Wie berechnet der Anwaltskosten-Kündigungsschutzklage-Rechner die eigenen Kosten?
ƒKündigungsschutzwert, RVG-Gebühren und Abfindung nach Eigenanteil
W=G×m+Z,E=R(W),Anach=max(A−E,0)
Variablen
W
Kündigungsschutz-Streitwert-Kostenrechtlicher Wert der Kündigungsschutzklage ohne automatisch hinzugerechnete Abfindung.
G
Bruttomonatsgehalt-Monatliches Bruttogehalt als Basis für den Bestandsschutzwert.
m
Monatsfaktor-Im Rechner auf höchstens drei Monate begrenzt, weil § 42 GKG beim Bestandsschutz am Vierteljahreswert ansetzt.
Z
Zusatzanträge-Eigenständige Werte wie Zahlungsanträge, Weiterbeschäftigung oder Zeugnis.
R
RVG-Kostenpfad-Anwaltskosten aus § 13 RVG und Anlage 2 RVG nach Auslagen, Umsatzsteuer und eingetragener Kostenübernahme.
A
Abfindung-Vergleichsbetrag, der für den Kündigungsschutzwert nicht automatisch addiert wird.
E
Eigenanteil-Eigene Kosten nach Rechtsschutz, Gewerkschaftsschutz oder sonstiger Übernahme.
Beispiele für Anwaltskosten einer Kündigungsschutzklage
Die Beispiele zeigen eigene anwaltliche Kosten nach RVG. Eine mögliche Abfindung bleibt getrennt vom Streitwert.
Fall
Streitwert
Verfahrensstand
Anwaltskosten brutto
Abfindung nach Eigenanteil
Kündigungsschutz mit Vergleich
10.500,00 €
Gerichtlicher Vergleich
2.968,46 €
4.031,54 €
Klage ohne Termin mit Deckung
10.500,00 €
Klage eingereicht
1.117,53 €
0,00 €
Termin ohne Einigung
14.400,00 €
Güte- oder Kammertermin
2.290,75 €
9.709,25 €
Stand der RVG-Tabelle. Anlage 2 RVG in der Fassung ab 01.06.2025. Gerichtskosten und Steuerfolgen einer Abfindung sind nicht enthalten.
Was in den Streitwert kommt und was nicht
Der Rechner trennt Bestandsschutzwert, Zusatzanträge und Abfindung, weil sie kostenrechtlich unterschiedlich wirken.
Position
Wirkung im Rechner
Einordnung
Bruttomonatsgehalt
Wird mit dem Monatsfaktor multipliziert
Ausgangspunkt für den Kündigungsschutzwert
Monatsfaktor
Höchstens 3 Monate
§ 42 GKG begrenzt Bestand, Nichtbestehen und Kündigung auf den Vierteljahreswert
Abfindung
Wird nicht zum Kündigungsschutzwert addiert
§ 42 GKG sagt ausdrücklich, dass eine Abfindung nicht hinzugerechnet wird
Zusatzanträge
Werden separat addiert
Nur einsetzen, wenn ein eigenständiger kostenrechtlicher Wert besteht
Frist, Vergleich und Eigenanteil richtig einordnen
Kosten und Strategie hängen in Kündigungsschutzsachen eng zusammen. Der Rechner macht deshalb die wichtigsten Kostenhebel sichtbar.
Thema
Relevanz
Rechnerlogik
Dreiwochenfrist
§ 4 KSchG knüpft an den Zugang der schriftlichen Kündigung an
Die Seite zeigt Kosten, ersetzt aber keine Fristenkontrolle
Erste Instanz Arbeitsgericht
§ 12a ArbGG schließt die Erstattung eigener Anwaltskosten grundsätzlich aus
Erstattung durch die Gegenseite bleibt bei 0 €
Gerichtlicher Vergleich
Kann eine Einigungsgebühr auslösen und zugleich eine Abfindung regeln
Kosten und Abfindung werden getrennt gezeigt
Rechtsschutz oder Gewerkschaft
Kann den Eigenanteil wirtschaftlich stark senken
Eingetragene Übernahme wird vom Bruttobetrag abgezogen
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Kündigungsschutzklage-Rechner
Was berechnet der Anwaltskosten-Kündigungsschutzklage-Rechner?
Der Rechner schätzt die eigenen Anwaltskosten nach RVG für eine Kündigungsschutzklage. Er verbindet Bruttomonatsgehalt, Drei-Monats-Wert, Zusatzanträge, Verfahrensstand, Vergleich, Umsatzsteuer, Rechtsschutz und Abfindung zu einer nachvollziehbaren Kostenrechnung.
Welcher Streitwert zählt bei einer Kündigungsschutzklage?
Für Streitigkeiten über Bestand, Nichtbestehen oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 42 GKG höchstens das Arbeitsentgelt für ein Vierteljahr maßgebend. Darum begrenzt der Rechner den Kündigungsschutzwert auf drei Bruttomonatsgehälter.
Wird eine Abfindung zum Streitwert addiert?
Nein, die Abfindung wird beim Kündigungsschutzwert nicht automatisch hinzugerechnet. Der Rechner zeigt sie getrennt, damit sichtbar bleibt, wie viel von einer vereinbarten Abfindung nach dem eigenen Kostenanteil rechnerisch übrig bleibt.
Warum fragt der Rechner Zusatzanträge separat ab?
Zusatzanträge können einen eigenen kostenrechtlichen Wert haben. Das betrifft etwa Zahlungsanträge, Weiterbeschäftigung, Zeugnisfragen oder mehrere Kündigungen. Eintragenswert sind nur Positionen, die nicht bereits im Kündigungsschutzwert aufgehen.
Was bedeutet § 12a ArbGG für die Kosten?
Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Arbeitsgericht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch die Gegenseite. Deshalb zeigt der Rechner den Eigenanteil besonders deutlich.
Welche Frist ist bei Kündigungsschutz wichtig?
§ 4 KSchG verlangt in der Regel eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Wird diese Frist versäumt, kann § 7 KSchG dazu führen, dass die Kündigung als wirksam gilt.
Was ändert ein gerichtlicher Vergleich?
Ein Vergleich kann eine Einigungsgebühr auslösen. Gleichzeitig kann er Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung und Beendigungsdatum regeln. Der Rechner trennt Gebühr und wirtschaftlichen Vergleichsbetrag.
Wie wird Rechtsschutz oder Gewerkschaftsschutz berücksichtigt?
Der eingetragene Betrag wird vom Bruttobetrag der eigenen anwaltlichen Kosten abgezogen. Entscheidend bleiben Deckungszusage, Selbstbeteiligung, Wartezeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft und der konkret zugesagte Leistungsumfang.
Wann reicht die Erstberatung im Rechner?
Die Erstberatung zeigt den gesetzlichen Verbraucherhöchstbetrag von 190 € netto zuzüglich Umsatzsteuer, wenn keine Vergütungsvereinbarung besteht. Diese Stufe passt für eine erste Kosteneinordnung, nicht für die vollständige Prozessvertretung.
Wann ist die Online-Kostenschätzung zu grob?
Zu grob wird sie bei mehreren Kündigungen, leitenden Angestellten, hoher variabler Vergütung, Sonderkündigungsschutz, Massenentlassung, Prozesskostenhilfe, Honorarvereinbarung oder bereits festgesetztem Streitwert.