Berechne die Gerichtskosten im Insolvenzverfahren aus Insolvenzmasse und GKG-Gebühr. Inklusive Antragsteller, Verfahrensstand und Auslagen im Überblick.
Insolvenzmasse und Verfahrensstand
Berechne GKG-Gerichtskosten für Eröffnungsantrag, Durchführung, besondere Prüfungen und Restschuldbefreiung.
Gerichtskosten und Wertbasis
GKG-Gebühren, feste Positionen, Auslagen und Kostenquote
Gib Insolvenzmasse, Antragsteller und Verfahrensstand ein.
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Wie werden Gerichtskosten im Insolvenzverfahren berechnet?
ƒGKG-Wertgebühren und feste Insolvenzpositionen
K=A+D+P+R+X
Variablen
A
Antragsgebühr-0,5-GKG-Gebühr nach KV 2310 oder KV 2311. Beim Gläubigerantrag mindestens 216 €.
D
Durchführungsgebühr-GKG-Gebühr nach KV 2320-2332, abhängig von Durchführungspfad und Verfahrensstand.
P
Besondere Prüfungen-24 € je Gläubiger nach KV 2340.
R
Restschuldbefreiung-42,50 € je Entscheidung über Versagung oder Widerruf nach KV 2350.
X
Auslagen-Manuell ergänzte gerichtliche Auslagen oder sonstige Kostenpositionen.
GKG-Faktoren im Insolvenzverfahren
Die Faktoren stammen aus dem Kostenverzeichnis zum GKG. Der Wert richtet sich nach § 58 GKG.
Position
KV
Gebühr
Wertbasis
Antrag des Schuldners
2310
0,5
Insolvenzmasse
Antrag eines Gläubigers
2311
0,5, mindestens 216 €
Forderung oder niedrigere Insolvenzmasse
Durchführung bei Schuldnerantrag oder gemischtem Antrag
2320
2,5
Insolvenzmasse
Einstellung vor Prüfungstermin
2321
0,5
Insolvenzmasse
Einstellung nach Prüfungstermin
2322
1,5
Insolvenzmasse
Durchführung nur auf Gläubigerantrag
2330
3,0
Insolvenzmasse
Einstellung nur auf Gläubigerantrag vor Prüfung
2331
1,0
Insolvenzmasse
Einstellung nur auf Gläubigerantrag nach Prüfung
2332
2,0
Insolvenzmasse
GKG § 34, § 58, Anlage 1 Kostenverzeichnis Nr. 2310-2350 und Anlage 2 GKG, Tabelle ab 01.06.2025.
Kostenbeispiele mit 50.000 € Insolvenzmasse
Die Beispiele zeigen, wie stark Antragsteller und Verfahrensstand die Gerichtskosten verändern.
Fall
Antragswert
Gerichtskosten
Quote
Schuldnerantrag, Verfahren durchgeführt
50.000,00 €
1.914,00 €
3,83 %
Schuldnerantrag, Einstellung vor Prüfung
50.000,00 €
638,00 €
1,28 %
Gläubigerantrag, gemischter Eröffnungsfall
10.000,00 €
1.811,00 €
3,62 %
Nur Gläubigerantrag bei sehr kleiner Masse
1.000,00 €
399,00 €
39,9 %
Nur Gläubigerantrag mit Prüfungen und Auslagen
10.000,00 €
2.364,50 €
4,73 %
Berechnet mit Anlage 2 GKG ab 01.06.2025.
Häufig gestellte Fragen zum Gerichtskosten Insolvenzverfahren
Welche Gerichtskosten berechnet der Insolvenzverfahren-Rechner?
Der Rechner schätzt die gerichtlichen Gebühren nach dem GKG für den Eröffnungsantrag, die Durchführung des Insolvenzverfahrens, besondere Prüfungen und einzelne Restschuldbefreiungsentscheidungen. Er ist damit bewusst enger als ein kompletter Insolvenz-Kostenrechner. Vergütung des Insolvenzverwalters, anwaltliche Beratung, Gutachten und sonstige Auslagen werden nur berücksichtigt, wenn du sie als Auslagen ergänzt.
Warum ist die Insolvenzmasse so wichtig?
§ 58 GKG knüpft die Gebühren für Antrag und Durchführung grundsätzlich an den Wert der Insolvenzmasse an. Gemeint ist nicht einfach der Schuldenstand, sondern die Masse, die für das Verfahren wertmäßig relevant ist. Wenn du statt der Masse nur die Schulden einträgst, wird die Gerichtskostenschätzung zu hoch. In der Praxis kann das Gericht den Wert außerdem anders festsetzen.
