Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe und Altersstufe
Nettoeinkommen
0-5 Jahre
6-11 Jahre
12-17 Jahre
Ab 18 Jahre
Bis 2.100 €
486 €
558 €
653 €
698 €
2.101-2.500 €
511 €
586 €
686 €
733 €
2.501-2.900 €
535 €
614 €
719 €
768 €
2.901-3.300 €
559 €
642 €
751 €
803 €
3.301-3.700 €
584 €
670 €
784 €
838 €
3.701-4.100 €
623 €
715 €
836 €
894 €
4.101-4.500 €
661 €
759 €
889 €
950 €
4.501-4.900 €
700 €
804 €
941 €
1.006 €
4.901-5.300 €
739 €
849 €
993 €
1.061 €
5.301-5.700 €
778 €
893 €
1.045 €
1.117 €
Volles Kindergeld (259 €/Monat) wird bei Minderjährigen zur Hälfte angerechnet. Die Tabellensätze beziehen sich auf zwei Unterhaltsberechtigte. Abweichende Gruppeneinstufung bleibt Einzelfallprüfung. Stand: Januar 2026
Selbstbehalt 2026
Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss
Status des Pflichtigen
Gegenüber
Selbstbehalt
Erwerbstätig
Minderjährige Kinder
1.450 €
Nicht erwerbstätig
Minderjährige Kinder
1.200 €
Erwerbstätig
Volljährige Kinder
1.750 €
Erwerbstätig
Ehepartner
1.600 €
Alleinstehend
Eltern
2.650 €
Zusammenlebender Ehepartner
Eltern
2.120 €
Bei Elternunterhalt bleiben zusätzlich 70 % des Einkommens oberhalb des Mindestbetrags anrechnungsfrei. Stand: Düsseldorfer Tabelle, Januar 2026.
Häufig gestellte Fragen zum Düsseldorfer-Tabelle-Rechner
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes berücksichtigt. Die Tabelle wird jährlich aktualisiert und ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann eine niedrigere oder höhere Gruppe angemessen sein, das bleibt aber eine Einzelfallprüfung. Vom Tabellenbetrag wird bei Minderjährigen das halbe Kindergeld abgezogen.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweite Richtlinie zur Berechnung von Kindesunterhalt. Sie staffelt den Unterhalt nach 15 Einkommensstufen (0-11.200+ €) und 4 Altersgruppen (0-5, 6-11, 12-17, ab 18 Jahre). Sie wird jährlich vom OLG Düsseldorf aktualisiert. Die Tabellensätze sind Richtwerte, keine automatische gerichtliche Entscheidung.
Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben muss. 2026 gelten gegenüber minderjährigen Kindern in der Düsseldorfer Tabelle weiterhin 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige. Gegenüber volljährigen Kindern liegt der angemessene Selbstbehalt regelmäßig bei 1.750 €.
Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen. 2026 sind das 129,50 € pro Kind, weil das Kindergeld 259 € monatlich beträgt. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld angerechnet. Das Kindergeld erhält der betreuende Elternteil.
Was ist der Mindestunterhalt?
Der Mindestunterhalt ist der Tabellenunterhalt der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 €). 2026 beträgt er 486 € für 0-5 Jahre, 558 € für 6-11 Jahre und 653 € für 12-17 Jahre. Abzüglich hälftigem Kindergeld ergibt sich bei minderjährigen Kindern der Zahlbetrag. Bei extrem niedrigem Einkommen kann der Selbstbehalt die Zahlung begrenzen.
Wann muss Unterhalt für volljährige Kinder gezahlt werden?
Volljährige Kinder haben Unterhaltsanspruch während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Beide Eltern sind anteilig nach ihrem Einkommen unterhaltspflichtig. Der Unterhaltsanspruch besteht nur bei angemessener Ausbildung und entsprechendem Fortschritt.
Wie berechnet man das unterhaltsrelevante Einkommen?
Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen: Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal), Schulden, Vorsorgeaufwendungen. Hinzugerechnet werden: Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Steuererstattungen. Überstunden und Boni werden einbezogen.
Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann?
Bei Unterschreitung des Selbstbehalts muss kein oder weniger Unterhalt gezahlt werden. Der Staat springt mit Unterhaltsvorschuss ein (max. bis 18 Jahre). 2026 beträgt der Unterhaltsvorschuss 227 € für 0-5 Jahre, 299 € für 6-11 Jahre und 394 € für 12-17 Jahre. Der Vorschuss wird später vom Unterhaltspflichtigen zurückgefordert, soweit dieser leistungsfähig ist.
Kann Unterhalt geändert werden?
Bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse (Einkommensänderung über 10 %, neues Kind, Arbeitslosigkeit) kann Unterhalt angepasst werden. Titulierter Unterhalt muss gerichtlich abgeändert werden. Eine rückwirkende Änderung ist nur begrenzt möglich.
Was ist ein Unterhaltstitel?
Ein Unterhaltstitel ist ein vollstreckbarer Nachweis der Unterhaltspflicht: Urkunde beim Jugendamt (kostenlos), notarielle Urkunde, Gerichtsurteil oder Vergleich. Mit dem Titel kann bei Nichtzahlung gepfändet werden. Ohne Titel muss erst geklagt werden.
Welche Einkommensdaten braucht der Unterhaltsrechner?
Relevant sind bereinigtes Einkommen, Unterhaltspflichten, Haushaltsmitglieder, Selbstbehalte und besondere Belastungen. Brutto- oder Nettowerte allein erklären den Anspruch nicht vollständig.
Warum ersetzt der Unterhaltsrechner keine Einzelfallprüfung?
Unterhalt und Scheidungskosten hängen von Nachweisen, Rangfolge, Gerichtswert, Umgangsregelung und regionaler Praxis ab. Der Rechner liefert eine Orientierung für die Vorbereitung.