Berechne Anwaltskosten Streitwert mit Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren. Berechne Anwaltskosten aus 1,0-Gebühr, Gebührenfaktor, Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Gegenstandswert und Gebühren
Prüfe besonders Gegenstands- oder Streitwert und 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle. Diese Werte fließen direkt in Anwaltskosten ein.
Nutze den Wert aus der passenden RVG- oder Gerichtskostentabelle.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Anwaltskosten
Netto-Gebühren
818,20 €
Umsatzsteuer
155,46 €
Gesamtkosten
973,66 €
Berechnungsbasis
Streitwert
10.000,00 €
1,0-Gebühr
614,00 €
Gebührenfaktor
1,30
Auslagen
20,00 €
Einordnung
Der Rechner verlangt die passende 1,0-Gebühr als Eingabe, statt eine pauschale Tabelle zu erfinden. Verfahren, Instanz, Einigung, mehrere Auftraggeber, Rechtsschutz und Gerichtskosten können zusätzlich zählen.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Anwaltskosten
Einordnung
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert niedriger“ auf Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert höher
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert höher“ auf Anwaltskosten.
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
1.018,40 €
Zeigt den Einfluss von „1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst“ auf Anwaltskosten.
Beispielwerte für Anwaltskosten Streitwert. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Anwaltskosten-Streitwert-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Anwaltskosten
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
818,20 €
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
7.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Gegenstands- oder Streitwert höher
12.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
768,00 €
1.018,40 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Vergleiche im Anwaltskosten-Streitwert-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Anwaltskosten sauber einschätzen möchtest.
Anwaltskosten-Streitwert-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Netto-Gebühren
818,20 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Umsatzsteuer
155,46 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Gesamtkosten
973,66 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Streitwert
10.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
1,0-Gebühr
614,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Gebührenfaktor
1,30
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Anwaltskosten-Streitwert-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Anwaltskosten-Streitwert-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Anwaltskosten
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Höheres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
1.018,40 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Anwaltskosten Streitwert und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Streitwert-Rechner
Was bedeutet Streitwert bei Anwaltskosten?
Der Streitwert beschreibt den wirtschaftlichen Wert, um den gestritten wird. Nach ihm richten sich viele anwaltliche Gebühren und Gerichtskosten. Bei Geldforderungen ist er oft einfach, bei Unterlassung, Herausgabe oder Familienrecht deutlich schwieriger.
Ist Streitwert dasselbe wie Gegenstandswert?
Die Begriffe werden im Alltag oft ähnlich verwendet. In gerichtlichen Verfahren spricht man häufig vom Streitwert, bei anwaltlicher Tätigkeit auch vom Gegenstandswert. Entscheidend ist der Wert, den die konkrete Angelegenheit wirtschaftlich hat.
Welche Kosten hängen vom Streitwert ab?
Vom Streitwert können Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko der Gegenseite abhängen. Zusätzlich kommen Auslagen, Umsatzsteuer, Sachverständige, Reisekosten oder Vergleichskosten in Betracht.
Warum steigen Anwaltskosten nicht linear mit dem Streitwert?
Die gesetzlichen Gebühren folgen Wertstufen. Wenn der Streitwert steigt, springt die Gebühr in bestimmte Tabellenbereiche. Deshalb erhöht ein kleiner Wertunterschied die Kosten manchmal kaum und manchmal spürbar.
Welche Rolle spielt der Gebührenfaktor?
Der Gebührenfaktor beschreibt die Art und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr oder Einigungsgebühr werden unterschiedlich bewertet. Der Streitwert allein reicht deshalb nicht aus.
Was passiert bei einem Vergleich?
Ein Vergleich kann zusätzliche Einigungsgebühren auslösen, aber zugleich ein längeres Verfahren vermeiden. Ob er finanziell sinnvoll ist, hängt von Streitwert, Vergleichsbetrag, Prozessrisiko und bisherigen Kosten ab.
Wer trägt die Kosten, wenn ich gewinne?
Im gerichtlichen Verfahren trägt die unterliegende Partei häufig die Kosten ganz oder anteilig. Außergerichtlich ist das nicht automatisch so. Eine Erstattung braucht eine rechtliche Grundlage oder eine entsprechende Vereinbarung.
Wie wird der Streitwert bei nicht bezifferten Ansprüchen geschätzt?
Bei Unterlassung, Auskunft, Herausgabe, Kündigung, Räumung oder immateriellen Ansprüchen wird der Wert nach gesetzlichen Regeln, Rechtsprechung oder gerichtlicher Einschätzung bestimmt. Das macht eine Kostenschätzung unsicherer.
Wann kann Prozesskostenhilfe relevant sein?
Prozesskostenhilfe kann bei gerichtlichen Verfahren helfen, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Sie deckt aber nicht automatisch jedes Kostenrisiko ab.
Welche Angaben brauche ich für eine belastbare Kostenschätzung?
Nötig sind Anspruchsart, Forderungshöhe, bisheriger Schriftverkehr, Verfahrensstand, gewünschtes Ziel, Zahl der Beteiligten und mögliche Gegenseite. Erst daraus ergeben sich Streitwert, Gebührentatbestände und Kostenrisiko.