Berechne Anwaltskosten Familienrecht mit Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren. Berechne Anwaltskosten aus 1,0-Gebühr, Gebührenfaktor, Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Gegenstandswert und Gebühren
Prüfe besonders Gegenstands- oder Streitwert und 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle. Diese Werte fließen direkt in Anwaltskosten ein.
Nutze den Wert aus der passenden RVG- oder Gerichtskostentabelle.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Anwaltskosten
Netto-Gebühren
818,20 €
Umsatzsteuer
155,46 €
Gesamtkosten
973,66 €
Berechnungsbasis
Streitwert
10.000,00 €
1,0-Gebühr
614,00 €
Gebührenfaktor
1,30
Auslagen
20,00 €
Einordnung
Der Rechner verlangt die passende 1,0-Gebühr als Eingabe, statt eine pauschale Tabelle zu erfinden. Verfahren, Instanz, Einigung, mehrere Auftraggeber, Rechtsschutz und Gerichtskosten können zusätzlich zählen.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Anwaltskosten
Einordnung
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert niedriger“ auf Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert höher
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert höher“ auf Anwaltskosten.
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
1.018,40 €
Zeigt den Einfluss von „1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst“ auf Anwaltskosten.
Beispielwerte für Anwaltskosten Familienrecht. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Anwaltskosten
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
818,20 €
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
7.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Gegenstands- oder Streitwert höher
12.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
768,00 €
1.018,40 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Vergleiche im Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Anwaltskosten sauber einschätzen möchtest.
Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Netto-Gebühren
818,20 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Umsatzsteuer
155,46 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Gesamtkosten
973,66 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Streitwert
10.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
1,0-Gebühr
614,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Gebührenfaktor
1,30
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Anwaltskosten
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Höheres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
1.018,40 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Anwaltskosten Familienrecht und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner
Welche familienrechtlichen Kostenfälle sollte der Rechner trennen?
Familienrecht ist kein einheitlicher Kostenblock. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinn, Ehewohnung, Gewaltschutz und Vermögensauseinandersetzung können eigene Werte und Gebühren auslösen. Eine gute Schätzung trennt diese Verfahren, statt nur einen Gesamtbetrag einzutragen.
Warum ist der Verfahrenswert im Familienrecht so wichtig?
Viele Gebühren richten sich nicht direkt nach dem Zeitaufwand, sondern nach dem Verfahrens- oder Gegenstandswert. Je höher dieser Wert ist, desto höher fallen die Wertgebühren aus. Deshalb muss der Rechner Einkommen, Vermögen, Forderungen und einzelne Anträge sauber abfragen.
Zählt Unterhalt anders als Sorgerecht oder Umgang?
Ja. Unterhalt ist regelmäßig vermögensrechtlich geprägt, während Sorgerecht und Umgang eigene familiengerichtliche Wertregeln haben. Wenn mehrere Themen zusammenkommen, können sich Werte addieren oder gesondert festgesetzt werden. Der Rechner sollte diese Bereiche nicht zusammenwerfen.
Welche Gebühren fallen neben der reinen Anwaltsgebühr an?
Zu berücksichtigen sind Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, mögliche Einigungsgebühr, Auslagenpauschale, Umsatzsteuer und Gerichtskosten. Bei Gutachten, Zustellungen oder umfangreichen Folgesachen können weitere Kosten entstehen, die eine einfache Grundrechnung nicht automatisch abbildet.
Wann entsteht im Familienrecht eine Einigungsgebühr?
Eine Einigungsgebühr kommt in Betracht, wenn ein Streitpunkt durch eine rechtlich relevante Einigung erledigt wird. Das kann bei Unterhalt, Umgang, Zugewinn oder Ehewohnung passieren. Sie ist kein Fehler im Ergebnis, sondern oft Folge einer dokumentierten Einigung.
Was ändert sich, wenn mehrere Kinder betroffen sind?
Mehrere Kinder können die Berechnung beeinflussen, aber nicht immer linear. Bei Umgang, Sorgerecht und Unterhalt kommt es darauf an, welche Anträge gestellt werden und ob das Gericht einen einheitlichen oder getrennten Wert festsetzt. Deshalb gehört die Kinderzahl in die Eingaben.
Kann eine Rechtsschutzversicherung Familienrecht abdecken?
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen im Familienrecht höchstens eine Beratung oder nur bestimmte Bausteine. Gerichtliche Scheidungs- und Unterhaltsverfahren sind häufig ausgeschlossen oder stark begrenzt. Entscheidend ist die konkrete Deckungszusage vor Mandatierung.
Wann kommt Verfahrenskostenhilfe infrage?
Verfahrenskostenhilfe kann greifen, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und die Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Der Rechner sollte deshalb eine eigene Kostenansicht vor und nach möglicher Hilfe ermöglichen, aber keine Bewilligung versprechen.
Warum reicht der Stundensatz der Kanzlei nicht aus?
Viele familienrechtliche Mandate werden nach gesetzlichen Wertgebühren abgerechnet. Eine Vergütungsvereinbarung mit Stundenhonorar ist möglich, ersetzt aber nicht automatisch Gerichtskosten oder gesetzliche Mindestregeln. Ohne Abrechnungsart bleibt die Kostenschätzung unvollständig.
Welche Unterlagen verbessern die Kostenschätzung im Familienrecht?
Hilfreich sind Nettoeinkommen beider Seiten, Vermögenswerte, Schulden, Zahl der Kinder, Streitpunkte, bisherige Vereinbarungen, Versicherungsdaten und gerichtliche Schreiben. Je klarer der konkrete Verfahrensumfang ist, desto belastbarer wird die Kostenschätzung.