Was ändert sich bei einem Gläubigerantrag?
Beim Gläubigerantrag behandelt § 58 GKG das Antragsverfahren besonders. Die Gebühr für den Eröffnungsantrag richtet sich nach der Forderung des Gläubigers, wird aber durch die niedrigere Insolvenzmasse begrenzt. Zusätzlich greift bei KV 2311 eine Mindestgebühr von 216 €. Für die spätere Durchführung bleibt die Insolvenzmasse die zentrale Wertbasis. Die höheren Faktoren aus KV 2330-2332 gelten nur für den reinen Gläubigerpfad. Wenn das Verfahren gleichzeitig auf Schuldnerantrag eröffnet wurde, gehört die Durchführung in den niedrigeren Pfad aus KV 2320-2322.
Wann fällt nur die Antragsgebühr an?
Wenn du im Rechner „Nur Eröffnungsantrag“ auswählst, wird keine Durchführungsgebühr angesetzt. Das bildet Fälle ab, in denen du zunächst nur das Eröffnungsverfahren betrachten willst. Ob im konkreten Fall weitere Gebühren entstehen, hängt vom gerichtlichen Verlauf ab. Wird das Verfahren eröffnet, kommt regelmäßig die passende Durchführungsgebühr hinzu.
Was bedeutet Einstellung vor oder nach Prüfungstermin?
Das Kostenverzeichnis reduziert die Durchführungsgebühr, wenn ein eröffnetes Verfahren nach bestimmten Vorschriften eingestellt wird. Vor dem Ende des Prüfungstermins ist die Gebühr niedriger als nach dem Prüfungstermin. Der Rechner trennt diese Stufen, weil der Unterschied bei größeren Massen schnell mehrere hundert oder mehrere tausend Euro ausmachen kann.
Warum gibt es eine Position für besondere Prüfungen?
KV 2340 sieht für die Prüfung von Forderungen in einem besonderen Prüfungstermin oder im schriftlichen Prüfungsverfahren 24 € je Gläubiger vor. Diese Position ist nicht automatisch in jedem Verfahren relevant. Du solltest sie nur eintragen, wenn solche Prüfungen tatsächlich zu erwarten sind oder du eine gerichtliche Kostenrechnung nachvollziehen willst.
Ist die Restschuldbefreiung komplett enthalten?
Der Rechner berücksichtigt nur die spezielle GKG-Position für Entscheidungen über Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung. Das ist nicht dasselbe wie die gesamte wirtschaftliche Wirkung der Restschuldbefreiung. Normale Abläufe, Beratungsaufwand, Treuhänder- oder Verwaltervergütung und individuelle Verfahrensfragen werden dadurch nicht abgebildet.
Warum fehlt die Insolvenzverwaltervergütung?
Die Vergütung des Insolvenzverwalters folgt nicht aus den hier genutzten GKG-Nummern, sondern aus der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung und dem konkreten Verfahren. Diese Vergütung hängt von verwalteter Masse, Zuschlägen, Abschlägen und Tätigkeiten ab. Eine pauschale Einrechnung wäre für diesen Rechner irreführend, deshalb bleibt sie bewusst außerhalb der Gerichtskosten-Schätzung.
Kann eine Kostenstundung die Gerichtskosten verändern?
Eine Stundung kann die sofortige Zahlungspflicht entschärfen, macht die Gebührentatbestände aber nicht automatisch niedriger. Für deine Liquiditätsplanung ist sie wichtig, für die reine Gebührenlogik dieses Rechners aber keine eigene Rechenstufe. Wenn du prüfen willst, ob Stundung in deinem Fall möglich ist, brauchst du eine rechtliche Einzelfallprüfung.
Warum kann die spätere Kostenrechnung vom Ergebnis abweichen?
Der Rechner braucht vereinfachte Eingaben. Das Gericht kann die Wertbasis anders bestimmen, Auslagen ergänzen, besondere Verfahrensschritte berücksichtigen oder eine andere Einordnung des Verfahrensstands zugrunde legen. Nutze das Ergebnis deshalb als nachvollziehbare Orientierung für die Gerichtskosten, nicht als verbindliche Vorschuss- oder Schlussrechnung.
Hilft der Rechner auch bei Verbraucherinsolvenz?
Ja, soweit es um die GKG-Gerichtskosten und die eingegebenen Wertgrößen geht. Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz können sich praktisch stark unterscheiden, etwa bei Masse, Forderungsprüfung, Stundung und Beratungsbedarf. Der Rechner bewertet aber nicht, welches Verfahren passt oder welche Unterlagen du brauchst. Er ordnet nur die Gerichtskosten rechnerisch ein.