Berechne die Kosten für einen gerichtlichen Mahnbescheid aus deiner Forderung. Inklusive Gerichtskosten, RVG-Gebühren und erstattbarer Kostenquote im Überblick.
Forderung, Verfahren und Erstattung
Schätze Gerichtskosten und optionale RVG-Kosten für Mahnantrag, Vollstreckungsbescheid und Streitverfahren.
Kosten, Vorschuss und Risiko
Gerichtskosten, optionale RVG-Kosten, Erstattungswert und Kostenquote
Gib die offene Forderung und die gewünschten Optionen ein.
Ähnliche Rechner
Weitere Rechner aus der Kategorie "Finanzen & Investment"
Streitwert-Offene Hauptforderung zuzüglich Nebenforderungen abzüglich bereits gezahlter Beträge.
GGKG
Einfache GKG-Gebühr-Tabellengebühr nach § 34 GKG und Anlage 2 GKG.
ARVG
Anwaltskosten-Optionale Gebühren nach VV 3305 und VV 3308 RVG, Auslagen und Umsatzsteuer.
S
Streitverfahren-Optionaler zusätzlicher Gerichtskostenvorschuss nach Widerspruch.
Gerichtskosten im Mahnverfahren
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Der Antrag auf Mahnbescheid kostet 0,5 GKG-Gebühren, mindestens 38 €.
Streitwert
1,0 GKG
Mahnbescheid
Einordnung
500,00 €
40,00 €
38,00 €
Mindestgebühr greift.
1.000,00 €
61,00 €
38,00 €
Mindestgebühr greift.
1.500,00 €
82,00 €
41,00 €
Erste Stufe oberhalb der Mindestgebühr.
5.000,00 €
170,50 €
85,25 €
Typischer kleiner Gewerbe- oder Mietfall.
10.000,00 €
283,00 €
141,50 €
Mittlere Forderung mit spürbarer Gebühr.
25.000,00 €
435,50 €
217,75 €
Höherer Streitwert, Quote fällt relativ niedriger aus.
Stand der GKG-Tabelle. Anlage 2 GKG in der Fassung ab 01.06.2025.
Typische Kosten-Szenarien
Die Beispiele trennen Gerichtskosten, anwaltliche Mahnverfahrenskosten und eine Planung für das streitige Verfahren.
Fall
Streitwert
Vorschuss
Kostenquote
Ohne Anwalt, kleine Forderung
900,00 €
38,00 €
4,22 %
Ohne Anwalt, mittlere Forderung
5.000,00 €
85,25 €
1,7 %
Mahnantrag mit Anwalt
10.000,00 €
941,18 €
9,41 %
Anwalt plus Vollstreckungsbescheid
10.000,00 €
1.329,12 €
13,29 %
Widerspruch, nur Gerichtskostenvorschuss
10.000,00 €
849,00 €
8,49 %
RVG-Tabelle. Anlage 2 RVG in der Fassung ab 01.06.2025. Umsatzsteuer im Anwaltsszenario mit 19 %.
Wann das Mahnverfahren passt
Ein Mahnbescheid ist vor allem ein schneller Weg zu einem Titel für Geldforderungen. Er ist weniger geeignet, wenn Streit schon absehbar ist.
Lage
Eignung
Kostenwirkung
Fällige, klare Geldforderung
Gut geeignet.
Die 0,5-Gerichtsgebühr bleibt meist der zentrale Vorschuss.
Schuldner bestreitet schon schriftlich
Riskanter.
Nach Widerspruch kommen weitere Gerichtskosten und oft Anwaltskosten hinzu.
Unbekannte Bonität
Nur mit Vorsicht.
Erstattbare Kosten helfen wenig, wenn am Ende nichts vollstreckt werden kann.
Verjährung droht
Fristkritisch prüfen.
Der Antrag kann wichtig sein, sollte aber sauber und rechtzeitig gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen zum Mahnbescheid-Kosten-Rechner
Was kostet ein Mahnbescheid beim Gericht?
Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids fällt eine halbe Gerichtsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz an. Seit der Tabelle ab 01.06.2025 greift mindestens ein Betrag von 38 €. Bei kleinen Forderungen ist deshalb nicht die rechnerische halbe Tabellengebühr maßgeblich, sondern die Mindestgebühr. Bei höheren Streitwerten steigt die Gebühr nach der GKG-Tabelle.
Wird der Vollstreckungsbescheid beim Gericht extra teurer?
