Elternzeit ist ein Rechtsanspruch. Arbeitgeber kann nur aus dringenden Gründen ablehnen.
Elterngeld-Modelle im Vergleich
Modell
Bezugsdauer
Höhe pro Monat
Beispiel Gesamtsumme
Basiselterngeld
12 (+2 Partner) Monate
65-100 % des Nettos
18.000-25.000 €
ElterngeldPlus
24 (+4 Partner) Monate
32,5-50 % des Nettos
ca. gleich wie Basis
Partnerschaftsbonus
+4 Monate pro Elternteil
ElterngeldPlus-Höhe
Zusätzlich
Mindestbetrag
Variabel
300 € (Basis) / 150 € (Plus)
3.600-4.200 €
Höchstbetrag
Variabel
1.800 € (Basis) / 900 € (Plus)
21.600-25.200 €
65-67 % des Nettoeinkommens, 100 % bei Einkommen unter 1.000 €. Geschwisterbonus: +10 %.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Wochenstunden
In Elternzeit erlaubt?
Auswirkung auf Elterngeld
0 h
Ja
Volles Elterngeld
1-15 h
Ja
Gekürztes Elterngeld
16-32 h
Ja
Gekürztes Elterngeld
> 32 h
Nein
Kein Elterngeld
Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit bei Betrieben > 15 Mitarbeiter. Antrag 7 Wochen vorher.
Häufig gestellte Fragen zum Elternzeit-Rechner
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Davon können 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Die Elternzeit kann in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Arbeitgeber können weitere Aufteilungen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Wann muss ich Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?
Für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes musst du spätestens 7 Wochen vorher anmelden. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag sind es 13 Wochen. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und verbindlich für die ersten 2 Jahre festlegen, wie du die Elternzeit gestalten möchtest.
Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja, während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (früher 30 Stunden). Du hast einen Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat, das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, die Arbeitszeit mindestens 2 Monate lang um mindestens 15 Stunden reduziert wird, und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Wie wirkt sich Elternzeit auf mein Elterngeld aus?
Elternzeit und Elterngeld sind unabhängig voneinander. Elterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt (Basiselterngeld), während Elternzeit bis zu 3 Jahre dauern kann. ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate bezogen werden. Du kannst Elternzeit ohne Elterngeld nehmen, aber nicht Elterngeld ohne Elternzeit (außer du bist selbstständig oder nicht erwerbstätig).
Besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz?
Ja, du hast einen besonderen Kündigungsschutz, der 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei Elternzeit ab dem 3. Geburtstag 14 Wochen) einsetzt und während der gesamten Elternzeit gilt. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Landesarbeitsschutzbehörde möglich. Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf Rückkehr zu einem gleichwertigen Arbeitsplatz.
Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?
Ja, beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen, auch für die vollen 3 Jahre. Dies ermöglicht mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung. Beim Elterngeld gibt es Anreize für Partnerschaftlichkeit: Die 2 Partnermonate können nur beansprucht werden, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen und mindestens ein Elternteil Einkommenseinbußen hat.
Was passiert mit meinem Urlaub während der Elternzeit?
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, du erwirbst keinen neuen Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber kann deinen Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen. Vor der Elternzeit nicht genommener Urlaub verfällt nicht und kann nach der Elternzeit genommen werden. Die 3-Jahres-Verfallsfrist ist während der Elternzeit gehemmt.
Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden oder verlängern?
Eine Verlängerung ist möglich, wenn du ursprünglich weniger als 3 Jahre beantragt hast, aber erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers. Eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Ausnahme: Bei einer erneuten Schwangerschaft kannst du die Elternzeit vorzeitig beenden, um in Mutterschutz zu gehen.
Wie wird Elternzeit bei Zwillingen oder Mehrlingen berechnet?
Bei Mehrlingen steht jedem Elternteil für jedes Kind der volle Elternzeitanspruch von 3 Jahren zu. Das bedeutet bei Zwillingen insgesamt 6 Jahre pro Elternteil. Allerdings können diese Zeiten parallel genommen werden, sodass praktisch dennoch maximal 3 Jahre Abwesenheit entstehen. Das Elterngeld wird für jedes Kind separat berechnet, mit einem Mehrlingszuschlag von 300 € pro weiterem Kind.
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es neben dem Elterngeld?
Neben dem Elterngeld (65-100 % des Nettoeinkommens, max. 1.800 €) gibt es: Kindergeld (250 € pro Kind), Kinderzuschlag (bis 297 € bei geringem Einkommen), Mutterschaftsgeld (während Mutterschutz), ggf. Landeserziehungsgeld, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Zudem können Arbeitgeber freiwillig Zuschüsse zum Elterngeld zahlen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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