BAföG erhalten deutsche Staatsangehörige und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländer (EU-Bürger, Personen mit Niederlassungserlaubnis, anerkannte Flüchtlinge) für die Erstausbildung an Universitäten, Fachhochschulen, Berufsfachschulen und anderen förderungsfähigen Bildungseinrichtungen. Grundvoraussetzungen sind: Beginn der Ausbildung vor dem 45. Lebensjahr (bei Master vor 35), Eignung für die gewählte Ausbildung, deutsche oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit und Bedürftigkeit. Das Einkommen der Eltern, des Ehegatten und eigenes Einkommen/Vermögen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Wie viel BAföG kann ich maximal bekommen?
Für Hochschulen beträgt der monatliche Grundbedarf aktuell 475 €. Dazu kommt die Wohnpauschale: 59 € bei Wohnen bei den Eltern oder 380 € bei eigener Wohnung. Wer nicht familienversichert ist, kann zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge erhalten. Bei studentischer gesetzlicher Versicherung sind das 102 € für Krankenversicherung und 35 € für Pflegeversicherung. So ergibt sich bei eigener Wohnung ein Höchstsatz von 992 €. Die konkrete Förderung hängt aber immer von Einkommen, Vermögen und Familienlage ab.
Wie wird das Elterneinkommen angerechnet?
Grundlage ist in der Regel das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Monatlich anrechnungsfrei bleiben aktuell 2.540 € für miteinander verheiratete Eltern und 1.690 € je Elternteil in sonstigen Fällen. Für weitere Unterhaltsberechtigte können zusätzliche Freibeträge hinzukommen. Vom Einkommen oberhalb der Freibeträge bleibt ein weiterer Teil anrechnungsfrei, bevor der Elternbeitrag auf den BAföG-Bedarf angerechnet wird.
Muss ich das BAföG komplett zurückzahlen?
Nein! Nur 50 % des erhaltenen BAföG ist ein zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Die anderen 50 % sind ein Zuschuss vom Staat (Geschenk), der nie zurückgezahlt werden muss. Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10.010 € begrenzt, auch wenn das erhaltene Darlehen höher war. Das macht BAföG zu einer der attraktivsten Studienfinanzierungen, da es praktisch einem zinslosen Kredit mit 50 % Erlass entspricht.
Wann und wie erfolgt die BAföG-Rückzahlung?
Die Rückzahlung beginnt grundsätzlich 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, frühestens aber 5 Jahre nach dem ersten BAföG-Bezug. Das Bundesverwaltungsamt fordert dich automatisch zur Rückzahlung auf. Die Standardrate beträgt 130 € monatlich über maximal 77 Raten. Bei geringem Einkommen ist eine zinsfreie Freistellung möglich. Vorzeitige Rückzahlung wird mit gestaffelten Rabatten belohnt. Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei, was ein großer Vorteil gegenüber anderen Krediten ist.
Kann ich BAföG und Nebenjob kombinieren?
Ja, aber eigenes Einkommen wird nach BAföG-Regeln geprüft. Ein Minijob bis zur jeweiligen Minijob-Grenze kann in der Regel ohne Kürzung möglich sein, wenn die übrigen Annahmen des Bewilligungszeitraums passen. 2026 liegt diese Grenze bei 603 € monatlich. Höheres Einkommen wird über den Bewilligungszeitraum betrachtet und kann den Anspruch mindern. Wichtig ist außerdem das eigene Vermögen: Für Auszubildende unter 30 Jahren bleiben 15.000 € anrechnungsfrei, ab 30 Jahren 45.000 €.
Was ist elternunabhängiges BAföG?
Elternunabhängiges BAföG gibt es, wenn du vor dem Studium mindestens 5 Jahre erwerbstätig warst, eine abgeschlossene Berufsausbildung hast und danach mindestens 3 Jahre gearbeitet hast, bei Studienbeginn über 30 Jahre alt bist (2. Bildungsweg), oder deine Eltern unbekannt oder verstorben sind. Das Einkommen der Eltern wird dann nicht berücksichtigt, was oft zu deutlich höheren BAföG-Sätzen führt. Die Voraussetzungen sind streng. Lass dich deshalb beraten.
Welche Alternativen gibt es zum BAföG?
Bei BAföG-Ablehnung oder ausgeschöpftem Anspruch kommen Studienkredite, Bildungskredite, Stipendien, Bildungsfonds oder Werkstudententätigkeit infrage. Für Auslandssemester kann Auslands-BAföG relevant sein, teilweise auch für Studierende, die im Inland kein BAföG erhalten. Viele Alternativen sind kombinierbar. Informiere dich deshalb früh bei der Studienberatung.
Welche Unterlagen brauche ich für eine realistische BAföG-Schätzung?
Wichtig sind Ausbildungsart, Wohnsituation, Krankenversicherung, eigenes Einkommen, eigenes Vermögen, Geschwister, Familienstand, Einkommen der Eltern oder des Ehepartners und die passenden Nachweise. Je genauer diese Angaben sind, desto näher liegt die Schätzung am späteren Bescheid.
Was mache ich, wenn das aktuelle Elterneinkommen stark gesunken ist?
Dann kann ein Aktualisierungsantrag sinnvoll sein, weil normalerweise ältere Einkommensdaten herangezogen werden. Das ist wichtig bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Krankheit, Renteneintritt oder deutlichen Einkommensverlusten. Lege Nachweise bei und prüfe den Bescheid genau, weil die vorläufige Berechnung später angepasst werden kann.