Anwaltskosten-Sozialgericht-Rechner

Berechne deine Anwaltskosten im Sozialrecht aus Widerspruch und Klage. Inklusive Termin, Anrechnung und Erstattung nach erfolgreichem Verfahren.

Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht

Berechne Anwaltskosten nach RVG-Betragsrahmengebühren mit Nr. 2302 VV RVG, Nr. 3102 VV RVG, Termin, Erledigung, Anrechnung und Erstattung.
Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht Eingabedaten

Für Widerspruch oder Vorverfahren. Mehr als 391 € setzt regelmäßig Umfang oder Schwierigkeit voraus.

Für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht, bevor eine mögliche Anrechnung abgezogen wird.

Für Termin oder eine gesetzlich gleichgestellte Erledigungssituation.

Zum Beispiel Post, Telekommunikation, Kopien oder Reisekosten.

Regelmäßig 19 %, sofern Umsatzsteuer anfällt.

Nur eintragen, wenn Beratungshilfe, PKH, Behörde oder Rechtsschutz tatsächlich übernimmt.

Kein normaler Streitwertrechner

Bei vielen Verfahren von Versicherten, Leistungsberechtigten oder Menschen mit Behinderung entstehen nach § 3 RVG Betragsrahmengebühren. § 183 SGG betrifft die Gerichtskostenfreiheit, nicht automatisch die eigenen Anwaltskosten.

Anwaltskosten im Sozialrecht

Betragsrahmengebühren, Anrechnung, Umsatzsteuer und Eigenanteil

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