Wie werden Gerichtskosten vor dem Finanzgericht berechnet?
ƒGKG-Verfahrensgebühren im ersten Rechtszug
K=H+E+X
Variablen
H
Hauptsachegebühr-4,0-GKG-Gebühren nach KV 6110 oder 2,0 bei Ermäßigung nach KV 6111.
E
Eilgebühr-2,0-GKG-Gebühren nach KV 6210 oder 0,75 bei Ermäßigung nach KV 6211.
X
Auslagen-Manuell ergänzte gerichtliche Auslagen, die nicht Teil der Wertgebühr sind.
GKG-Faktoren vor dem Finanzgericht
Die Faktoren stammen aus Teil 6 des Kostenverzeichnisses zum GKG. Der Rechner bildet den ersten Rechtszug beim Finanzgericht und optional vorläufigen Rechtsschutz ab.
Position
KV
Gebühr
Wann verwenden
Klageverfahren im Allgemeinen
6110
4,0
Reguläres Klageverfahren im ersten Rechtszug vor dem Finanzgericht.
Ermäßigte Klagegebühr
6111
2,0
Rücknahme oder passende Erledigung ohne ausschließende Entscheidung.
Vorläufiger Rechtsschutz
6210
2,0
Aussetzung der Vollziehung oder einstweilige Anordnung.
Ermäßigtes Eilverfahren
6211
0,75
Passende Erledigung oder Rücknahme ohne vorausgegangenen ausschließenden Beschluss.
GKG § 34, GKG § 52, GKG § 53, Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 6110/6111 und 6210/6211 sowie Anlage 2 GKG, Tabelle ab 01.06.2025.
Kostenbeispiele mit GKG-Tabelle ab 01.06.2025
Die Beispiele zeigen, wie stark Streitwert, Ermäßigung und Eilverfahren die Gerichtskosten verändern.
Fall
Streitwert
Gerichtskosten
Quote
Auffangstreitwert, reguläre Klage
5.000,00 €
682,00 €
13,64 %
Auffangstreitwert, ermäßigte Klage
5.000,00 €
341,00 €
6,82 %
Auffangstreitwert plus Eilantrag mit halbem Modellwert
5.000,00 €
933,00 €
18,66 %
Bezifferte Geldleistung von 10.000 €
10.000,00 €
1.132,00 €
11,32 %
Hoher Streitwert von 50.000 €
50.000,00 €
2.552,00 €
5,1 %
Berechnet mit Anlage 2 GKG ab 01.06.2025. Auslagen sind in den Beispielen nicht enthalten.
Streitwertbasis im finanzgerichtlichen Verfahren
Der Streitwert ist die Grundlage der GKG-Wertgebühr. Der Rechner lässt ihn bewusst sichtbar, statt ihn aus wenigen Schlagworten zu erraten.
Basis
Norm
Wirkung im Rechner
Bedeutung der Sache
§ 52 Absatz 1 GKG
Du gibst den Wert ein, den das Gericht voraussichtlich als wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung bewertet.
Auffangstreitwert
§ 52 Absatz 2 GKG
5.000 € sind voreingestellt, wenn keine besseren Anhaltspunkte vorliegen.
Mindestwert Finanzgericht
§ 52 Absatz 4 Nummer 1 GKG
Der Rechner validiert den Streitwert deshalb erst ab 1.500 €.
Bezifferte Geldleistung
§ 52 Absatz 3 GKG
Bei Steuerbeträgen, Haftungsbescheiden oder Erstattungsstreitigkeiten ist meist die wirtschaftliche Differenz maßgeblich.
Vorläufiger Rechtsschutz
§ 53 GKG
Der Eilwert wird als Modellanteil des Hauptsachewerts berechnet und kann bei AdV oder einstweiliger Anordnung anders festgesetzt werden.
GKG § 34, GKG § 52, GKG § 53, Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 6110/6111 und 6210/6211 sowie Anlage 2 GKG, Tabelle ab 01.06.2025.
Häufig gestellte Fragen zum Gerichtskosten Finanzgericht
Wie berechnet der Rechner die Gerichtskosten vor dem Finanzgericht?
Der Rechner nimmt den angegebenen Streitwert, sucht daraus die einfache GKG-Gebühr nach Anlage 2 GKG und multipliziert sie mit dem passenden Kostenverzeichnis-Faktor. Für eine normale Klage im ersten Rechtszug ist das KV 6110 mit 4,0. Bei einer passenden frühen Erledigung kann KV 6111 die Gebühr auf 2,0 senken. Auslagen werden nur berücksichtigt, wenn du sie selbst einträgst.
Warum ist 5.000 € als Streitwert voreingestellt?
5.000 € ist der Auffangstreitwert aus § 52 Absatz 2 GKG. Er passt nur, wenn der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für eine bessere Wertbestimmung liefert. Bei Steuerbescheiden, Haftungsbescheiden oder Erstattungsansprüchen ist häufig die streitige Steuerdifferenz maßgeblich. Der Rechner zeigt den Streitwert deshalb als zentrale Eingabe und versteckt ihn nicht hinter einem pauschalen Themenfeld.
