Tabelle ab 01.04.2026 für A5-A16 sowie B1-B10. Nicht jede Besoldungsgruppe hat in der Tabelle jede Erfahrungsstufe. Deshalb bietet der Rechner nur die offiziell ausgewiesenen Stufen an. Zusätzlich können besondere Zulagen für spezielle Tätigkeiten hinzukommen.
Welche Besoldungsgruppen gibt es in Niedersachsen?
Der Rechner bildet die in der aktuellen NLBV-Tabelle ausgewiesenen A-Gruppen A5-A16 und die B-Gruppen B1-B10 ab. A5-A8 gehören typischerweise zum mittleren Dienst, A9-A12 zum gehobenen Dienst und A13-A16 zum höheren Dienst. Die B-Besoldung gilt für herausgehobene Funktionen und hat Festgehälter statt Erfahrungsstufen. Bei A-Gruppen zeigt der Rechner nur die Stufen, für die die offizielle Tabelle tatsächlich einen Betrag ausweist.
Was ist der Familienzuschlag und wie hoch ist er?
Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Ab 01.04.2026 weist Niedersachsen für A5-A8 162,26 € in Stufe 1 und 307,87 € in Stufe 2 aus, für die übrigen Besoldungsgruppen 170,36 € und 315,97 €. Bei mehr als einem Kind kommen 145,61 € für das zweite Kind und 512,37 € für das dritte und jedes weitere Kind hinzu. In Laufbahngruppe 1 erhöht sich der Zuschlag für berücksichtigungsfähige Kinder zusätzlich um 100,00 € je Kind.
Wie funktioniert der automatische Aufstieg in höhere Erfahrungsstufen?
Der Aufstieg in die nächste Erfahrungsstufe erfolgt automatisch nach bestimmten Zeiten: von Stufe 1 zu 2 nach 2 Jahren, von Stufe 2 zu 3 nach weiteren 2 Jahren, von Stufe 3 zu 4 nach weiteren 2 Jahren, ab Stufe 5 dann alle 3 Jahre. Voraussetzung ist die Bewährung im Amt. Bei besonderen Leistungen kann auch ein beschleunigter Aufstieg erfolgen. Die höchste Erfahrungsstufe 8 wird normalerweise nach etwa 18 Dienstjahren erreicht.
Welche Besoldungserhöhungen gab es zuletzt in Niedersachsen?
Die Besoldung in Niedersachsen wird regelmäßig per Gesetz angepasst und orientiert sich häufig an Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst. Betroffen sind Grundgehalt, Familienzuschlag und teils Zulagen. Für exakte Beträge zählt die jeweils aktuelle niedersächsische Besoldungstabelle.
Wie wird die Pension für Beamte in Niedersachsen berechnet?
Die Pension beträgt maximal 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach 40 Dienstjahren. Pro Dienstjahr werden 1,79375 % angerechnet. Ruhegehaltfähig sind das Grundgehalt und der Familienzuschlag der Stufe 1. Die Mindestpension beträgt nach 5 Jahren etwa 8,97 % der Bezüge. Bei Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit gelten besondere Regelungen. Die Pension wird jährlich angepasst und ist grundsätzlich ab dem 67. Lebensjahr oder nach 40 Dienstjahren möglich.
Welche zusätzlichen Zulagen gibt es für Beamte in Niedersachsen?
Neben dem Grundgehalt und Familienzuschlag können verschiedene Zulagen gewährt werden: Stellenzulagen für bestimmte Positionen, Amtszulagen für herausgehobene Funktionen, Erschwerniszulagen für besondere Arbeitsbedingungen (z. B. Schichtdienst, Gefahrenzulage), Auslandszuschläge für Auslandseinsätze und spezielle Zulagen für Polizei, Feuerwehr oder Justiz. Die Höhe variiert je nach Tätigkeit und kann zwischen 50 € und mehreren hundert Euro monatlich liegen.
Wie unterscheidet sich die Besoldung in Niedersachsen von anderen Bundesländern?
Die Grundstruktur der Besoldung ist bundesweit ähnlich, aber die konkreten Beträge variieren zwischen den Bundesländern. Niedersachsen liegt im Mittelfeld der Besoldung (niedriger als Bayern oder Baden-Württemberg, aber höher als einige ostdeutsche Länder). Auch die Erhöhungszyklen und -höhen können sich unterscheiden. Darüber hinaus gibt es landesspezifische Zulagen und unterschiedliche Regelungen bei Sonderleistungen. Ein Wechsel zwischen Bundesländern ist grundsätzlich möglich, aber die Besoldungsgruppe kann sich ändern.
Was ist die Besoldungsgruppe A13 und wer erhält sie?
A13 ist die Einstiegsbesoldungsgruppe für den höheren Dienst in Niedersachsen. Sie gilt für Beamte mit Hochschulabschluss (Master, Staatsexamen, Diplom Uni) und entsprechender Laufbahnbefähigung. Typische Berufe: Studienräte, Juristen im Staatsdienst, Verwaltungsjuristen, Ärzte im öffentlichen Dienst. Das Grundgehalt liegt 2026 zwischen ca. 4.600 € (Stufe 1) und ca. 6.200 € (Stufe 8) brutto. Mit Familienzuschlag und Zulagen kann das Bruttogehalt 6.800 €+ erreichen. A13 ist oft die erste Beförderungsstufe nach A12 im gehobenen Dienst.
Wie funktioniert die Verbeamtung in Niedersachsen?
Die Verbeamtung in Niedersachsen erfolgt in Stufen: Zunächst Ernennung zum Beamten auf Probe (meist 3 Jahre), dann bei Bewährung zum Beamten auf Lebenszeit. Voraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft, gesundheitliche Eignung (amtsärztliches Gutachten), Altersgrenzen (meist unter 45-50 Jahre), einschlägige Qualifikation und Laufbahnprüfung. Die Probezeit kann bei guter Leistung verkürzt werden. Beamte auf Lebenszeit haben weitreichende Rechte: Alimentation, Versorgung, Beihilfe und besonderen Kündigungsschutz.