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2/3-Haftstrafe-Rechner

Berechne den Zeitpunkt der vorzeitigen Entlassung nach 2/3 der Haftstrafe (§ 57 StGB). Mit Halbstrafe und Mindestverbüßung

Haftdaten

Angaben zur Freiheitsstrafe
Haftdaten Eingabedaten

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Wie berechne ich das?

ƒ2/3-Entlassung nach § 57 StGB

TEntlassung=T0+23⋅ST_{\text{Entlassung}} = T_0 + \frac{2}{3} \cdot STEntlassung​=T0​+32​⋅S

Variablen

T0T_0T0​
Haftantritt-Beginn der Freiheitsstrafe
SSS
Gesamtstrafe-Verhängte Freiheitsstrafe in Monaten
23\frac{2}{3}32​
Verbüßungsanteil-Regelfall nach § 57 Abs. 1 StGB

Mögliche Entlassungszeitpunkte nach StGB

ZeitpunktRechtsgrundlageVoraussetzungen
Halbstrafe (1/2)§ 57 Abs. 2 StGBErstverbüßer, max. 2 Jahre, günstige Prognose
2/3 der Strafe§ 57 Abs. 1 StGBPositive Sozialprognose, Einwilligung
15 Jahre (lebenslang)§ 57a StGBKeine besondere Schwere der Schuld
Volle Strafe§ 38 StGBAutomatisch nach Verbüßung

Die Entscheidung liegt bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts.

Häufig gestellte Fragen zum 2/3-Haftstrafe-Rechner

Was bedeutet die 2/3-Regelung nach § 57 StGB?
Nach § 57 Abs. 1 StGB kann das Gericht die Vollstreckung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn zwei Drittel der Strafe verbüßt sind, der Verurteilte einwilligt und dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann (positive Sozialprognose).
Was ist die Halbstrafe nach § 57 Abs. 2 StGB?
Die Halbstrafe ermöglicht eine Entlassung bereits nach der Hälfte der Strafe. Voraussetzungen: Erstverbüßer (erste Freiheitsstrafe), die Strafe beträgt nicht mehr als 2 Jahre, besonders günstige Sozialprognose und keine Sicherheitsbedenken. In der Praxis wird die Halbstrafe eher selten gewährt.
Welche Rolle spielt die Strafvollstreckungskammer?
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts entscheidet über die vorzeitige Entlassung. Sie prüft: Führung während der Haft, Sozialprognose, Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, Stellungnahme der Vollzugsanstalt. Ein Rechtsanwalt kann den Antrag auf Entlassung unterstützen.
Was ist die Mindestverbüßungsdauer?
Bei der 2/3-Entlassung beträgt die Mindestverbüßung 2 Monate (§ 57 Abs. 1 StGB). Bei lebenslanger Freiheitsstrafe beträgt die Mindestverbüßung 15 Jahre (§ 57a StGB). Sicherungsverwahrung hat keine feste Mindestdauer, sondern wird regelmäßig überprüft.
Wird Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet?
Ja, die Untersuchungshaft (U-Haft) wird nach § 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Jeder Tag U-Haft wird als ein Tag verbüßte Strafe gezählt. Dies verkürzt die tatsächliche Reststrafe und damit auch den 2/3-Zeitpunkt entsprechend.
Was passiert bei Bewährungswiderruf?
Verstößt der Verurteilte gegen Bewährungsauflagen oder begeht eine neue Straftat, kann die Bewährung widerrufen werden. Die Reststrafe muss dann vollständig verbüßt werden. Die auf Bewährung verbrachte Zeit wird nicht angerechnet.
Gibt es besondere Regelungen für Jugendliche?
Im Jugendstrafrecht (JGG) gelten andere Regeln. Die Aussetzung des Strafrestes ist nach einem Drittel möglich (§ 88 JGG), aber auch hier liegt die Entscheidung im Ermessen des Gerichts. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Wie beeinflusst eine Gesamtstrafe die 2/3-Berechnung?
Bei einer Gesamtstrafe aus mehreren Einzelstrafen wird die 2/3-Berechnung auf die Gesamtstrafe angewendet, nicht auf die einzelnen Strafen. Das Gericht bildet zuerst die Gesamtstrafe und berechnet dann den 2/3-Zeitpunkt.
Welche Strafdaten braucht der 2/3-Haftstrafe-Rechner?
Relevant sind Strafmaß, bereits verbüßte Zeit, Untersuchungshaft, Vollzugslockerungen, Reststrafe und mögliche Anrechnungen. Einkommen oder Wohnsituation bestimmen die Frist nicht.
Wann ist die Entlassung nach zwei Dritteln nicht automatisch?
Die Strafvollstreckungskammer prüft Sozialprognose, Sicherheitsinteresse, Verhalten im Vollzug und Einwilligung. Der Rechner zeigt nur den rechnerischen Zeitpunkt.