Was ist der Unterschied zwischen Klage und einstweiligem Rechtsschutz?
Die Klage ist das Hauptsacheverfahren. Der Rechner verwendet dafür KV 6110 oder bei Ermäßigung KV 6111. Vorläufiger Rechtsschutz betrifft im Steuerrecht häufig Aussetzung der Vollziehung oder einstweilige Anordnung. Dafür nutzt der Rechner KV 6210 oder bei Ermäßigung KV 6211. Wenn du beides auswählst, werden beide Gebührenpositionen addiert, weil Hauptsache und Eilverfahren kostenrechtlich getrennte Verfahren sein können.
Warum kann ich den Eilwert als Prozentsatz ändern?
§ 53 GKG verweist für finanzgerichtlichen vorläufigen Rechtsschutz auf § 52 Absatz 1 und 2 GKG. In der Praxis kann der Wert niedriger als der Hauptsachewert angesetzt werden, aber der verbindliche Wert hängt vom konkreten Antrag ab. Deshalb nutzt der Rechner keinen starren Automatismus. Du kannst den Modellanteil selbst setzen und siehst sofort, wie sich ein niedrigerer oder gleich hoher Eilwert auf die Gebühren auswirkt.
Wann kommt die ermäßigte Klagegebühr nach KV 6111 infrage?
KV 6111 kann greifen, wenn das gesamte Verfahren durch Rücknahme oder bestimmte Erledigungstatbestände beendet wird. Wichtig ist, dass nicht bereits eine ausschließende Entscheidung vorausgegangen ist. Der Rechner prüft diese Voraussetzungen nicht juristisch. Er rechnet nur die Gebührenfolge durch, wenn du die ermäßigte Variante bewusst auswählst.
Wann kommt die ermäßigte Eilgebühr nach KV 6211 infrage?
KV 6211 ist die reduzierte Variante zur Eilgebühr aus KV 6210 und passt nur, wenn das Eilverfahren durch Rücknahme oder passende Erledigung beendet wird und noch kein Beschluss vorausgegangen ist, der die Ermäßigung ausschließt. Der Rechner behandelt diese Auswahl als Szenario. Ob dein konkreter Ablauf darunter fällt, ergibt sich aus der Verfahrensakte und dem Kostenansatz des Gerichts.
Sind Anwaltskosten im Ergebnis enthalten?
Nein. Der Rechner zeigt Gerichtskosten nach GKG, keine Steuerberaterkosten, keine RVG-Anwaltskosten und keine Vergütungsvereinbarung. In finanzgerichtlichen Verfahren können Vertretungskosten wirtschaftlich wichtiger sein als die Gerichtskosten, besonders wenn mehrere Jahre oder mehrere Bescheide betroffen sind. Nutze den Rechner daher für den gerichtlichen Kostenblock und prüfe Vertretungskosten separat.
Wann sind die Gerichtskosten fällig?
Nach § 6 GKG wird die Verfahrensgebühr in Prozessverfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit grundsätzlich mit Einreichung der Klage-, Antrags- oder Rechtsmittelschrift fällig. Der Rechner zeigt deshalb die Verfahrensgebühren transparent als Kostenblock. Ob und wann ein konkreter Vorschuss angefordert wird, hängt vom Gericht, vom Verfahren und von besonderen Kostenbefreiungen oder Prozesskostenhilfe ab.
Was passiert, wenn das Gericht einen anderen Streitwert festsetzt?
Dann ist die gerichtliche Festsetzung maßgeblich und die Rechnung muss mit diesem Wert neu durchgeführt werden. Das ist gerade bei mehreren Steuerjahren, Zinsstreitigkeiten, Verlustfeststellungen, Haftungsbescheiden oder vorläufigem Rechtsschutz wichtig. Der Rechner ist bewusst so gebaut, dass du den Streitwert schnell anpassen kannst. So erkennst du, wie empfindlich die Kosten auf einen anderen Wert reagieren.
Kann der Rechner die Kostenentscheidung ersetzen?
Nein. Der Rechner bestimmt nur, welche Gerichtskosten nach dem gewählten Szenario entstehen können. Er sagt nicht, wer die Kosten am Ende trägt, ob Kosten gegeneinander aufgehoben werden, ob eine Erstattung zwischen Beteiligten erfolgt oder ob Prozesskostenhilfe greift. Diese Fragen hängen vom Ausgang des Verfahrens, von gerichtlichen Beschlüssen und von der Kostenentscheidung ab.
Warum sind Auslagen nur als eigenes Feld enthalten?
Viele finanzgerichtliche Fälle verursachen neben den Wertgebühren keine großen Auslagen. Andere Fälle können zusätzliche Kosten auslösen, etwa für umfangreiche Akten, Zustellungen, Übersetzungen, Sachverständige oder besondere Beweisaufnahmen. Weil diese Positionen stark vom Einzelfall abhängen, schätzt der Rechner sie nicht pauschal. Du kannst bekannte Beträge aber addieren, damit die Gesamtsumme realistischer wird.