ALG I Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit
Wie lange wird Arbeitslosengeld I gezahlt?
Versicherungspflichtzeiten
Mindestalter
Bezugsdauer
Hinweis
12 Monate
kein Mindestalter
6 Monate
Regelanspruch
16 Monate
kein Mindestalter
8 Monate
Regelanspruch
20 Monate
kein Mindestalter
10 Monate
Regelanspruch
24 Monate
kein Mindestalter
12 Monate
Regel-Höchstdauer unter 50
30 Monate
ab 50 Jahren
15 Monate
verlängerte Dauer
36 Monate
ab 55 Jahren
18 Monate
verlängerte Dauer
48 Monate
ab 58 Jahren
24 Monate
gesetzliche Höchstdauer
ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % mit Kind). Bezugsdauer nach § 147 SGB III.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld-Rechner
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?
ALG I (Arbeitslosengeld) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung für Personen, die mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt haben und arbeitslos werden. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Einkommen (60 % beziehungsweise 67 % mit Kindern). Das Bürgergeld ist dagegen eine steuerfinanzierte Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze mit sehr geringem oder keinem Einkommen. Es ist einkommens- und vermögensabhängig und sichert nur das Existenzminimum. Der Regelbedarf beträgt 2026 für Alleinstehende 563 € plus angemessene Wohnkosten. Wer nach ALG I-Bezug weiterhin hilfebedürftig ist, kann oft Bürgergeld beantragen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts für Kinderlose und 67 % für Personen mit mindestens einem Kind. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts vor der Arbeitslosigkeit, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Die Bundesagentur für Arbeit zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung pauschaliert ab; daraus entsteht das Leistungsentgelt. Einen festen Mindestbetrag gibt es nicht. Der Höchstbetrag hängt von Beitragsbemessungsgrenze, Steuerklasse, Kindern und Bundesagentur-Rechenwerten ab.
Wie lange kann ich ALG I beziehen?
Die ALG I-Bezugsdauer hängt von deinem Alter bei Arbeitslosigkeit und den Beitragszeiten in den letzten 5 Jahren ab. Grundregel: 12 Monate Beitragszeit = 6 Monate ALG I, 24 Monate = 12 Monate ALG I. Ab 50 Jahren verlängert sich die Bezugsdauer: 50-54 Jahre bis 15 Monate, 55-57 Jahre bis 18 Monate, ab 58 Jahre bis 24 Monate (bei entsprechend langen Beitragszeiten). Mindestvoraussetzung sind 12 Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten. Bei kürzerer Arbeitszeit können auch 6 Monate Beitragszeit in 30 Monaten ausreichen, dann aber nur 3 Monate ALG I. Arbeitslose über 58 können unter bestimmten Umständen nahtlos in die Rente wechseln.
Wie hoch sind die Regelsätze beim Bürgergeld?
Die Bürgergeld-Regelsätze 2026 betragen: Alleinstehende/Alleinerziehende 563 €, Partner in Bedarfsgemeinschaft je 506 €, Erwachsene im Haushalt anderer 451 €, Jugendliche 14-17 Jahre 471 €, Kinder 6-13 Jahre 390 €, Kinder 0-5 Jahre 357 €. Zusätzlich werden angemessene Wohnkosten (Miete, Heizung) und Krankenversicherungsbeiträge übernommen. Die „Angemessenheit“ der Wohnkosten variiert regional stark (in München sind 800 € für eine 1-Zimmer-Wohnung angemessen, in kleineren Städten nur 400 €). Einmalige Bedarfe (Erstausstattung, Klassenfahrten) können zusätzlich gewährt werden. Bei besonderen Härten gibt es Mehrbedarfszuschläge, etwa für Alleinerziehende (36 % des Regelsatzes), Schwangere ab 13. Woche oder bei medizinisch notwendiger Ernährung.
Wird Einkommen beim Bürgergeld angerechnet?
Ja, Einkommen wird beim Bürgergeld angerechnet, aber mit gestaffelten Freibeträgen. Bei Erwerbseinkommen bleiben die ersten 100 € grundsätzlich frei. Vom Bruttoanteil über 100 € bis 520 € bleiben weitere 20 % frei, vom Anteil über 520 € bis 1.000 € weitere 30 % und vom Anteil über 1.000 € bis 1.200 € weitere 10 %. Mit minderjährigem Kind reicht die letzte Stufe bis 1.500 €. Bei 600 € Bruttoeinkommen ergibt das 100 € + 84 € + 24 € = 208 € Freibetrag. Kindergeld und Unterhalt werden nach eigenen Regeln berücksichtigt. Entscheidend ist die bereinigte Rechnung des Jobcenters.
Muss ich jede Arbeit annehmen?
Die Zumutbarkeitsregeln unterscheiden sich bei ALG I und Bürgergeld erheblich. Bei ALG I gilt: In den ersten 3 Monaten musst du nur Arbeit annehmen, die deiner Qualifikation und dem bisherigen Entgelt entspricht. Ab dem 4. Monat kann auch eine geringere Qualifikation zugemutet werden, das Entgelt darf aber nur um 20 % unter dem bisherigen Niveau liegen. Ab dem 7. Monat entfällt die Entgeltschutzgrenze. Bei Bürgergeld ist grundsätzlich jede legale Arbeit zumutbar, die mindestens den Mindestlohn zahlt. Unzumutbar sind nur Arbeiten, die gesundheitlich oder familiär unvereinbar sind (z. B. bei Kinderbetreuung unter 3 Jahren). Weiterbildungsmaßnahmen können die Vermittlung in bestimmte Berufe ausschließen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt, riskiert Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung der Leistungen.
Was passiert bei einer Sperrzeit und wie kann ich sie vermeiden?
Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen droht, wenn du selbst kündigst, einen Aufhebungsvertrag unterschreibst oder durch eigenes Verschulden entlassen wirst. Während der Sperrzeit erhältst du kein ALG I, und die Bezugsdauer verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Vermeiden kannst du die Sperrzeit durch: betriebsbedingte Kündigung, Nachweis eines wichtigen Grundes (z. B. Mobbing, Gesundheitsgefährdung), oder einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung bei ohnehin drohender betriebsbedingter Kündigung. Bei unverschuldeter Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperrzeit.
Darf ich während des ALG I-Bezugs einen Nebenjob haben?
Ja, ein Nebenjob ist während des ALG I-Bezugs erlaubt, allerdings mit Einschränkungen. Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten. Bei mehr giltst du nicht mehr als arbeitslos. Vom Nebenverdienst wird ein Freibetrag von 165 € monatlich nicht angerechnet. Alles darüber wird vom ALG I abgezogen. Wichtig: Du musst den Nebenjob der Agentur für Arbeit melden. Bei Bürgergeld gelten andere Freibeträge (100 € voll frei, dann gestaffelt). Der Nebenjob darf die Arbeitsvermittlung nicht behindern.
Welche Entgeltbestandteile gehören in den Arbeitslosengeld-Rechner?
Relevant sind Grundlohn, regelmäßige Zulagen, Einmalzahlungen, Arbeitszeitmodell und Abrechnungszeitraum. Sachbezüge oder steuerfreie Zuschüsse sollten nur einfließen, wenn sie im konkreten Rechner vorgesehen sind.
Wie vermeide ich falsche Monatswerte im Arbeitslosengeld-Rechner?
Monatswerte werden unsauber, wenn Wochenstunden, Teilzeitquote, Sonderzahlungen oder Fehlzeiten aus unterschiedlichen Zeiträumen stammen. Die Eingaben sollten deshalb aus derselben Abrechnung oder demselben Vertrag kommen.