Wie werden Gerichtskosten vor dem Verwaltungsgericht berechnet?
ƒGKG-Verfahrensgebühren im ersten Rechtszug
K=H+E+X
Variablen
H
Hauptsachegebühr-3,0-GKG-Gebühren nach KV 5110 oder 1,0 bei Ermäßigung nach KV 5111.
E
Eilgebühr-1,5-GKG-Gebühren nach KV 5210 oder 0,5 bei Ermäßigung nach KV 5211.
X
Auslagen-Manuell ergänzte gerichtliche Auslagen, die nicht Teil der Wertgebühr sind.
GKG-Faktoren vor dem Verwaltungsgericht
Die Faktoren stammen aus Teil 5 des Kostenverzeichnisses zum GKG. Der Rechner bildet den ersten Rechtszug beim Verwaltungsgericht und optional einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab.
Position
KV
Gebühr
Wann verwenden
Klageverfahren im Allgemeinen
5110
3,0
Reguläres Klageverfahren im ersten Rechtszug.
Ermäßigte Klagegebühr
5111
1,0
Rücknahme, Vergleich, Anerkenntnis, Verzicht oder passende Erledigung ohne ausschließende Entscheidung.
Einstweiliger Rechtsschutz
5210
1,5
Eilantrag, etwa nach § 80 Absatz 5 VwGO oder § 123 VwGO.
Ermäßigtes Eilverfahren
5211
0,5
Rücknahme, Vergleich oder passende Erledigung ohne vorausgegangenen Hauptsachebeschluss.
GKG § 34, GKG § 52, GKG § 53, Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 5110/5111 und 5210/5211 sowie Anlage 2 GKG, Tabelle ab 01.06.2025.
Kostenbeispiele mit GKG-Tabelle ab 01.06.2025
Die Beispiele zeigen, wie stark Streitwert, Ermäßigung und Eilverfahren die Gerichtskosten verändern.
Fall
Streitwert
Gerichtskosten
Quote
Auffangstreitwert, reguläre Klage
5.000,00 €
511,50 €
10,23 %
Auffangstreitwert, ermäßigte Klage
5.000,00 €
170,50 €
3,41 %
Auffangstreitwert plus Eilantrag mit halbem Modellwert
5.000,00 €
699,75 €
14 %
Bezifferte Geldleistung von 10.000 €
10.000,00 €
849,00 €
8,49 %
Hoher Streitwert von 50.000 €
50.000,00 €
1.914,00 €
3,83 %
Berechnet mit Anlage 2 GKG ab 01.06.2025. Auslagen sind in den Beispielen nicht enthalten.
Streitwertbasis im Verwaltungsprozess
Der Streitwert ist die Grundlage der GKG-Wertgebühr. Der Rechner lässt ihn bewusst sichtbar, statt ihn aus wenigen Schlagworten zu erraten.
Basis
Norm
Wirkung im Rechner
Bedeutung der Sache
§ 52 Absatz 1 GKG
Du gibst den Wert ein, den das Gericht voraussichtlich als wirtschaftliche oder sonstige Bedeutung bewertet.
Auffangstreitwert
§ 52 Absatz 2 GKG
5.000 € sind voreingestellt, wenn keine besseren Anhaltspunkte vorliegen.
Bezifferte Geldleistung
§ 52 Absatz 3 GKG
Bei Geldleistung oder entsprechendem Verwaltungsakt ist grundsätzlich die Höhe der Leistung maßgeblich.
Einstweiliger Rechtsschutz
§ 53 GKG
Der Eilwert wird als Modellanteil des Hauptsachewerts berechnet und kann vom Gericht anders festgesetzt werden.
GKG § 34, GKG § 52, GKG § 53, Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 5110/5111 und 5210/5211 sowie Anlage 2 GKG, Tabelle ab 01.06.2025.
Häufig gestellte Fragen zum Gerichtskosten Verwaltungsgericht
Wie berechnet der Rechner die Gerichtskosten vor dem Verwaltungsgericht?
Der Rechner nimmt den angegebenen Streitwert, sucht daraus die einfache GKG-Gebühr nach Anlage 2 GKG und multipliziert sie mit dem passenden Kostenverzeichnis-Faktor. Für eine normale Klage im ersten Rechtszug ist das KV 5110 mit 3,0. Bei einer passenden frühen Erledigung, etwa Rücknahme oder Vergleich, kann KV 5111 die Gebühr auf 1,0 senken. Auslagen werden nur berücksichtigt, wenn du sie selbst einträgst.
Warum ist 5.000 € als Streitwert voreingestellt?
5.000 € ist der Auffangstreitwert aus § 52 Absatz 2 GKG. Er passt nur, wenn der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für eine bessere Wertbestimmung liefert. Bei Geldforderungen, Bescheiden mit klarer wirtschaftlicher Wirkung oder dienstrechtlichen Streitigkeiten kann der richtige Streitwert deutlich höher oder niedriger liegen. Der Rechner zeigt deshalb den Streitwert als zentrale Eingabe und versteckt ihn nicht hinter einem pauschalen Themenfeld.
