Häufig gestellte Fragen zum Zumutbare-Belastung-Rechner
Was ist die zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung ist der Eigenanteil, den Steuerpflichtige bei außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen müssen. Nur Kosten, die diesen Betrag übersteigen, wirken sich steuermindernd aus. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.
Wie wird die zumutbare Belastung berechnet?
Nach dem BFH-Stufenmodell wird die Berechnung in drei Einkommensstufen aufgeteilt: Bis 15.340 €, bis 51.130 € und darüber. Für jede Stufe gilt ein anderer Prozentsatz (1-7 %). Die Summe der Teilbeträge ergibt die zumutbare Belastung.
Welche Prozentsätze gelten für die zumutbare Belastung?
Die Sätze hängen vom Familienstand ab: Ledige ohne Kinder: 5/6/7 % je Stufe. Verheiratete ohne Kinder: 4/5/6 %. Mit 1-2 Kindern: 2/3/4 %. Ab 3 Kindern: 1/1/2 %. Verheiratete werden günstiger behandelt, Kinder senken die Belastung erheblich.
Was ist das BFH-Stufenmodell?
Der BFH entschied 2017, dass die zumutbare Belastung nicht pauschal auf das Gesamteinkommen, sondern stufenweise berechnet wird. Dadurch sinkt die zumutbare Belastung für viele Steuerpflichtige deutlich. Das Finanzamt muss diese günstigere Methode anwenden.
Welches Einkommen ist maßgeblich?
Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Steuerbescheid. Das ist das Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, aber vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Einkommen herangezogen.
Wie wirken sich Kinder auf die zumutbare Belastung aus?
Kinder senken die Prozentsätze erheblich: Mit einem Kind zahlen Verheiratete statt 4/5/6 % nur noch 2/3/4 %. Ab drei Kindern sinkt die Belastung auf minimal 1/1/2 %. Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld oder Freibeträge bezogen werden.
Lohnt es sich, außergewöhnliche Belastungen zu sammeln?
Ja, da nur der Betrag über der zumutbaren Belastung wirkt, lohnt Bündeln: Planbare Ausgaben (Brille, Zahnersatz) in ein Jahr legen. Bei 3.000 € zumutbarer Belastung und 4.000 € Kosten wirken nur 1.000 € steuerlich. Bei 5.000 € wären es 2.000 €.
Welche Ausgaben zählen zu außergewöhnlichen Belastungen?
Typische Beispiele: Krankheitskosten über die Krankenversicherung hinaus, Pflegekosten, behinderungsbedingte Aufwendungen, Beerdigungskosten, Wiederbeschaffung nach Katastrophen, unter bestimmten Voraussetzungen Scheidungskosten und Unterhaltsleistungen.
Gibt es außergewöhnliche Belastungen ohne zumutbare Belastung?
Ja, bestimmte Pauschbeträge werden ohne Abzug gewährt: Behinderten-Pauschbetrag (384-7.400 €), Pflege-Pauschbetrag (600-1.800 €), Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 €). Diese werden zusätzlich zu den Kosten über der zumutbaren Belastung gewährt.
Wie trage ich die zumutbare Belastung in der Steuererklärung ein?
Du berechnest die zumutbare Belastung nicht selbst. Trage alle außergewöhnlichen Belastungen in Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Das Finanzamt berechnet automatisch, welcher Anteil steuerlich wirkt. Belege nur auf Anforderung einreichen.
Welche Eingaben braucht der Zumutbare-Belastung-Rechner?
Benötigt werden Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand, Anzahl der Kinder, Steuerjahr, Art und Höhe der außergewöhnlichen Belastungen sowie Erstattungen. Der Rechner sollte die drei Einkommensstufen getrennt berechnen, weil das BFH-Stufenmodell günstiger ist als eine pauschale Prozentrechnung.
Warum ist das BFH-Stufenmodell für das Ergebnis so wichtig?
Früher wurde die zumutbare Belastung oft so verstanden, als gelte ein Prozentsatz für das gesamte Einkommen. Das BFH-Stufenmodell berechnet die Belastung stufenweise. Dadurch ist der Eigenanteil häufig niedriger und ein größerer Teil der Kosten steuerlich wirksam.