Durchschnittsnetto-Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Geburt
r∈[0,65;0,67]
Ersatzrate-65–67 % je nach Einkommenshöhe
Elterngeld-Übersicht 2026
Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich
Art
Betrag
Max. Bezugsdauer
Ersatzrate
Basiselterngeld
300-1.800 €
12 Monate (14 mit Partner)
65-67 %
ElterngeldPlus
150-900 €
24 Monate (28 mit Partner)
65-67 % (halbiert)
Partnerschaftsbonus
150-900 €
4 Monate extra
Bei 24-32 Std./Woche
Mindestbetrag
300 € / 150 €
-
Auch ohne Einkommen
Höchstbetrag
1.800 € / 900 €
-
Deckelung ab ca. 2.770 € netto
Bei Mehrlingsgeburten: +300 € für jedes weitere Kind. Geschwisterbonus: 10 % (min. 75 €)
Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld-Rechner
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basis-Elterngeld beträgt 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Bei sehr geringem Einkommen unter 1.000 € netto erhöht sich der Ersatzrate bis zu 100 %. Bei keinem oder sehr niedrigem Einkommen gibt es den Mindestbetrag von 300 €. Das Elterngeld wird aus dem bereinigten Nettoeinkommen berechnet, dabei werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?
Basis-Elterngeld zahlt 65 % des Nettoeinkommens für maximal 14 Monate (bei Elternpaaren) und wird bei Erwerbstätigkeit teilweise angerechnet. ElterngeldPlus zahlt die Hälfte des Basis-Elterngelds, dafür doppelt so lange (maximal 28 Monate) und ermöglicht Teilzeitarbeit bis 30 Stunden pro Woche ohne Kürzung. Ein Monat Basis-Elterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. ElterngeldPlus eignet sich besonders für Eltern, die früh wieder arbeiten möchten.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus gewährt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Diese vier Monate müssen aufeinanderfolgend genommen werden und können zwischen dem 15. und 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Bei Alleinerziehenden reicht es, wenn sie selbst die Stundenzahl einhalten. Der Bonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit.
Gibt es Zuschläge beim Elterngeld?
Ja, es gibt zwei wichtige Zuschläge: Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Basis-Elterngelds (mindestens 75 €), wenn bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Der Mehrlingszuschlag beträgt 300 € für jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten (bei Zwillingen also +300 €, bei Drillingen +600 €). Diese Zuschläge werden auch bei ElterngeldPlus gewährt, dann entsprechend halbiert. Beide Zuschläge können gleichzeitig bezogen werden.
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Basis-Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden, wobei ein Elternteil höchstens 12 Monate nehmen kann. Die verbleibenden 2 Monate gehen verloren, wenn sie nicht vom Partner genommen werden. Alleinerziehende können alle 14 Monate beanspruchen. ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate bezogen werden. Mit Partnerschaftsbonus können zusätzlich 4 Monate ElterngeldPlus bis zum 32. Lebensmonat bezogen werden.
Welches Einkommen zählt für die Elterngeldberechnung?
Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (bei Erwerbstätigen) oder vor dem Mutterschutz. Berücksichtigt werden: Gehalt, Provision, Boni (anteilig), Überstundenvergütung. Nicht berücksichtigt werden: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld von vorherigen Kindern, Monate mit schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Selbstständige rechnen nach dem letzten Steuerbescheid. Maximales Bemessungsentgelt: 2.770 € netto.
Gibt es Einkommensgrenzen beim Elterngeld?
Ja, es gelten Einkommensgrenzen: Paare mit mehr als 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen haben seit April 2025 keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 €. Diese Grenzen beziehen sich auf das Jahr vor der Geburt. Außerdem gilt: Bei mehr als 1.800 € Netto vor der Geburt sinkt der Ersatzanteil schrittweise von 67 % auf 65 %. Bei unter 1.000 € steigt er auf bis zu 100 %.
Kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich nicht gearbeitet habe?
Ja, auch ohne vorheriges Einkommen erhältst du den Mindestbetrag von 300 € monatlich (Basis-Elterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus). Studierende, Hausfrauen/-männer und Arbeitslose haben ebenfalls Anspruch auf den Mindestbetrag. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II wird Elterngeld als Einkommen angerechnet - es bleiben aber 300 € anrechnungsfrei (Elterngeldfreibetrag). Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland und gemeinsamer Haushalt mit dem Kind.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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