Berechne Gerichtskosten für Erbschein mit Nachlasswert, Quote, eidesstattlicher Versicherung und GNotKG-Gebühren
Nachlasswert, Erbscheinquote und GNotKG-Gebühren
Berechne Gerichtskosten für Erbschein, Teilerbschein oder beendetes Verfahren mit Nachlasswert, eidesstattlicher Versicherung, Notarblock und Auslagen.
GNotKG-Schätzung für den Erbschein
Geschäftswert, 1,0-Gebühr, Gerichtsteil, Notarteil und Gesamtkosten
Gib Nachlasswert, Quote und Verfahrensstand ein.
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Wie berechnet der Gerichtskosten-Erbschein-Rechner die Gebühren?
ƒGeschäftswert und GNotKG-Gebühren im Erbscheinsverfahren
W=(A−S)×q,K=GB(W)×FE+GB(W)×FV+AG+N+U−R
Variablen
A
Nachlassvermögen-Aktiva des Nachlasses, zum Beispiel Konten, Immobilien, Wertpapiere oder Fahrzeuge.
S
Nachlassverbindlichkeiten-Im Modell abgezogene Schulden und Verbindlichkeiten des Nachlasses.
q
Erbscheinquote-Anteil, für den der Erbschein oder Teilerbschein beantragt wird.
GB
1,0-Gebühr Tabelle B-Gebühr nach § 34 GNotKG und Anlage 2 Tabelle B.
FE
Verfahrensfaktor-1,0 bei Erteilung, reduziert bei Rücknahme oder Beendigung ohne Erbschein.
FV
Versicherungsfaktor-1,0 nach KV 23300, wenn die eidesstattliche Versicherung im Modell anfällt.
AG
Gerichtsauslagen-Zusätzliche Auslagen des Nachlassgerichts im Modell.
N
Notarblock-Notarielle eidesstattliche Versicherung plus netto angesetzte Notarauslagen.
U
Umsatzsteuer-Umsatzsteuer auf den Notarblock, nicht auf die Gerichtskosten.
R
Anrechnung-Bereits gezahlte oder anrechenbare Gebühren im Modell.
Beispiele für Gerichtskosten beim Erbschein
Die Beispiele zeigen typische Modellfälle nach GNotKG Tabelle B. Nicht enthalten sind Erbschaftsteuer, Bewertungsgutachten, Grundbuchberichtigungen und anwaltliche Beratung.
Fall
Geschäftswert
Annahme
Modellkosten
Normaler Erbschein
350.000,00 €
Erteilung plus eidesstattliche Versicherung beim Gericht
1.400,00 €
Teilerbschein ohne Versicherung
200.000,00 €
Quote 50 %
460,00 €
Notarielle Versicherung
250.000,00 €
Gericht plus Notarblock mit Umsatzsteuer
1.237,35 €
Rücknahme vor Entscheidung
500.000,00 €
0,3-Gebühr mit Höchstbetrag
248,00 €
GNotKG § 34, § 40, Anlage 1 Vorbemerkung 1 Abs. 2, KV 12210 bis 12212, KV 23300 und Anlage 2 Tabelle B.
Welche Werte die Erbscheinkosten verändern
Die Gebühr hängt nicht an einer Pauschale, sondern am Geschäftswert des konkreten Erbscheinsverfahrens.
Eingabe
Wirkung
Hinweis
Nachlassvermögen
Erhöht den reinen Nachlasswert und damit die 1,0-Gebühr
Aktiva zum realistischen Wert erfassen
Verbindlichkeiten
Senken den modellierten Geschäftswert
Nur belastbare Nachlassverbindlichkeiten abziehen
Erbscheinquote
Bei Teilerbschein wird nur der beantragte Anteil angesetzt
Bei Alleinerbschein oder gemeinschaftlichem Erbschein meist 100 %
Verfahrensstand
Erteilung, Rücknahme und Beendigung ohne Erteilung nutzen unterschiedliche Gebühren
Rücknahme kann günstiger sein, löst aber nicht jedes Nachweisproblem
Häufig gestellte Fragen zum Gerichtskosten-Erbschein-Rechner
Was berechnet der Gerichtskosten-Erbschein-Rechner?
