Wie werden Gerichtskosten im Zwangsversteigerungsverfahren berechnet?
ƒGKG-Gebühren für Zwangsversteigerung
K=A+V+T+Z+E+X
Variablen
A
Anordnung oder Beitritt-Feste Gebühr nach KV 2210. 120 € je Antragsteller oder Beitritt.
V
Verfahren-0,5-GKG-Gebühr nach KV 2211 oder 0,25 nach KV 2212 bei früher Beendigung.
T
Versteigerungstermin-0,5-GKG-Gebühr nach KV 2213. Bei Zuschlagsversagung nach § 74a oder § 85a ZVG entfällt sie.
Z
Zuschlag-0,5-GKG-Gebühr nach KV 2214 auf den Zuschlagswert nach § 54 Abs. 2 GKG.
E
Verteilung-0,5-GKG-Gebühr nach KV 2215 oder 0,25 nach KV 2216 bei keiner oder beschränkter Verteilung.
X
Auslagen-Manuell ergänzte gerichtliche Auslagen, etwa für Bekanntmachung, Zustellung oder Verkehrswertermittlung.
GKG-Positionen im Zwangsversteigerungsverfahren
Die Tabelle zeigt, welche Positionen der Rechner nach Kostenverzeichnis 2210-2216 modelliert.
Position
KV
Gebühr
Wertbasis
Anordnung der Zwangsversteigerung oder Beitritt
2210
120 € je Antragsteller
Feste Gebühr
Verfahren im Allgemeinen
2211
0,5
Verkehrswert nach § 54 Abs. 1 GKG
Beendigung vor erstem Termin
2212
0,25
Ermäßigte Gebühr aus KV 2211
Versteigerungstermin
2213
0,5
Verkehrswert, entfällt bei Zuschlagsversagung nach § 74a oder § 85a ZVG
Erteilung des Zuschlags
2214
0,5
Zuschlagswert nach § 54 Abs. 2 GKG
Verteilungsverfahren
2215
0,5
Verteilungswert nach § 54 Abs. 3 GKG
Keine oder beschränkte Verteilung
2216
0,25
Ermäßigte Gebühr aus KV 2215
GKG § 15, GKG § 34, GKG § 54, Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 2210-2216 und Anlage 2 GKG, Tabelle ab 01.06.2025.
Kostenbeispiele mit 250.000 € Verkehrswert
Die Beispiele zeigen, wie stark Verfahrensstand, Zuschlag und Verteilung die Gerichtskosten verändern.
Fall
Zuschlagswert
Gerichtskosten
Quote
Zuschlag mit voller Verteilung und Auslagen
220.000,00 €
5.676,00 €
2,27 %
Beendigung vor erstem Versteigerungstermin
nicht relevant
734,50 €
0,29 %
Termin, aber Zuschlag nach § 74a oder § 85a ZVG versagt
kein Zuschlag
1.349,00 €
0,54 %
Zuschlag mit beschränkter Verteilung
220.000,00 €
4.264,00 €
1,71 %
Berechnet mit Anlage 2 GKG ab 01.06.2025.
Was der Rechner bewusst nicht automatisch einrechnet
Die GKG-Gerichtskosten sind nur ein Teil der wirtschaftlichen Belastung einer Zwangsversteigerung.
Kostenblock
Warum nicht automatisch enthalten
Praktische Wirkung
Verkehrswertermittlung
Gutachterkosten und gerichtliche Auslagen hängen vom Objekt und vom Verfahren ab.
Bekannte Beträge kannst du im Auslagenfeld ergänzen.
Bekanntmachung und Zustellung
Die Höhe hängt von Veröffentlichungen, Beteiligten und Zustellwegen ab.
Für eine Kostenrechnung der Geschäftsstelle sind diese Auslagen wichtig.
Anwaltskosten und Gläubigerkosten
Diese Kosten folgen nicht direkt aus den KV-Nummern 2210-2216.
Bei anwaltlicher Vertretung separat nach RVG oder Vereinbarung kalkulieren.
Grundbuch, Räumung und Finanzierung
Diese Kosten entstehen außerhalb der reinen Gerichtskosten des Versteigerungsverfahrens.
Für Käufer und Eigentümer oft wirtschaftlich wichtiger als die GKG-Positionen.
Häufig gestellte Fragen zum Gerichtskosten Zwangsversteigerung
Welche Gerichtskosten berechnet der Zwangsversteigerungs-Rechner?
Der Rechner schätzt die gerichtlichen GKG-Positionen für Anordnung oder Beitritt, Verfahren im Allgemeinen, Versteigerungstermin, Zuschlag und Verteilung. Er bildet damit den Kern des Kostenverzeichnisses 2210-2216 ab. Nicht automatisch enthalten sind Auslagen für Verkehrswertermittlung, Bekanntmachung, Zustellung, anwaltliche Vertretung, Räumung oder Finanzierung. Diese Beträge kannst du ergänzen, wenn du sie kennst.
Warum fragt der Rechner nach Verkehrswert und Zuschlagswert?
