Durchschnittsnetto-Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Geburt
r∈[0,65;1,00]
Ersatzrate-65-100 % je nach Einkommenshöhe
Elterngeld-Übersicht 2026
Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich
Art
Betrag
Max. Bezugsdauer
Ersatzrate
Basiselterngeld
300-1.800 €
12 Monate (14 mit Partner)
65-100 %
ElterngeldPlus
150-900 €
24 Monate (28 mit Partner)
Aus Einkommensverlust, gedeckelt
Partnerschaftsbonus
150-900 €
2-4 Monate extra
Bei 24-32 Std./Woche
Mindestbetrag
300 € / 150 €
-
Auch ohne Einkommen
Höchstbetrag
1.800 € / 900 €
-
Deckelung ab ca. 2.770 € netto
Bei Mehrlingsgeburten: +300 € für jedes weitere Kind. Geschwisterbonus: 10 % (min. 75 €)
Häufig gestellte Fragen zum ElterngeldPlus-Zuverdienst-Rechner
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basis-Elterngeld beträgt 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Bei sehr geringem Einkommen unter 1.000 € netto erhöht sich die Ersatzrate auf bis zu 100 %. Bei keinem oder sehr niedrigem Einkommen gibt es den Mindestbetrag von 300 €. Das Elterngeld wird aus dem bereinigten Nettoeinkommen berechnet, dabei werden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus?
Basis-Elterngeld zahlt 65 % des Nettoeinkommens für maximal 14 Monate (bei Elternpaaren) und wird bei Erwerbstätigkeit teilweise angerechnet. ElterngeldPlus zahlt höchstens die Hälfte des Basis-Elterngelds, dafür bis zu doppelt so lange, und ermöglicht Teilzeitarbeit bis 32 Stunden pro Woche. Ein Monat Basis-Elterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. ElterngeldPlus eignet sich besonders für Eltern, die früh wieder arbeiten möchten.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus kann zusätzliche ElterngeldPlus-Monate bringen, wenn beide Eltern gleichzeitig im zulässigen Teilzeitkorridor arbeiten. Aktuell liegt dieser bei mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonats. Die Bonusmonate werden für 2 bis 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate geplant. Bei Alleinerziehenden reicht es, wenn sie selbst die Stundenzahl einhalten.
Gibt es Zuschläge beim Elterngeld?
Ja, es gibt zwei wichtige Zuschläge: Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Basis-Elterngelds (mindestens 75 €), wenn bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren im Haushalt leben. Bei ElterngeldPlus beträgt er 10 % des tatsächlichen Plus-Betrags, mindestens 37,50 €. Der Mehrlingszuschlag beträgt beim Basis-Elterngeld 300 € für jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten und beim ElterngeldPlus 150 €. Beide Zuschläge können gleichzeitig bezogen werden.
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Basis-Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden, wobei ein Elternteil höchstens 12 Monate nehmen kann. Die verbleibenden 2 Monate gehen verloren, wenn sie nicht vom Partner genommen werden. Alleinerziehende können alle 14 Monate beanspruchen. ElterngeldPlus kann bis zu 28 Monate bezogen werden. Mit Partnerschaftsbonus können zusätzlich 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate ElterngeldPlus bis zum 32. Lebensmonat bezogen werden.
Welches Einkommen zählt für die Elterngeldberechnung?
Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (bei Erwerbstätigen) oder vor dem Mutterschutz. Berücksichtigt werden fortlaufende Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, zum Beispiel laufendes Gehalt, regelmäßige Provisionen und regelmäßige Überstundenvergütung. Nicht fortlaufend gezahlte sonstige Bezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Abfindungen, Leistungsprämien oder einzelne Provisionen werden im Bemessungszeitraum nicht berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden außerdem Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld von vorherigen Kindern und Monate mit schwangerschaftsbedingtem Einkommensverlust. Selbstständige rechnen grundsätzlich nach dem maßgeblichen Steuerzeitraum. Maximales Bemessungsentgelt: 2.770 € netto.
Gibt es Einkommensgrenzen beim Elterngeld?
Ja, es gelten Einkommensgrenzen. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt Elterngeld für Paare und Alleinerziehende, wenn das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 € liegt. Außerdem gilt: Bei mehr als 1.200 € relevantem Netto sinkt der Ersatzanteil schrittweise von 67 % auf 65 %. Bei unter 1.000 € steigt er stufenweise bis höchstens 100 %.
Kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich nicht gearbeitet habe?
Ja, auch ohne vorheriges Einkommen erhältst du den Mindestbetrag von 300 € monatlich (Basis-Elterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus). Studierende, Hausfrauen/-männer und Arbeitslose haben ebenfalls Anspruch auf den Mindestbetrag. Bei Bürgergeld wird Elterngeld als Einkommen angerechnet, es können aber bis zu 300 € als Elterngeldfreibetrag geschützt sein, wenn vor der Geburt Erwerbseinkommen vorhanden war. Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland und gemeinsamer Haushalt mit dem Kind.
Welche Nachweise sollte ich vor dem Elterngeld-Rechner bereitlegen?
Wichtig sind Einkommensnachweise, Haushaltsgröße, Miet- oder Belastungsdaten, Bescheide und der Zeitraum, für den die Leistung geprüft wird. Fehlende Nachweise führen häufig zu anderen Ergebnissen als die Modellrechnung.
Warum können Freibeträge den Elterngeld-Rechner stark verändern?
Viele Sozialleistungen rechnen Einkommen nicht eins zu eins an. Freibeträge, Pauschalen, Unterhaltspflichten und Haushaltsmitglieder können entscheiden, ob ein Anspruch entsteht oder wegfällt.