Berechne dein Elterngeld beim zweiten Kind aus dem Netto vor der Geburt. Mit Geschwisterbonus, ElterngeldPlus und Mehrlingszuschlag bei Teilzeit im Blick.
Zweites Kind und Elterngeld planen
Berechne Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Geschwisterbonus für deine Zweitkind-Planung.
Zweitkind-Elterngeld
Monatsbeträge, Bonuswirkung und gesetzliche Plausibilitätsprüfung
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Wie berechnet der Zweitkind-Rechner das Elterngeld?
ƒElterngeld beim zweiten Kind mit Boni
E2=mB⋅(B+GB+ZB)+mP⋅(P+GP+ZP)
Variablen
E2
Planungssumme zweites Kind-Gesamtsumme aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus für die eingegebenen Monate.
mB
Basiselterngeld-Monate-Anzahl der eingegebenen Lebensmonate mit Basiselterngeld.
B
Basiselterngeld vor Boni-Monatlicher Basisbetrag aus Einkommensverlust, Ersatzrate, Mindestbetrag und Höchstbetrag.
P
ElterngeldPlus vor Boni-Monatlicher Plus-Betrag, begrenzt durch die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Bezugseinkommen.
GB
Geschwisterbonus Basis-10 % Zuschlag auf das Basiselterngeld, mindestens 75 €, wenn die Geschwistervoraussetzungen erfüllt sind.
ZB
Mehrlingszuschlag Basis-Monatlicher Basis-Zuschlag je weiterem Kind aus derselben Geburt.
mP
ElterngeldPlus-Monate-Anzahl der eingegebenen Lebensmonate mit ElterngeldPlus.
GP
Geschwisterbonus Plus-10 % Zuschlag auf ElterngeldPlus, mindestens 37,50 €, wenn die Geschwistervoraussetzungen erfüllt sind.
ZP
Mehrlingszuschlag Plus-Halbierter monatlicher Zuschlag je weiterem Kind aus derselben Geburt bei ElterngeldPlus.
Rechenwerte für das zweite Kind
Diese Werte sind die festen Bausteine, die der Rechner auf den individuellen Einkommensverlust und die Monatsplanung anwendet.
Wert
Betrag oder Grenze
Einordnung
Basiselterngeld
300 € bis 1.800 €
monatlicher Betrag vor Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
ElterngeldPlus
150 € bis 900 €
monatlicher Betrag vor zusätzlichen Boni
Geschwisterbonus
10 %, mindestens 75 €
Basiselterngeld, solange die Geschwistervoraussetzungen erfüllt sind
Geschwisterbonus Plus
10 %, mindestens 37,50 €
halbierter Mindestzuschlag bei ElterngeldPlus
Mehrlingszuschlag
300 € je weiterem Kind
bei ElterngeldPlus rechnerisch 150 € je weiterem Kind
Zu versteuerndes Einkommen
175.000,00 € ab Geburt 01.04.2025
Grenze für Paare und Alleinerziehende nach aktuellem Stichtag
Arbeitszeit
32 Stunden pro Woche
oberer Korridor während des Bezugs
Quellenstand 01.06.2026. Quellen Familienportal des Bundes, BEEG § 2, BEEG § 2a und BEEG § 4.
Standardfall aus den voreingestellten Eingaben
Das Beispiel zeigt, wie der Geschwisterbonus die Planung verändert, wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren im Haushalt lebt.
Schritt
Wert
Hinweis
Einkommensverlust
1.600,00 €
Differenz aus Netto vor Geburt und Netto während des Bezugs
Ersatzrate
65 %
abhängig vom vorgeburtlichen Netto
Basiselterngeld vor Bonus
1.040,00 €
monatlicher Betrag vor Geschwisterbonus
Geschwisterbonus
104,00 €
10 % auf den Basisbetrag im Standardfall
Basiselterngeld mit Bonus
1.144,00 €
monatlicher Betrag für die eingegebenen Basis-Monate
Planungssumme
13.728,00 €
Summe aus Basiselterngeld und eingegebenen Plus-Monaten
Die Tabelle ist eine Modellrechnung für einen Elternteil. Mutterschaftsleistungen, echte Lebensmonate und Einzelfallnachweise werden im Bescheid geprüft.
Geschwisterkonstellationen im Rechner
Der Geschwisterbonus hängt nicht am Begriff zweites Kind allein, sondern an den gesetzlichen Altersgrenzen der weiteren Kinder im Haushalt.
Konstellation
Rechnerwert
Einordnung
Ein weiteres Kind unter 3 Jahren
1.248,00 €
typischer Zweitkind-Fall mit Geschwisterbonus
Keine erfüllte Altersgrenze
0,00 €
kein Geschwisterbonus, aber weiterhin reguläres Elterngeld
Zwillinge plus älteres Kind
5.551,00 €
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag werden addiert
Einkommen über Grenze
0,00 €
der Rechner weist den Ausschluss sichtbar aus
Der Geschwisterbonus wird monatlich geprüft. Der Quellenstand ist 01.06.2026.
Monatsplanung für Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Die Monatswahl beeinflusst die Summe stärker als der Bonus allein. Deshalb trennt der Rechner Monatsbetrag und Gesamtplanung.
