Berechne Anwaltskosten Erbrecht mit Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren. Berechne Anwaltskosten aus 1,0-Gebühr, Gebührenfaktor, Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Gegenstandswert und Gebühren
Prüfe besonders Gegenstands- oder Streitwert und 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle. Diese Werte fließen direkt in Anwaltskosten ein.
Nutze den Wert aus der passenden RVG- oder Gerichtskostentabelle.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Anwaltskosten
Netto-Gebühren
818,20 €
Umsatzsteuer
155,46 €
Gesamtkosten
973,66 €
Berechnungsbasis
Streitwert
10.000,00 €
1,0-Gebühr
614,00 €
Gebührenfaktor
1,30
Auslagen
20,00 €
Einordnung
Der Rechner verlangt die passende 1,0-Gebühr als Eingabe, statt eine pauschale Tabelle zu erfinden. Verfahren, Instanz, Einigung, mehrere Auftraggeber, Rechtsschutz und Gerichtskosten können zusätzlich zählen.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Anwaltskosten
Einordnung
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert niedriger“ auf Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert höher
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert höher“ auf Anwaltskosten.
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
1.018,40 €
Zeigt den Einfluss von „1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst“ auf Anwaltskosten.
Beispielwerte für Anwaltskosten Erbrecht. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Anwaltskosten-Erbrecht-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Anwaltskosten
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
818,20 €
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
7.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Gegenstands- oder Streitwert höher
12.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
768,00 €
1.018,40 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Vergleiche im Anwaltskosten-Erbrecht-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Anwaltskosten sauber einschätzen möchtest.
Anwaltskosten-Erbrecht-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Netto-Gebühren
818,20 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Umsatzsteuer
155,46 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Gesamtkosten
973,66 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Streitwert
10.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
1,0-Gebühr
614,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Gebührenfaktor
1,30
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Anwaltskosten-Erbrecht-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Anwaltskosten-Erbrecht-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Anwaltskosten
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Höheres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
1.018,40 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Anwaltskosten Erbrecht und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Erbrecht-Rechner
Woraus ergeben sich Anwaltskosten in einer Erbsache?
Die Kosten hängen meist vom Gegenstandswert, der Art der Tätigkeit, der Zahl der beteiligten Personen und dem Umfang des Mandats ab. Ein Beratungsgespräch, eine außergerichtliche Vertretung und ein gerichtlicher Erbstreit werden unterschiedlich abgerechnet.
Was ist der Gegenstandswert im Erbrecht?
Der Gegenstandswert beschreibt den wirtschaftlichen Wert, um den es im Mandat geht. Das kann der Nachlasswert, ein Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis, ein Erbteil oder ein einzelner Streitpunkt sein. Je höher dieser Wert ist, desto stärker steigen regelmäßig die Gebühren.
Zählt der gesamte Nachlass immer als Berechnungsgrundlage?
Nein. Entscheidend ist, worum sich die anwaltliche Tätigkeit konkret dreht. Wenn nur ein Pflichtteil, ein Auskunftsanspruch oder ein einzelner Nachlassgegenstand streitig ist, kann ein anderer Wert maßgeblich sein als der komplette Nachlass.
Warum unterscheiden sich Erstberatung und Vertretung so stark?
Eine Erstberatung klärt meist Rechtslage, Risiken und nächste Schritte. Eine Vertretung umfasst dagegen Schriftverkehr, Fristen, Verhandlungen, Anspruchsberechnung und gegebenenfalls gerichtliche Schritte. Dadurch ändern sich Aufwand und Gebührenrahmen.
Welche Kosten können zusätzlich zu Anwaltsgebühren entstehen?
Zusätzlich können Gerichtskosten, Notarkosten, Gutachten, Grundbuchkosten, Auslagen, Umsatzsteuer, Übersetzungen oder Kosten für Nachlassverzeichnisse anfallen. Bei Erbstreitigkeiten sollten diese Positionen getrennt betrachtet werden.
Wann lohnt sich eine Vergütungsvereinbarung?
Eine Vergütungsvereinbarung kann sinnvoll sein, wenn der Fall besonders komplex ist, schnell bearbeitet werden muss oder nicht sauber über Standardgebühren abgebildet wird. Vor der Unterschrift sollte klar sein, ob Stundenhonorar, Pauschale oder Mindesthonorar gilt.
Wer zahlt die Anwaltskosten bei einem Erbstreit?
Grundsätzlich beauftragt und bezahlt jede Person die eigene anwaltliche Vertretung. Bei gerichtlichen Verfahren können Kosten je nach Ausgang verteilt werden. Außergerichtlich hängt eine Erstattung davon ab, ob eine Anspruchsgrundlage besteht.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Kostenschätzung?
Hilfreich sind Testament, Erbschein, Nachlassaufstellung, Immobilienwerte, Kontoauszüge, Pflichtteilsforderungen, bisheriger Schriftverkehr und Angaben zu beteiligten Personen. Ohne Wertangaben bleibt jede Kostenschätzung grob.
Was macht Pflichtteilsfälle bei den Kosten besonders?
Pflichtteilsfälle brauchen oft Auskunft, Bewertung und Zahlungsforderung. Immobilien, Unternehmen, Schenkungen und unklare Nachlasswerte können den Aufwand erhöhen. Deshalb sollte der Pflichtteilswert nicht vorschnell geschätzt werden.
Wann sollte ich Kosten vor Mandatsbeginn klären?
Kosten sollten vor der Beauftragung geklärt werden, besonders bei hohen Nachlasswerten, mehreren Beteiligten oder unsicherem Streitwert. Frage nach Gebührenbasis, möglichen Zusatzkosten und dem Kostenrisiko bei einem gerichtlichen Verfahren.