Wie berechnet der Gerichtskosten-Strafverfahren-Rechner die Belastung?
ƒKostenansatz, Kostenquote und Geldstrafe
Z=max((G+A+S+W+D)×100q+T×H−E,0)
Variablen
G
Gerichtsgebühr-Gebühr aus Kostenansatz, Kostenrechnung oder Schätzung.
A
Gerichtliche Auslagen-Auslagen wie Zustellung, Akten, Kopien oder pauschale Kosten.
S
Sachverständigenkosten-Kosten für Gutachten und fachliche Stellungnahmen.
W
Zeugen und Dolmetscher-Entschädigung, Reise- und Übersetzungskosten.
D
Dokumentkosten-Weitere Akten-, Zustellungs- und Dokumentkosten.
q
Kostenquote-Eigener Anteil an den Gerichtskosten in Prozent.
T
Tagessätze-Zahl der Tagessätze einer Geldstrafe.
H
Tagessatzhöhe-Betrag je Tagessatz.
E
Erstattung-Zahlungen, Vorschüsse oder sichere Erstattungen.
Beispielrechnungen für Strafverfahren
Die Beispiele zeigen, wie stark Kostenquote, Gutachten und Tagessätze den Zahlbetrag verändern.
Fall
Gerichtskostenanteil
Geldstrafe
Zahlbetrag
Amtsgericht mit Verurteilung
172,00 €
1.200,00 €
1.372,00 €
Freispruch ohne eigene Kostenquote
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Landgericht mit Sachverständigengutachten
2.272,00 €
3.300,00 €
5.572,00 €
Verfahrensausgang und Kostenquote richtig lesen
Der Ausgang setzt im Rechner nur eine Vorschlagsquote. Maßgeblich ist die konkrete Kostenentscheidung.
Ausgang
Vorschlagsquote
Hinweis
Verurteilung oder rechtskräftiger Strafbefehl
100 %
Volle Kostenquote ist häufig, aber die konkrete Entscheidung bleibt maßgeblich.
Teilweise Kostentragung
50 %
Nutze den Prozentwert aus Beschluss, Urteil oder Kostenmitteilung.
Einstellung mit Auflage
0 %
Auflage und Gerichtskosten sind unterschiedliche Posten.
Freispruch oder Einstellung ohne Auflage
0 %
Eigene Gerichtskostenlast kann 0 € sein. Notwendige Auslagen sind gesondert zu prüfen.
Häufig gestellte Fragen zum Gerichtskosten Strafverfahren
Was berechnet der Gerichtskosten-Strafverfahren-Rechner genau?
Der Rechner schätzt den Zahlbetrag aus Gerichtsgebühr, gerichtlichen Auslagen, Sachverständigenkosten, Zeugen- und Dolmetscherkosten, Dokumentkosten, eigener Kostenquote, Geldstrafe und Erstattungen. Er ist damit kein automatischer Gebührenkatalog, sondern ein strukturiertes Kostenansatz-Modell für konkrete Beträge aus Akten, Kostenrechnung oder realistischer Schätzung.
Warum muss ich die Gerichtsgebühr selbst eintragen?
Strafverfahren lassen sich nicht seriös wie viele Zivilverfahren allein über einen Streitwert abbilden. Entscheidend sind Kostenansatz, Verfahrensausgang, Auslagen und besondere Posten wie Gutachten. Deshalb fragt der Rechner die Gebühr als eigenen Betrag ab, statt einen scheinbar exakten Wert aus wenigen Angaben zu erzeugen.
Sind Tagessätze Gerichtskosten?
Nein. Tagessätze sind Teil einer Geldstrafe und keine Gerichtskosten. Der Rechner addiert sie nur, wenn du die Gesamtbelastung sehen möchtest. In der Ergebnisansicht bleiben Geldstrafe und Gerichtskosten getrennt, damit du Kostenrechnung, Strafe und Erstattung nicht miteinander verwechselst.
Welche Kostenquote soll ich eintragen?
Wenn du eine Kostenentscheidung hast, übernimmst du den dort genannten Anteil. Bei voller Kostentragung trägst du 100 % ein, bei keiner eigenen Gerichtskostenlast 0 %. Bei Vergleichen, Einstellungen oder teilweisem Erfolg kann eine Zwischenquote sinnvoll sein. Der Rechner setzt nur Vorschläge, die du immer prüfen solltest.
Warum gibt es ein Szenario für Freispruch mit 0 %?
Bei Freispruch oder Einstellung ohne Auflage kann die eigene Gerichtskostenlast entfallen. Das heißt aber nicht automatisch, dass alle finanziellen Fragen erledigt sind. Notwendige Auslagen, Verteidigerkosten, Erstattungsanträge und bereits geleistete Zahlungen können weiterhin relevant sein und gehören in eine separate Prüfung.
Wo trage ich Sachverständigenkosten ein?
Sachverständigenkosten gehören in das eigene Feld, weil sie in Strafverfahren schnell größer sein können als die eigentliche Gerichtsgebühr. Wenn ein Gutachten nur teilweise zugerechnet wird, trägst du entweder den anteiligen Betrag ein oder nutzt die Kostenquote, sofern die Quote für alle Gerichtskostenpositionen gleichermaßen gelten soll.
Kann ich einen Strafbefehl berechnen?
Ja. Wähle die Verfahrensstufe Strafbefehl und trage die bekannten Gebühren, Auslagen, Tagessätze und eine Kostenquote ein. Der Rechner behandelt den Strafbefehl nicht als Sonderformel, sondern als konkreten Kostenfall. Das ist transparenter, weil Kostenmitteilungen und Einspruchssituationen stark abweichen können.
Sind Anwaltskosten enthalten?
Nein. Anwaltskosten, Pflichtverteidigervergütung, Honorarvereinbarungen, Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung für notwendige Auslagen sind nicht Teil dieses Rechners. Dafür brauchst du eine getrennte Anwaltskostenrechnung. Diese Trennung verhindert, dass Gerichtskosten und Verteidigungskosten in einer unklaren Summe verschwimmen.
Wie berücksichtige ich Erstattungen oder Vorauszahlungen?
Trage nur Beträge ein, die bereits gezahlt wurden oder sicher erstattet werden. Der Rechner zieht diese Summe vom Gerichtskostenanteil plus Geldstrafe ab und begrenzt den Zahlbetrag auf 0 €. Unsichere Erstattungsansprüche solltest du nicht abziehen, weil sie die Liquiditätsbelastung sonst zu niedrig darstellen.
Wann ist das Ergebnis besonders unsicher?
Unsicher wird die Schätzung, wenn der Verfahrensausgang offen ist, Gutachten noch nicht abgerechnet sind, mehrere Beschuldigte beteiligt sind oder die Kostenentscheidung noch fehlt. Dann hilft der Rechner vor allem beim Strukturieren der Kostenblöcke. Für Entscheidungen im Verfahren ersetzt er keine anwaltliche Prüfung.
Warum zeigt der Rechner Gerichtskosten vor und nach Kostenquote?
Die Gesamtkosten des Gerichts und dein eigener Anteil sind zwei verschiedene Dinge. Gerade bei teilweiser Kostentragung oder Freispruch ist diese Trennung wichtig. Du siehst zuerst die Summe aller eingetragenen Kostenpositionen und danach den Betrag, der nach der gewählten Kostenquote auf dich entfällt.