Planung
Rechnerwert
Hinweis
12 Basis-Monate mit Geschwisterbonus
13.728,00 €
kurze Bezugsdauer mit höherem Monatsbetrag
2 Basis-Monate und 20 Plus-Monate
25.061,00 €
gestreckte Planung mit Plus-Deckel und Mehrlingszuschlag
Basisäquivalente im Standardfall
12
Basis-Monate plus halbierte Plus-Monate
Letzter Plus-Lebensmonat
32. Lebensmonat
die echte Verteilung muss auf Lebensmonate passen
Die Summen sind Planungswerte. Für die Auszahlung zählen die gewählten Lebensmonate und die Reihenfolge im Antrag.
Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld-Zweites-Kind-Rechner
Wann gibt es beim zweiten Kind Geschwisterbonus?
Geschwisterbonus gibt es, wenn im Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren lebt. Alternativ reicht eine Konstellation mit zwei weiteren Kindern unter 6 Jahren oder mit einem behinderten Kind unter 14 Jahren. Beim klassischen zweiten Kind ist vor allem die Altersgrenze des ersten Kindes entscheidend.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des jeweiligen Elterngeldes. Beim Basiselterngeld sind es mindestens 75 € pro Monat, bei ElterngeldPlus mindestens 37,50 € pro Monat. Der Rechner berechnet den Bonus getrennt für Basiselterngeld und ElterngeldPlus, weil sich die Mindestbeträge unterscheiden.
Warum fragt der Rechner nach Netto während des Bezugs?
Elterngeld ersetzt grundsätzlich den Einkommensverlust nach der Geburt. Wenn du während des Bezugs Teilzeit arbeitest, reduziert das neue Netto den Verlust und damit häufig den Monatsbetrag. Genau deshalb reicht ein Rechner nur mit vorgeburtlichem Netto für eine Zweitkind-Planung oft nicht aus.
Wird der Geschwisterbonus automatisch für alle Monate gezahlt?
Nein. Die Altersvoraussetzungen werden monatsbezogen geprüft. Wenn das ältere Kind während des Elterngeldbezugs die relevante Altersgrenze erreicht, kann der Bonus später wegfallen. Der Rechner modelliert eine durchgängige Konstellation und weist darauf hin, dass Lebensmonate separat geprüft werden müssen.
Was passiert bei Zwillingen oder Drillingen?
Bei Mehrlingen kommt neben dem normalen Elterngeld ein Mehrlingszuschlag hinzu. Für jedes weitere Kind aus derselben Geburt werden beim Basiselterngeld 300 € pro Monat berücksichtigt. Bei ElterngeldPlus rechnet der Rechner mit 150 € pro weiterem Kind und Monat.
Welche Einkommensgrenze gilt für Geburten ab 01.04.2025?
Für Geburten ab dem 01.04.2025 gilt nach den zentralen Rechnerdaten eine Grenze von 175.000,00 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Der Rechner nutzt diese Grenze für Paare und Alleinerziehende und zeigt den Ausschluss offen, statt trotzdem eine positive Planungssumme auszugeben.
Warum kann ElterngeldPlus im Ergebnis niedriger wirken?
ElterngeldPlus ist keine einfache Verdopplung der Bezugsdauer mit gleichem Monatsbetrag. Der Plus-Betrag ist gedeckelt und orientiert sich an der Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen nach der Geburt. Dadurch kann Teilzeit im Bezug die Summe anders verändern als beim Basiselterngeld.
Kann ein Elternteil 14 Basis-Monate planen?
Regulär sind für einen Elternteil höchstens 12 Basis-Monate vorgesehen. 14 Monate sind nur in besonderen Konstellationen möglich, etwa wenn die Voraussetzungen für zusätzliche Monate erfüllt sind. Der Rechner lässt bis 14 Monate zu, zeigt aber einen Hinweis, wenn die Planung über den Regelwert hinausgeht.
Welche Wochenstunden sind während des Elterngeldbezugs zulässig?
Während des Bezugs dürfen nach den zentralen Elterngeld-Daten höchstens 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Wenn du mehr Stunden einträgst, blockiert der Rechner die Planungssumme. Das ist bewusst streng, weil ein positiver Betrag trotz überschrittener Arbeitszeit fachlich irreführend wäre.
Warum ist der Rechner auf das zweite Kind zugeschnitten?
Beim zweiten Kind ist die wichtigste Zusatzfrage meist, ob das erste Kind noch jung genug für den Geschwisterbonus ist. Allgemeine Elterngeld-Rechner bilden diesen Bonus oft nur als Ja-Nein-Feld ab. Dieser Rechner macht die Konstellation, die Monatsplanung und den Effekt auf Basis und Plus sichtbar.
Ersetzt der Rechner den Elterngeldbescheid?
Nein. Der Rechner liefert eine fachliche Planungsrechnung, aber keinen Bescheid. Die Elterngeldstelle prüft Lebensmonate, Steuerdaten, Mutterschaftsleistungen, Teilzeitnachweise und besondere Familienfälle. Nutze das Ergebnis deshalb als Vorbereitung für Antrag und Monatsplanung.
Welche Unterlagen sind für die Zweitkind-Planung wichtig?
Für eine belastbare Planung brauchst du vor allem den relevanten Steuerbescheid, Nachweise zum vorgeburtlichen Einkommen, eine realistische Teilzeitplanung, die Geburtsdaten der weiteren Kinder und später den tatsächlichen Antrag. Gerade das Geburtsdatum des älteren Kindes entscheidet oft über Bonusmonate.