Der Rechner schätzt die GNotKG-Kosten für ein Erbscheinsverfahren. Er trennt Nachlassvermögen, Nachlassverbindlichkeiten, Erbscheinquote, Verfahrensstand, eidesstattliche Versicherung, Gerichtsauslagen, mögliche notarielle Versicherung, Umsatzsteuer auf Notarkosten und anrechenbare Gebühren. Nicht enthalten sind Erbschaftsteuer, Gutachten, Grundbuchberichtigung und anwaltliche Beratung.
Welcher Nachlasswert gehört in den Rechner?
Ausgangspunkt ist der wirtschaftliche Nachlasswert. Trage deshalb zuerst die Aktiva ein, zum Beispiel Konten, Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge oder Forderungen. Verbindlichkeiten werden separat abgezogen. Entscheidend ist nicht ein Bauchgefühl, sondern ein plausibler Wert, den das Nachlassgericht bei der Kostenrechnung nachvollziehen kann.
Warum fragt der Rechner nach Nachlassverbindlichkeiten?
Der Geschäftswert soll im Modell den reinen Nachlasswert abbilden. Belastbare Schulden, offene Rechnungen oder sonstige Nachlassverbindlichkeiten können die Gebührenbasis senken. Nicht jede private Ausgabe nach dem Erbfall gehört automatisch dazu. Bei unsicherer Abgrenzung sollte der Wert mit Gericht, Notar oder Beratung geklärt werden.
Was bedeutet Erbscheinquote?
Bei einem Alleinerbschein oder einem gemeinschaftlichen Erbschein wird häufig der volle Nachlasswert betrachtet. Bei einem Teilerbschein kann dagegen nur ein bestimmter Anteil relevant sein. Der Rechner bildet das über die Quote ab, damit nicht jeder Fall so behandelt wird, als ginge es immer um 100 % des Nachlasses.
Wann fällt eine eidesstattliche Versicherung an?
In vielen Erbscheinsverfahren müssen die Angaben zum Erbrecht eidesstattlich versichert werden. Das kann beim Nachlassgericht oder beim Notar geschehen. Der Rechner lässt diese Position bewusst ein- und ausschalten, weil vorhandene notarielle Unterlagen, Nachweise und konkrete gerichtliche Anforderungen den Ablauf verändern können.
Warum unterscheidet der Rechner Gericht und Notar?
Gerichtskosten enthalten keine Umsatzsteuer. Notarielle Kosten können dagegen mit Auslagen und 19 % Umsatzsteuer verbunden sein. Wenn die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgegeben wird, zeigt der Rechner diesen Block separat, damit Gerichtsteil und Notarteil nicht in einer Pauschalsumme verschwinden.
Was passiert bei Rücknahme des Erbscheinantrags?
Bei Rücknahme oder Beendigung ohne Erbschein können reduzierte Gebühren entstehen. Der Rechner bildet dafür die typischen reduzierten Faktoren mit Höchstbeträgen ab. Das ist trotzdem keine Empfehlung zur Rücknahme. Entscheidend ist, ob der Erbschein weiterhin gebraucht wird und welche Kosten bereits entstanden sind.
Ist ein Erbschein immer nötig?
Nein. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann in manchen Fällen reichen, etwa gegenüber Banken oder Grundbuchamt. Bei handschriftlichen Testamenten, unklarer Erbfolge, mehreren Erben oder fehlenden Nachweisen wird ein Erbschein aber häufig verlangt. Der Kostenvergleich sollte deshalb zuerst klären, ob der Nachweis wirklich erforderlich ist.
Welche Kosten fehlen in der Schätzung?
Nicht enthalten sind Erbschaftsteuer, Steuerberatung, anwaltliche Vertretung, Immobilienbewertung, Unternehmensbewertung, Grundbuchberichtigung, Nachlasspflegschaft, Streit zwischen Erben und Bankentgelte. Gerade bei Immobilien oder Betriebsvermögen können diese Posten wichtiger sein als die reine Erbscheinsgebühr.
Warum ist der Rechner nur eine Modellrechnung?
Das GNotKG arbeitet mit Geschäftswerten, Gebührensätzen und konkreten Kostenverzeichnisnummern. Der Rechner macht diese Struktur sichtbar, ersetzt aber keinen gerichtlichen Kostenansatz und keine notarielle Kostenrechnung. Abweichungen entstehen vor allem bei unklarem Nachlasswert, mehreren Anträgen, europäischem Nachlasszeugnis oder besonderen Nachlasssituationen.