Berechne Anwaltskosten Teilungsversteigerung mit Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren. Berechne Anwaltskosten aus 1,0-Gebühr, Gebührenfaktor, Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Gegenstandswert und Gebühren
Prüfe besonders Gegenstands- oder Streitwert und 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle. Diese Werte fließen direkt in Anwaltskosten ein.
Nutze den Wert aus der passenden RVG- oder Gerichtskostentabelle.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Anwaltskosten
Netto-Gebühren
818,20 €
Umsatzsteuer
155,46 €
Gesamtkosten
973,66 €
Berechnungsbasis
Streitwert
10.000,00 €
1,0-Gebühr
614,00 €
Gebührenfaktor
1,30
Auslagen
20,00 €
Einordnung
Der Rechner verlangt die passende 1,0-Gebühr als Eingabe, statt eine pauschale Tabelle zu erfinden. Verfahren, Instanz, Einigung, mehrere Auftraggeber, Rechtsschutz und Gerichtskosten können zusätzlich zählen.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Anwaltskosten
Einordnung
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert niedriger“ auf Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert höher
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert höher“ auf Anwaltskosten.
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
1.018,40 €
Zeigt den Einfluss von „1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst“ auf Anwaltskosten.
Beispielwerte für Anwaltskosten Teilungsversteigerung. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Anwaltskosten-Teilungsversteigerung-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Anwaltskosten
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
818,20 €
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
7.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Gegenstands- oder Streitwert höher
12.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
768,00 €
1.018,40 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Vergleiche im Anwaltskosten-Teilungsversteigerung-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Anwaltskosten sauber einschätzen möchtest.
Anwaltskosten-Teilungsversteigerung-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Netto-Gebühren
818,20 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Umsatzsteuer
155,46 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Gesamtkosten
973,66 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Streitwert
10.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
1,0-Gebühr
614,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Gebührenfaktor
1,30
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Anwaltskosten-Teilungsversteigerung-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Anwaltskosten-Teilungsversteigerung-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Anwaltskosten
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Höheres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
1.018,40 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Anwaltskosten Teilungsversteigerung und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Teilungsversteigerung-Rechner
Was ist bei einer Teilungsversteigerung der eigentliche Kostenkern?
Der Kostenkern liegt nicht nur in der anwaltlichen Vertretung. Zu berücksichtigen sind gerichtliche Gebühren, Sachverständigengutachten, Zustellungen, Grundbuchdaten, mögliche Sicherheitsleistungen und die spätere Verteilung des Erlöses. Der Rechner sollte diese Blöcke getrennt zeigen.
Warum ist der Immobilienwert für die Anwaltskosten so wichtig?
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten hängen häufig am Gegenstands- oder Verfahrenswert. Bei einer Immobilie ist daher der Verkehrswert oder der betroffene Anteil entscheidend. Eine Schätzung aus Kaufpreis, Gutachten und Miteigentumsquote ist deutlich besser als ein Pauschalwert.
Welche Rolle spielt der Miteigentumsanteil?
Der Miteigentumsanteil beeinflusst, welches wirtschaftliche Interesse die einzelne Partei verfolgt. Bei hälftigem Eigentum sieht die Rechnung anders aus als bei kleinen Anteilen oder mehreren Beteiligten. Der Rechner sollte Anteil, Grundbuchstand und Belastungen separat erfassen.
Sind Gerichtskosten und Gutachterkosten schon in den Anwaltskosten enthalten?
Nein. Gerichtskosten und Gutachterkosten sind eigene Positionen. Der Anwalt kann sie erklären oder in die Strategie einbeziehen, sie stehen aber nicht automatisch auf der Anwaltsrechnung. Für die Gesamtbelastung müssen sie zusätzlich gerechnet werden.
Wer muss bei einer Teilungsversteigerung zunächst Geld vorstrecken?
Wer das Verfahren betreibt, muss häufig Vorschüsse für Gericht und Gutachten einkalkulieren. Später können Kosten aus dem Erlös berücksichtigt werden. Für die Liquidität ist trotzdem wichtig, welche Beträge vor dem Versteigerungstermin bezahlt werden müssen.
Warum verändert ein geringstes Gebot die wirtschaftliche Betrachtung?
Das geringste Gebot berücksichtigt unter anderem bestimmte Rechte und Kosten, die bei der Versteigerung gedeckt sein müssen. Dadurch sagt der Verkehrswert allein noch nicht, welcher Erlös tatsächlich frei verteilt werden kann.
Was passiert mit Grundschulden oder anderen Belastungen?
Eingetragene Rechte können den Ablauf und die Verteilung beeinflussen. Entscheidend ist, welche Belastungen bestehen bleiben, aus dem Erlös bedient werden oder für das geringste Gebot relevant sind. Der Rechner sollte Belastungen nicht wie normale Nebenkosten behandeln.
Kann eine Einigung die Kosten einer Teilungsversteigerung senken?
Eine Einigung über Verkauf, Auszahlung oder Übernahme kann Gerichtskosten und Zeitaufwand reduzieren. Sie kann aber selbst Beratungs-, Vertrags- oder Notarkosten auslösen. Ein guter Rechner stellt daher Versteigerung, freihändigen Verkauf und Auszahlung gegenüber.
Welche Anwaltsleistungen sollten getrennt abgefragt werden?
Sinnvoll sind getrennte Angaben zu Beratung, Antragstellung, Vertretung im Verfahren, Verhandlung mit Miteigentümern, Prüfung von Gutachten, Terminbegleitung und Vergleich. Nicht jedes Mandat umfasst alle Schritte.
Wann ist die Kostenrechnung besonders unsicher?
Unsicher wird sie bei mehreren Eigentümern, hohen Grundschulden, Erbengemeinschaften, Wohnrechten, Nießbrauch, streitigem Verkehrswert, laufenden Darlehen oder bereits anhängigen Familienverfahren. Dann sollte die Rechnung nur als vorbereitende Kostenspanne dienen.