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Häufig gestellte Fragen zum Zugewinnausgleich-Rechner
Was ist der Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist der gesetzliche Ausgleich von Vermögenszuwächsen, die Ehepartner während der Ehe erwirtschaften. Bei einer Scheidung wird das Vermögen, das während der Ehe hinzugekommen ist (Zugewinn), zwischen den Partnern ausgeglichen. Wer mehr Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner zahlen.
Wie wird das Anfangsvermögen bestimmt?
Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Ehepartner bei der Eheschließung hatte. Dazu gehören Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere und andere Vermögenswerte. Schulden werden vom Vermögen abgezogen. Wichtig: Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet.
Was zählt zum Endvermögen?
Das Endvermögen umfasst alle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Dies beinhaltet alle Bankkonten, Immobilien, Fahrzeuge, Lebensversicherungen, Rentenwerte und sonstige Vermögensgegenstände. Auch hier werden Schulden abgezogen. Wertsteigerungen von Anfangsvermögen (z. B. Immobilien) gehören zum Zugewinn.
Wann ist ein Zugewinnausgleich ausgeschlossen?
Ein Zugewinnausgleich entfällt bei: Gütertrennung oder Gütergemeinschaft (andere Güterstände), wenn beide Partner gleich viel Zugewinn erzielt haben, oder bei wirksamen Eheverträgen, die den Zugewinnausgleich ausschließen. Eine allgemeine Geringfügigkeitsgrenze, ab der der Anspruch erst entsteht, gibt es im gesetzlichen Zugewinnausgleich nicht.
Können Vermögenswerte ausgenommen werden?
Ja, bestimmte Vermögenswerte sind vom Zugewinnausgleich ausgenommen: Erbschaften und Schenkungen (werden dem Anfangsvermögen zugerechnet), persönliche Gegenstände ohne besonderen Wert, beruflich notwendige Gegenstände und Vermögen aus der Zeit vor der Ehe. Diese Werte müssen jedoch ordnungsgemäß dokumentiert und nachgewiesen werden.
Wie läuft das Zugewinnausgleichsverfahren ab?
Der Zugewinnausgleich wird normalerweise im Scheidungsverfahren geklärt. Beide Partner müssen deine Vermögensverhältnisse offenlegen (Anfangs- und Endvermögen). Bei Uneinigkeit kann das Gericht eine Vermögensaufstellung anordnen oder Gutachter einsetzen. Der Ausgleichsanspruch kann auch nach der Scheidung geltend gemacht werden (Verjährung: 3 Jahre).
Was passiert mit der Immobilie beim Zugewinnausgleich?
Die Immobilie wird zum aktuellen Verkehrswert bewertet und in das Endvermögen eingerechnet. Optionen: Verkauf und Aufteilung des Erlöses, ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus, gemeinsame Nutzung (selten praktikabel). Bei Hypothekenbelastung wird der Nettoimmobilienwert (Wert minus Schulden) berücksichtigt. Ein Sachverständigengutachten kann bei Streit über den Wert helfen.
Wie werden Schulden beim Zugewinnausgleich behandelt?
Schulden werden sowohl vom Anfangs- als auch vom Endvermögen abgezogen. Ein negatives Anfangsvermögen (mehr Schulden als Vermögen) ist seit 2009 möglich und wird berücksichtigt. Beispiel: Anfangsvermögen -20.000 €, Endvermögen +30.000 € = Zugewinn 50.000 €. Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden, mindern den Zugewinn. Verschwendungsklausel: Absichtliche Vermögensminderung kann angefochten werden.
Kann ich den Zugewinnausgleich durch Ehevertrag regeln?
Ja, der Zugewinnausgleich kann durch Ehevertrag vollständig ausgeschlossen oder modifiziert werden. Möglichkeiten: Gütertrennung (kein Ausgleich), modifizierte Zugewinngemeinschaft (z. B. Unternehmen ausgenommen), Pauschalbeträge. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Wichtig: Stark einseitige Verträge können bei Scheidung gerichtlich überprüft und angepasst werden.
Welche Eingaben braucht der Zugewinnausgleich-Rechner?
Du brauchst Anfangsvermögen, Endvermögen, Schulden, Erbschaften, Schenkungen, Stichtage und Wertnachweise für beide Ehepartner. Wichtig ist außerdem die Indexierung des Anfangsvermögens, weil Geldwerte aus der Vergangenheit nicht einfach mit heutigen Beträgen verglichen werden sollten.
Warum ersetzt der Rechner keine anwaltliche Prüfung?
Beim Zugewinnausgleich hängen hohe Beträge an Stichtagen, Belegen, Bewertungen und rechtlichen Ausnahmen. Immobilien, Unternehmen, Schenkungen, illoyale Vermögensminderungen oder Eheverträge machen die Berechnung schnell komplex. Der Rechner hilft beim Verständnis, die verbindliche Prüfung braucht den Einzelfall.