Was ist der Unterschied zwischen Klage und einstweiligem Rechtsschutz?
Die Klage ist das Hauptsacheverfahren. Der Rechner verwendet dafür KV 5110 oder bei Ermäßigung KV 5111. Einstweiliger Rechtsschutz ist ein vorläufiges Verfahren, etwa nach § 80 Absatz 5 VwGO oder § 123 VwGO. Dafür nutzt der Rechner KV 5210 oder bei Ermäßigung KV 5211. Wenn du beides auswählst, werden beide Gebührenpositionen addiert, weil Hauptsache und Eilverfahren kostenrechtlich getrennte Verfahren sein können.
Warum kann ich den Eilwert als Prozentsatz ändern?
§ 53 GKG verweist für verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz auf § 52 Absatz 1 und 2 GKG. In der Praxis wird der Eilwert häufig niedriger als der Hauptsachewert angesetzt, aber der verbindliche Wert hängt vom konkreten Antrag ab. Deshalb nutzt der Rechner keinen starren Automatismus. Du kannst den Modellanteil selbst setzen und siehst sofort, wie sich ein niedrigerer oder gleich hoher Eilwert auf die Gebühren auswirkt.
Wann kommt die ermäßigte Klagegebühr nach KV 5111 infrage?
KV 5111 kann greifen, wenn das gesamte Verfahren durch Rücknahme der Klage, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil, gerichtlichen Vergleich oder bestimmte Erledigungserklärungen beendet wird. Wichtig ist, dass nicht bereits eine ausschließende Entscheidung vorausgegangen ist. Der Rechner prüft diese Voraussetzungen nicht juristisch. Er rechnet nur die Gebührenfolge durch, wenn du die ermäßigte Variante bewusst auswählst.
Wann kommt die ermäßigte Eilgebühr nach KV 5211 infrage?
KV 5211 ist die reduzierte Variante zur Eilgebühr aus KV 5210 und passt nur, wenn das Eilverfahren durch Rücknahme, Vergleich oder passende Erledigung beendet wird und noch kein Beschluss vorausgegangen ist, der die Ermäßigung ausschließt. Der Rechner behandelt diese Auswahl als Szenario. Ob dein konkreter Ablauf darunter fällt, ergibt sich aus der Verfahrensakte und dem Kostenansatz des Gerichts.
Sind Anwaltskosten im Ergebnis enthalten?
Nein. Der Rechner zeigt Gerichtskosten nach GKG, keine RVG-Anwaltskosten und keine Vergütungsvereinbarung. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren können Anwaltskosten wirtschaftlich wichtiger sein als die Gerichtskosten, besonders wenn eine Vertretung beauftragt wird oder mehrere Beteiligte Kostenerstattung verlangen. Nutze den Rechner daher für den gerichtlichen Kostenblock und prüfe anwaltliche Gebühren separat.
Wann sind die Gerichtskosten fällig?
Nach § 6 GKG wird die Verfahrensgebühr in Prozessverfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich mit Einreichung der Klage-, Antrags- oder Rechtsmittelschrift fällig. Der Rechner zeigt deshalb die Verfahrensgebühren transparent als Kostenblock. Ob und wann ein konkreter Vorschuss angefordert wird, hängt vom Gericht, vom Verfahren und von besonderen Kostenbefreiungen oder Prozesskostenhilfe ab.
Was passiert, wenn das Gericht einen anderen Streitwert festsetzt?
Dann ist die gerichtliche Festsetzung maßgeblich und die Rechnung muss mit diesem Wert neu durchgeführt werden. Das ist gerade bei unbezifferten Anträgen, Beamten- und Prüfungsfällen, Bausachen oder Eilverfahren wichtig. Der Rechner ist bewusst so gebaut, dass du den Streitwert schnell anpassen kannst. So erkennst du, wie empfindlich die Kosten auf einen anderen Wert reagieren.
Kann der Rechner die Kostenentscheidung ersetzen?
Nein. Der Rechner bestimmt nur, welche Gerichtskosten nach dem gewählten Szenario entstehen können. Er sagt nicht, wer die Kosten am Ende trägt, ob Kosten gegeneinander aufgehoben werden, ob eine Erstattung zwischen Beteiligten erfolgt oder ob Prozesskostenhilfe greift. Diese Fragen hängen vom Ausgang des Verfahrens, von gerichtlichen Beschlüssen und von der Kostenentscheidung ab.
Warum sind Auslagen nur als eigenes Feld enthalten?
Viele verwaltungsgerichtliche Fälle verursachen neben den Wertgebühren keine großen Auslagen. Andere Fälle können zusätzliche Kosten auslösen, etwa für umfangreiche Akten, Zustellungen, Übersetzungen, Sachverständige oder besondere Beweisaufnahmen. Weil diese Positionen stark vom Einzelfall abhängen, schätzt der Rechner sie nicht pauschal. Du kannst bekannte Beträge aber addieren, damit die Gesamtsumme realistischer wird.