Berechne Anwaltskosten Verwaltungsgericht mit Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren. Berechne Anwaltskosten aus 1,0-Gebühr, Gebührenfaktor, Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Gegenstandswert und Gebühren
Prüfe besonders Gegenstands- oder Streitwert und 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle. Diese Werte fließen direkt in Anwaltskosten ein.
Nutze den Wert aus der passenden RVG- oder Gerichtskostentabelle.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Anwaltskosten
Netto-Gebühren
818,20 €
Umsatzsteuer
155,46 €
Gesamtkosten
973,66 €
Berechnungsbasis
Streitwert
10.000,00 €
1,0-Gebühr
614,00 €
Gebührenfaktor
1,30
Auslagen
20,00 €
Einordnung
Der Rechner verlangt die passende 1,0-Gebühr als Eingabe, statt eine pauschale Tabelle zu erfinden. Verfahren, Instanz, Einigung, mehrere Auftraggeber, Rechtsschutz und Gerichtskosten können zusätzlich zählen.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Anwaltskosten
Einordnung
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert niedriger“ auf Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert höher
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert höher“ auf Anwaltskosten.
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
1.018,40 €
Zeigt den Einfluss von „1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst“ auf Anwaltskosten.
Beispielwerte für Anwaltskosten Verwaltungsgericht. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Anwaltskosten-Verwaltungsgericht-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Anwaltskosten
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
818,20 €
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
7.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Gegenstands- oder Streitwert höher
12.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
768,00 €
1.018,40 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Vergleiche im Anwaltskosten-Verwaltungsgericht-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Anwaltskosten sauber einschätzen möchtest.
Anwaltskosten-Verwaltungsgericht-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Netto-Gebühren
818,20 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Umsatzsteuer
155,46 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Gesamtkosten
973,66 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Streitwert
10.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
1,0-Gebühr
614,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Gebührenfaktor
1,30
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Anwaltskosten-Verwaltungsgericht-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Anwaltskosten-Verwaltungsgericht-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Anwaltskosten
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Höheres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
1.018,40 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Anwaltskosten Verwaltungsgericht und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Verwaltungsgericht-Rechner
Welche Kosten entstehen vor dem Verwaltungsgericht?
Relevant sind Anwaltsgebühren nach RVG, Gerichtskosten nach GKG, Auslagen, Umsatzsteuer und mögliche Kosten des Vorverfahrens. Ob alle Positionen entstehen, hängt von Klageart, Streitwert, Instanz und Verfahrensausgang ab.
Warum ist der Streitwert im Verwaltungsprozess so wichtig?
Der Streitwert steuert sowohl Anwaltsgebühren als auch Gerichtskosten. Bei Geldforderungen ist er oft direkt erkennbar. Bei Baugenehmigung, Beamtenrecht, Aufenthaltsrecht oder Prüfungsrecht muss der Wert nach Regeln oder Praxiswerten bestimmt werden.
Was bedeutet Auffangstreitwert?
Wenn sich der wirtschaftliche Wert nicht direkt bestimmen lässt, kann ein Auffangstreitwert angesetzt werden. Er ist keine frei wählbare Pauschale, sondern eine Hilfsgröße. Für Spezialfälle sollte der Streitwertbeschluss oder anwaltliche Einschätzung genutzt werden.
Welche Gebühren fallen beim Anwalt im Verwaltungsverfahren an?
Im Klageverfahren können insbesondere Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer relevant sein. Kommt es zu einer Einigung oder Erledigung, können weitere Gebühren oder Kostenfolgen hinzukommen.
Wie wirkt sich ein Eilverfahren aus?
Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird kostenrechtlich oft getrennt vom Hauptsacheverfahren betrachtet. Der Streitwert kann niedriger angesetzt werden, trotzdem entstehen eigene Gebühren. Eilverfahren gehören deshalb als eigener Punkt in die Kostenrechnung.
Wer trägt die Kosten, wenn die Behörde verliert?
Im Verwaltungsprozess folgt die Kostentragung grundsätzlich dem Ausgang des Verfahrens. Wer unterliegt, trägt regelmäßig die Kosten. Bei teilweisem Erfolg, Erledigung oder Vergleich kann eine andere Kostenquote festgelegt werden.
Ist ein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht Pflicht?
In der ersten Instanz besteht nicht in jedem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anwaltszwang. Trotzdem kann anwaltliche Vertretung sinnvoll sein. Vor höheren Instanzen gelten strengere Vertretungsregeln. Pflichtvertretung und freiwillige Beauftragung sollten getrennt betrachtet werden.
Welche Angaben gehören in die Verwaltungsgerichts-Kostenrechnung?
Wichtig sind Streitwert, Verfahrenstyp, Instanz, Termin, Eilverfahren, Vergleich oder Erledigung, Kostenquote, anwaltliche Vertretung, Vorverfahren, Auslagen und Umsatzsteuer. Ohne diese Angaben bleibt das Ergebnis sehr grob.
Warum kann das Vorverfahren die Kosten verändern?
Ein Widerspruchsverfahren kann eigene Gebühren auslösen und später auf das gerichtliche Verfahren anrechenbar sein. Ob das Vorverfahren notwendig oder erfolgreich war, beeinflusst die Kostenverteilung und sollte nicht pauschal ausgeblendet werden.
Wann ist eine einfache Verwaltungsgerichts-Kostenrechnung zu unsicher?
Unsicher wird sie bei Normenkontrolle, Beamtenrecht, Asylverfahren, Baurecht, mehreren Beteiligten, Beiladung oder Streitwertbeschwerde. Dann sollte der Kostenansatz mit Beschluss, RVG-Tabelle und anwaltlicher Kostennote geprüft werden.