Berechne Anwaltskosten Zugewinnausgleich mit Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren. Berechne Anwaltskosten aus 1,0-Gebühr, Gebührenfaktor, Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Gegenstandswert und Gebühren
Prüfe besonders Gegenstands- oder Streitwert und 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle. Diese Werte fließen direkt in Anwaltskosten ein.
Nutze den Wert aus der passenden RVG- oder Gerichtskostentabelle.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Anwaltskosten
Netto-Gebühren
818,20 €
Umsatzsteuer
155,46 €
Gesamtkosten
973,66 €
Berechnungsbasis
Streitwert
10.000,00 €
1,0-Gebühr
614,00 €
Gebührenfaktor
1,30
Auslagen
20,00 €
Einordnung
Der Rechner verlangt die passende 1,0-Gebühr als Eingabe, statt eine pauschale Tabelle zu erfinden. Verfahren, Instanz, Einigung, mehrere Auftraggeber, Rechtsschutz und Gerichtskosten können zusätzlich zählen.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Anwaltskosten
Einordnung
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert niedriger“ auf Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert höher
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert höher“ auf Anwaltskosten.
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
1.018,40 €
Zeigt den Einfluss von „1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst“ auf Anwaltskosten.
Beispielwerte für Anwaltskosten Zugewinnausgleich. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Anwaltskosten-Zugewinnausgleich-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Anwaltskosten
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
818,20 €
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
7.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Gegenstands- oder Streitwert höher
12.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
768,00 €
1.018,40 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Vergleiche im Anwaltskosten-Zugewinnausgleich-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Anwaltskosten sauber einschätzen möchtest.
Anwaltskosten-Zugewinnausgleich-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Netto-Gebühren
818,20 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Umsatzsteuer
155,46 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Gesamtkosten
973,66 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Streitwert
10.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
1,0-Gebühr
614,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Gebührenfaktor
1,30
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Anwaltskosten-Zugewinnausgleich-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Anwaltskosten-Zugewinnausgleich-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Anwaltskosten
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Höheres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
1.018,40 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Anwaltskosten Zugewinnausgleich und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Anwaltskosten-Zugewinnausgleich-Rechner
Wovon hängen Anwaltskosten beim Zugewinnausgleich ab?
Die Kosten hängen vor allem vom Gegenstandswert oder Verfahrenswert ab. Bei einer bezifferten Geldforderung ist grundsätzlich die Höhe dieser Forderung maßgeblich. Dazu kommen Gebührenart, außergerichtliche Tätigkeit, Gerichtsverfahren, Vergleich, Auslagen und Umsatzsteuer.
Ist der gesamte Zugewinn der Gegenstandswert?
Nicht immer. Häufig ist die konkrete Ausgleichsforderung entscheidend, nicht das gesamte Vermögen beider Ehegatten. Werden zusätzlich Auskunft, Belege oder Stufenanträge geltend gemacht, kann die Wertbestimmung anders ausfallen.
Warum sind außergerichtliche und gerichtliche Kosten unterschiedlich?
Außergerichtlich entstehen andere Gebühren als im gerichtlichen Verfahren. Kommt es später zum Verfahren, können Anrechnungen relevant sein. Deshalb sollte der Rechner getrennt erfassen, ob nur beraten, verhandelt oder gerichtlich beantragt wird.
Welche Rolle spielt ein Vergleich beim Zugewinnausgleich?
Ein Vergleich kann zusätzliche Einigungsgebühren auslösen, zugleich aber weitere Verfahrenskosten vermeiden. Ob er günstiger ist, hängt von Streitwert, Verhandlungsstand, Beweisrisiko und den noch offenen Anträgen ab.
Muss jede Seite einen eigenen Anwalt bezahlen?
In familienrechtlichen Streitigkeiten braucht jede Partei für eigene Anträge in der Regel anwaltliche Vertretung. Eine gemeinsame Vertretung beider Seiten gibt es bei widerstreitenden Interessen praktisch nicht. Das Kostenrisiko sollte deshalb für beide Seiten betrachtet werden.
Welche Gerichtskosten kommen zum Anwalt hinzu?
Im gerichtlichen Verfahren entstehen neben Anwaltsgebühren auch Gerichtskosten. Außerdem können Sachverständige, Gutachten, Zustellungen oder weitere Auslagen hinzukommen, wenn Immobilien, Unternehmen oder streitige Werte bewertet werden müssen.
Warum können Immobilien den Zugewinnausgleich verteuern?
Immobilien erhöhen oft den Streitwert und verursachen Bewertungsfragen. Unterschiedliche Stichtage, Belastungen, Modernisierungen, Miteigentum und Gutachten können den Aufwand und damit indirekt die Kosten erhöhen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Zugewinnausgleich?
Viele Rechtsschutzverträge decken Familienrecht nur eingeschränkt oder nur als Erstberatung ab. Ob Kosten übernommen werden, hängt vom Vertrag, Baustein, Zeitpunkt des Versicherungsfalls und der Deckungszusage ab.
Wann kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht?
Verfahrenskostenhilfe kann möglich sein, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen und die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist kein automatischer Kostenerlass und kann Rückzahlungen auslösen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kosten beim Zugewinnausgleich?
Nützlich sind Anfangsvermögen, Endvermögen, Schulden, Immobilienwerte, Unternehmenswerte, Auskunftsansprüche, bezifferte Forderung, bisherige Schreiben, Anwaltsvereinbarung, mögliche Rechtsschutzdeckung und der Stand des Verfahrens.