Wie berechnet der Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner die RVG-Kosten?
ƒVerfahrenswert und eigene RVG-Anwaltskosten
W=WH+WF,K=(G1,0(W)×F−A)+P+U−R
Variablen
WH
Verfahrenswert der Hauptsache-Wert aus Antrag, Beschluss, Vergleichsentwurf oder anwaltlicher Schätzung.
WF
Weitere Familiensachen-Zusätzliche eigenständige Werte, wenn mehrere Gegenstände kostenrechtlich zusammenkommen.
G1,0
Einfache RVG-Gebühr-Tabellengebühr nach § 13 RVG und Anlage 2 RVG.
F
Gebührenfaktoren-Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr je nach Verfahrensphase.
A
Anrechnung-Abzug, wenn vorgerichtliche Tätigkeit teilweise auf das gerichtliche Verfahren angerechnet wird.
R
Erstattung oder Vorschuss-Abzug für Rechtsschutz, Vorschuss oder eine realistische Kostenübernahme.
Beispiele für Anwaltskosten im Familienrecht
Die Beispiele zeigen eigene RVG-Anwaltskosten mit Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten und Sachverständige sind nicht enthalten.
Fall
Verfahrenswert
Phase
Eigene Kosten
Sorge oder Umgang
5.000,00 €
Familiengericht mit Termin
1.078,44 €
Unterhalt außergerichtlich
12.000,00 €
1,3-Geschäftsgebühr
1.117,53 €
Gewaltschutz mit Einigung
3.000,00 €
Geschäftsgebühr plus Einigung
808,49 €
Vermögensstreit mit Vergleich
50.000,00 €
Gericht, Termin und Vergleich
5.749,14 €
Stand der RVG-Tabelle. Anlage 2 RVG in der Fassung ab 01.06.2025. Familienrechtliche Wertvorschriften stehen vor allem in FamGKG §§ 42, 45, 49, 51 und 52.
Verfahrenswert im Familienrecht einordnen
Der richtige Wert hängt vom konkreten Gegenstand ab. Der Rechner rechnet deshalb mit dem eingegebenen Wert und macht zusätzliche Familiensachen gesondert sichtbar.
Thema
Wertbezug
Hinweis
Sorge und Umgang
FamGKG § 45 nennt für bestimmte Kindschaftssachen 5.000 €.
Besondere Umstände können zu höherem oder niedrigerem Wert führen.
Unterhalt
Bei wiederkehrenden Leistungen ist regelmäßig der geforderte Betrag für die ersten zwölf Monate wichtig.
Rückstände können zusätzlich zählen und sollten nicht vergessen werden.
Gewaltschutz
FamGKG § 49 enthält Wertregeln für Gewaltschutzsachen.
Eilverfahren und Hauptsache können kostenrechtlich auseinanderfallen.
Güterrecht und Vermögen
Bei Zugewinn, Vermögen oder Stufenantrag zählt der wirtschaftliche Wert des verfolgten Gegenstands.
Bewertungskosten und steuerliche Beratung können zusätzlich entstehen.
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner
Was berechnet der Anwaltskosten-Familienrecht-Rechner?
Der Rechner schätzt deine eigene Anwaltsrechnung nach RVG für familienrechtliche Mandate. Er verarbeitet Verfahrenswert, zusätzliche Familiensachen, Verfahrensphase, außergerichtliche Tätigkeit, Einigung, Auslagen, Umsatzsteuer und mögliche Erstattung. Nicht enthalten sind Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten, Sachverständige, Verfahrensbeistand und abweichende Honorarvereinbarungen.
Warum ist der Verfahrenswert im Familienrecht so wichtig?
Die meisten gesetzlichen Anwaltsgebühren hängen nicht an der aufgewendeten Zeit, sondern am Gegenstands- oder Verfahrenswert. Schon kleine Wertänderungen können die Tabellenstufe der einfachen RVG-Gebühr verändern. Deshalb ist ein Beschluss, Antrag, Vergleichsentwurf oder eine anwaltliche Wertschätzung deutlich belastbarer als eine pauschale Schätzung aus dem Bauch heraus.
Welchen Wert trage ich bei Sorge oder Umgang ein?
Für bestimmte Kindschaftssachen nennt FamGKG § 45 einen Verfahrenswert von 5.000 €. Das ist ein guter Ausgangspunkt für Sorge, Umgang, Auskunft oder Kindesherausgabe, wenn kein abweichender Beschluss vorliegt. Das Gericht kann den Wert bei besonderen Umständen aber höher oder niedriger festsetzen.
Wie trage ich Unterhalt richtig ein?
Bei Unterhalt geht es häufig um wiederkehrende Leistungen. FamGKG § 51 stellt bei Familienstreitsachen grundsätzlich auf den für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderten Betrag ab. Bereits fällige Beträge können hinzukommen. Der Rechner erwartet deshalb den Wert, der tatsächlich verfolgt oder abgewehrt wird.
Wann nutze ich das Feld für weitere Familiensachen?
Nutze das Feld nur, wenn mehrere kostenrechtlich eigenständige Gegenstände zusammenkommen, zum Beispiel Unterhalt plus Umgang oder Vermögensauskunft plus Zahlungsforderung. Trage dieselbe Sache nicht doppelt ein. Wenn unklar ist, ob Werte zusammengerechnet werden dürfen, ist die Wertfestsetzung oder anwaltliche Prüfung wichtiger als eine rechnerische Addition.
Warum gibt es außergerichtliche und gerichtliche Phasen?
Außergerichtlich steht meist die Geschäftsgebühr im Mittelpunkt. Vor dem Familiengericht kommen Verfahrensgebühr, mögliche Terminsgebühr und bei Einigung eine weitere Gebühr in Betracht. War die Anwältin oder der Anwalt schon vorher tätig, kann ein Teil der Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet werden.
Sind Gerichtskosten im Ergebnis enthalten?
Nein. Der Hauptwert ist bewusst die eigene Anwaltsrechnung. Gerichtskosten in Familiensachen richten sich nach dem FamGKG und können je nach Antrag, Vorschuss, Verfahrenswert und Ausgang anders verteilt werden. Für eine Entscheidung über Antrag, Vergleich oder Rücknahme solltest du Gerichtskosten separat betrachten.
Kann die andere Seite meine Anwaltskosten tragen müssen?
Das hängt von Verfahrensart, Kostenentscheidung, Vergleich und materiell-rechtlicher Erstattung ab. Familienrecht folgt nicht immer der einfachen Erwartung, dass die unterlegene Seite alles zahlt. Trage eine Erstattung oder einen Vorschuss nur ein, wenn es eine realistische Deckungszusage, Vereinbarung oder Kostenregelung gibt.
Was ist mit Verfahrenskostenhilfe oder Rechtsschutz?
Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe und Rechtsschutzversicherung können den Eigenanteil verändern, ersetzen aber nicht automatisch jede Kostenposition. Selbstbeteiligung, Ratenzahlung, Deckungsumfang und Ausschlüsse sind wichtig. Der Rechner kann eine erwartete Erstattung abziehen, prüft aber keine Bewilligung und keine Versicherungsklauseln.
Warum kann die echte Rechnung vom Rechner abweichen?
Abweichungen entstehen vor allem durch falschen Verfahrenswert, mehrere Gegenstände, besondere Gebühren, Eilverfahren, Einigung, Anrechnung, Honorarvereinbarung oder eine spätere gerichtliche Wertfestsetzung. Der Rechner ist deshalb eine strukturierte Kostenschätzung und kein Ersatz für die konkrete Kostenrechnung deiner Kanzlei.