§ 54 GKG trennt mehrere Wertbasen. Verfahren im Allgemeinen und Versteigerungstermin richten sich bei Grundstücken grundsätzlich nach dem festgesetzten Wert. Die Zuschlagsgebühr knüpft dagegen an das Gebot ohne Zinsen einschließlich bestimmter bestehen bleibender Rechte an. Für die Verteilung zählt wiederum der Wert, aus dem verteilt wird. Ein einziger Immobilienwert wäre deshalb zu grob.
Was bedeutet die feste 120-Euro-Gebühr bei Anordnung oder Beitritt?
KV 2210 ist keine Wertgebühr, sondern eine feste Gerichtsgebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung oder über den Beitritt zum Verfahren. Die Vorbemerkung zu Hauptabschnitt 2.2 sieht vor, dass diese Gebühr für jeden Antragsteller gesondert erhoben wird. Deshalb fragt der Rechner nach Antragstellern oder Beitritten und multipliziert 120 € mit dieser Anzahl.
Wann wird die Verfahrensgebühr auf 0,25 reduziert?
Die Ermäßigung aus KV 2212 betrifft Fälle, in denen das Verfahren vor Ablauf des Tages beendet wird, an dem die Verfügung mit der Bestimmung des ersten Versteigerungstermins unterschrieben ist. Dann ersetzt der Rechner die normale 0,5-Gebühr aus KV 2211 durch 0,25. Sobald ein Termin in der Berechnung berücksichtigt werden soll, passt diese reduzierte Stufe nicht mehr.
Warum kann die Terminsgebühr trotz Termin entfallen?
KV 2213 setzt grundsätzlich eine 0,5-Gebühr für mindestens einen Versteigerungstermin mit Aufforderung zur Abgabe von Geboten an. Die Gebühr entfällt aber, wenn der Zuschlag aufgrund von § 74a oder § 85a ZVG versagt bleibt. Deshalb hat der Rechner dafür einen eigenen Verfahrensstand. Ein Termin ohne Zuschlag aus anderen Gründen wird dagegen mit Terminsgebühr gerechnet.
Was ist mit dem Vorschuss nach § 15 GKG?
§ 15 GKG betrifft den Gebührenvorschuss spätestens bei Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins. Der Rechner zeigt einen möglichen Terminsvorschuss separat an, rechnet ihn aber nicht zusätzlich zur Endsumme, weil ein Vorschuss keine eigene weitere Gebühr ist. Wenn später weniger Gebühren entstehen, wird der Kostenansatz entsprechend abgerechnet.
Wann sollte ich beschränkte Verteilung auswählen?
Beschränkte Verteilung passt, wenn keine oder nur eine beschränkte Verteilung des Versteigerungserlöses durch das Gericht stattfindet. Dann reduziert KV 2216 die Verteilungsgebühr aus KV 2215 auf 0,25. Wenn du nur bis zum Zuschlag rechnen möchtest, kannst du die Verteilung auch ganz deaktivieren. Das ist keine Aussage darüber, ob im echten Verfahren später doch Kosten entstehen.
Sind Gutachterkosten im Ergebnis enthalten?
Gutachterkosten und sonstige Auslagen sind nicht automatisch enthalten, weil sie stark vom Objekt, vom Gericht und vom Ablauf abhängen. Der Rechner enthält deshalb ein Auslagenfeld. Trage dort bekannte Beträge ein, wenn du eine Gerichtskostenrechnung nachvollziehen oder ein Budget schätzen möchtest. Ohne diesen Eintrag zeigt der Rechner nur die modellierten GKG-Gebühren.
Warum kann der echte Kostenansatz vom Rechner abweichen?
Der Kostenansatz hängt von gerichtlicher Wertfestsetzung, Verfahrensablauf, Beteiligten, Zuschlagsentscheidung, bestehen bleibenden Rechten und Auslagen ab. Der Rechner bildet diese Punkte nur so weit ab, wie sie über klare Eingabefelder sinnvoll modellierbar sind. Wenn die Geschäftsstelle einen anderen Wert oder zusätzliche Auslagen ansetzt, kann die tatsächliche Kostenrechnung höher oder niedriger ausfallen.
Hilft der Rechner Eigentümern oder eher Bietern?
Der Rechner kann beiden Seiten helfen, aber mit unterschiedlichem Blickwinkel. Eigentümer und Gläubiger sehen, welche gerichtlichen Kostenblöcke im Verfahren entstehen können. Bieter können besser einordnen, dass Zuschlag und Verteilung eigene Wertbasen haben und dass weitere Erwerbsnebenkosten außerhalb dieses Rechners liegen. Für Kaufnebenkosten brauchst du eine separate Kalkulation.
Ersetzt der Rechner eine Kostenrechnung des Gerichts?
Nein. Der Rechner ist eine nachvollziehbare Modellrechnung auf Basis der GKG-Gebührentabelle und der wichtigsten KV-Nummern für die Zwangsversteigerung. Er ersetzt weder eine Kostenrechnung der Gerichtskasse noch anwaltliche Prüfung. Besonders bei mehreren Beteiligten, abweichender Wertfestsetzung, aufgehobenem Zuschlagsbeschluss oder komplexen Rechten solltest du den konkreten Kostenansatz prüfen lassen.