Zum Hauptinhalt springenZum Rechner springen
Rechner Plus
RechnerKategorienÜber uns
RechnerKategorienÜber uns

Einspruchsfrist-Rechner

Berechne die Einspruchsfrist nach BGB und VwGO. Mit Fristberechnung, Wochenenden und Feiertagen

Fristberechnung

Gib Zustelldatum und Fristtyp ein
Fristberechnung Eingabedaten

Ähnliche Rechner

Weitere Rechner aus der Kategorie "Familie & Schwangerschaft"

Babyalter-Rechner

Familie & Schwangerschaft

Chinesischer Empfängniskalender

Familie & Schwangerschaft

Chinesischer Geschlechtskalender

Familie & Schwangerschaft

Düsseldorfer-Tabelle-Rechner

Familie & Schwangerschaft

Einnistung berechnen

Familie & Schwangerschaft

Einschulungsrechner

Familie & Schwangerschaft

Eisprungrechner

Familie & Schwangerschaft

ElterngeldPlus-Rechner

Familie & Schwangerschaft

ElterngeldPlus-Zuverdienst-Rechner

Familie & Schwangerschaft

Elterngeldrechner 2026

Familie & Schwangerschaft

Elternunterhalt-Rechner

Familie & Schwangerschaft

Elternzeit-Rechner

Familie & Schwangerschaft
Alle 51 Rechner in "Familie & Schwangerschaft" anzeigen
Rechner Plus

Deine kostenlose Online-Rechner-Plattform für alle Lebensbereiche.

Finanzrechner

  • Nettolohn-Rechner
  • Lohnsteuer-Rechner
  • Kreditrechner
  • Sparrechner
  • Zinsrechner
  • MwSt-Rechner

Sozialleistungen

  • Elterngeld-Rechner
  • Kindergeld-Rechner
  • BAföG-Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner
  • Wohngeld-Rechner

Weitere Rechner

  • BMI Rechner
  • Prozentrechner
  • Immobilienrechner
  • Benzinverbrauch
  • Idealgewicht
  • Währungsrechner

© 2023-2026 Rechner Plus. Alle Rechte vorbehalten.

DatenschutzImpressumÜber uns

Wie berechne ich das?

ƒFristberechnung nach BGB

F=Z+Δt(ggf. →na¨chster Werktag)F = Z + \Delta t \quad (\text{ggf. } \rightarrow \text{nächster Werktag})F=Z+Δt(ggf. →na¨chster Werktag)

Variablen

FFF
Fristende-Letzter Tag für den Einspruch
ZZZ
Zustelldatum-Tag der Bekanntgabe/Zustellung
Δt\Delta tΔt
Fristdauer-1 Monat oder 14 Tage je nach Fristtyp

Übersicht der wichtigsten Einspruchsfristen

FristtypFristRechtsgrundlageEinzulegen bei
Einspruch Steuerbescheid1 Monat§ 355 AOFinanzamt
Widerspruch Verwaltungsakt1 Monat§ 70 VwGOErlassende Behörde
Einspruch Bußgeldbescheid2 Wochen§ 67 OWiGBußgeldstelle
Klage Verwaltungsgericht1 Monat§ 74 VwGOVerwaltungsgericht
Klage Finanzgericht1 Monat§ 47 FGOFinanzgericht
Widerruf Vertrag14 Tage§ 355 BGBVertragspartner
Kündigungsschutzklage3 Wochen§ 4 KSchGArbeitsgericht

Alle Fristen beginnen mit Zustellung oder Bekanntgabe. Die Jahresfrist bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung betrifft vor allem Steuer- und Verwaltungsakte, nicht pauschal jede Zeile dieser Übersicht.

Häufig gestellte Fragen zum Einspruchsfrist-Rechner

Wie wird die Einspruchsfrist berechnet?
Die Fristberechnung erfolgt nach §§ 187, 188 BGB. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung (oder Bekanntgabe). Bei einer Monatsfrist endet sie am gleichen Tag des Folgemonats. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Was ist die Viertagesfiktion bei Steuerbescheiden?
Nach § 122 Abs. 2 AO gilt ein Steuerbescheid als am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben (Viertagesfiktion, seit dem 1.1.2025; zuvor dritter Tag). Die Einspruchsfrist von einem Monat beginnt mit Ablauf des Bekanntgabetages. Beispiel: Brief aufgegeben am Montag, Bekanntgabe gilt am Freitag, die Frist läuft ab Samstag.
Wie lange ist die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid?
Die Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid beträgt einen Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Bei fehlender oder falscher Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 356 AO). Der Einspruch ist schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist versäume?
Bei Fristversäumnis kann unter bestimmten Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden (§ 110 AO). Dies ist möglich, wenn die Frist ohne Verschulden versäumt wurde (z. B. Krankheit, falsche Rechtsbehelfsbelehrung). Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.
Welche Fristen gelten für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Die Frist beginnt mit der Zustellung. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Kann ich die Frist per E-Mail oder Fax wahren?
Ein Einspruch per Fax ist grundsätzlich möglich und wahrt die Frist, wenn er rechtzeitig eingeht. E-Mail wird von vielen Behörden noch nicht akzeptiert. Am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückschein. Online-Portale wie ELSTER ermöglichen bei Steuerbescheiden eine elektronische Einlegung.
Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?
Einspruch richtet sich gegen Steuerbescheide (§ 347 AO) und Bußgeldbescheide (§ 67 OWiG). Widerspruch richtet sich gegen Verwaltungsakte (§ 68 VwGO), z. B. Baugenehmigungen, Bescheide der Arbeitsagentur. Beide haben ähnliche Fristen (meist 1 Monat), richten sich aber an unterschiedliche Behörden.
Wie berechne ich die Widerrufsfrist bei Verträgen?
Die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware (§ 355 BGB). Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Fehlt diese, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
Welche Datumsangaben braucht der Einspruchsfrist-Rechner?
Entscheidend sind Bescheiddatum, Bekanntgabedatum, Zustellart, Feiertage, Wochenenden und Bundesland. Haushaltsdaten spielen für die Frist keine Rolle.
Wann sollte ich die Einspruchsfrist besonders prüfen?
Bei förmlicher Zustellung, Auslandszustellung, Feiertagen, elektronischem Bescheid oder knappem Fristende sollte die Frist sicherheitshalber juristisch geprüft werden.