Steuerklassenwechsel jederzeit möglich (Formular bei Finanzamt)
Häufig gestellte Fragen zum Übergangsgeld-Rechner
Was ist Übergangsgeld und wer hat Anspruch darauf?
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Sozialversicherung während rehabilitativer Maßnahmen. Anspruch haben Versicherte während medizinischer Rehabilitation, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erschöpft ist, sowie während beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen. Die Leistung wird von der Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Bundesagentur für Arbeit gezahlt, je nach Träger der Rehabilitation.
Wie hoch ist das Übergangsgeld?
Das Übergangsgeld beträgt 68 % des letzten Nettoarbeitsentgelts für Versicherte ohne Kinder und 75 % für Versicherte mit mindestens einem Kind. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Nettoentgelts der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation. Bei beruflicher Rehabilitation gilt ein Mindestbetrag, der sich aus der beruflichen Qualifikation ableitet.
Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?
Die Dauer des Übergangsgeld-Bezugs richtet sich nach der Art und Länge der Rehabilitationsmaßnahme. Bei medizinischer Rehabilitation wird es für die Dauer der Maßnahme gezahlt, solange kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Bei beruflicher Rehabilitation kann die Zahlung mehrere Monate bis Jahre dauern, je nach Umfang der Umschulung oder Weiterbildung.
Bin ich während des Übergangsgeld-Bezugs sozialversichert?
Ja, während des Übergangsgeld-Bezugs besteht volle Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden vollständig vom Rehabilitationsträger übernommen. Du bleibst also vollständig krankenversichert und sammelst weiterhin Rentenansprüche.
Was passiert bei stufenweiser Wiedereingliederung?
Während der stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) gilt die Person weiterhin als arbeitsunfähig und erhält Übergangsgeld in der bisherigen Höhe. Die Wiedereingliederung erfolgt schrittweise mit langsam steigender Arbeitszeit über mehrere Wochen oder Monate. Das Übergangsgeld wird während der gesamten Wiedereingliederungsphase weitergezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Übergangsgeld und Krankengeld?
Krankengeld zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (68 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos). Übergangsgeld zahlt der Reha-Träger (meist Rentenversicherung) während einer Rehabilitationsmaßnahme (68 %/75 % des Nettos). Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen, Übergangsgeld für die Dauer der Reha-Maßnahme. Übergangsgeld ist oft niedriger, aber bei beruflicher Reha kann es längere Laufzeiten haben.
Wird das Übergangsgeld versteuert?
Übergangsgeld ist grundsätzlich steuerfrei nach §3 Nr.1a EStG. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz für deine anderen Einkünfte. Bei der Steuererklärung musst du das erhaltene Übergangsgeld angeben. Der Rehabilitationsträger übermittelt die Daten auch elektronisch ans Finanzamt. Durch den Progressionsvorbehalt kann deine Steuerlast trotz Steuerfreiheit des Übergangsgeldes steigen.
Wie beantrage ich Übergangsgeld?
Übergangsgeld wird nicht separat beantragt - es ist Bestandteil des Reha-Antrags. Bei medizinischer Reha stelle den Antrag bei der Rentenversicherung (Formular G0100), bei beruflicher Reha bei der Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung. Der Reha-Träger prüft automatisch deinen Anspruch auf Übergangsgeld. Du musst Einkommensnachweise der letzten 12 Monate einreichen. Die Bewilligung erfolgt mit dem Reha-Bescheid.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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