Die gerichtliche Mahnverfahrensgebühr deckt nach den Justizinformationen das Verfahren bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheids ab. Deshalb setzt der Rechner für den Vollstreckungsbescheid keine zusätzliche Gerichtsgebühr an. Wenn ein Anwalt den Vollstreckungsbescheid beantragt, kann aber eine zusätzliche 0,5-Verfahrensgebühr nach RVG entstehen.
Welche Anwaltskosten berücksichtigt der Rechner?
Wenn du Rechtsvertretung aktivierst, rechnet der Rechner mit einer 1,0-Verfahrensgebühr für den Mahnantrag nach VV 3305 RVG. Wenn zusätzlich der Vollstreckungsbescheid eingeplant ist, kommt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3308 RVG hinzu. Dazu kommen optional Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Individuelle Honorarvereinbarungen sind nicht enthalten.
Kann ich die Mahnbescheid-Kosten vom Schuldner zurückverlangen?
Die Gerichtskosten werden im Mahnbescheid grundsätzlich zusätzlich zur Forderung aufgenommen. Auch anwaltliche Kosten können je nach Fall erstattungsfähig sein. Praktisch bleibt aber ein Liquiditäts- und Ausfallrisiko, weil du die Kosten zunächst vorfinanzierst und eine Erstattung nur hilft, wenn der Schuldner zahlt oder erfolgreich vollstreckt werden kann.
Warum fragt der Rechner nach Nebenforderungen?
Nebenforderungen wie Verzugszinsen, Rücklastschriftkosten oder vertraglich begründete Mahnkosten können den geltend gemachten Betrag erhöhen. Der Rechner addiert sie zum Streitwert, bevor er die Gebührenstufe bestimmt. Du solltest aber nur Beträge eintragen, die du tatsächlich nachvollziehbar begründen kannst. Unsaubere Nebenforderungen können später Streit auslösen.
Wann ist ein Mahnbescheid ungeeignet?
Ein Mahnbescheid passt vor allem zu fälligen Geldforderungen, bei denen kein ernsthafter Widerspruch erwartet wird. Wenn die Gegenseite die Forderung bereits bestritten hat, Mängel behauptet oder Gegenansprüche ankündigt, ist der Kostenvorteil schnell kleiner. Nach Widerspruch kann die Sache in ein normales Streitverfahren übergehen, mit deutlich höherem Kostenrisiko.
Was bedeutet die Option Streitverfahren einplanen?
Diese Option zeigt nur den zusätzlichen Gerichtskostenvorschuss, der nach Widerspruch für die Abgabe ins streitige Verfahren relevant werden kann. Der Wert ersetzt keine vollständige Prozesskostenrechnung. Eigene und gegnerische Anwaltskosten, Termine, Vergleiche, Beweisaufnahme oder Sachverständige können den tatsächlichen Prozesskostenblock deutlich verändern.
Warum ist die Kostenquote bei kleinen Forderungen so hoch?
Die Mindestgebühr von 38 € sorgt dafür, dass kleine Forderungen relativ teuer wirken. Bei einer Forderung von wenigen hundert Euro kann die Gerichtsgebühr prozentual deutlich ins Gewicht fallen, obwohl der absolute Betrag niedrig ist. Deshalb ist bei kleinen Forderungen besonders wichtig, vorher die Zahlungsfähigkeit, die richtige Adresse und die Erfolgsaussicht einzuschätzen.
Prüft das Mahngericht, ob meine Forderung berechtigt ist?
Nein. Das Mahngericht prüft im automatisierten Mahnverfahren nicht inhaltlich, ob die Forderung tatsächlich besteht. Es geht um formale Angaben und den weiteren Ablauf. Wenn der Antragsgegner widerspricht oder Einspruch einlegt, muss die Forderung im Streitverfahren begründet werden. Der Rechner bewertet deshalb nur Kosten, nicht die rechtliche Durchsetzbarkeit.
Welche Beträge sollte ich vor dem Antrag prüfen?
Prüfe Hauptforderung, Fälligkeit, Rechnungsnummer, Leistungsgrund, bereits geleistete Zahlungen, Verzugsbeginn und Nebenforderungen. Außerdem sollte die Anschrift des Schuldners belastbar sein. Fehler im Antrag können verzögern, Kosten auslösen oder die spätere Durchsetzung erschweren. Der Rechner hilft bei der Kostenschätzung, nicht bei der inhaltlichen Anspruchsprüfung.
Warum nutzt der Rechner eine erwartete Erstattung?
Der volle Kostenbetrag kann rechtlich in den Mahnbescheid einfließen, wirtschaftlich ist aber entscheidend, wie viel davon voraussichtlich zurückfließt. Die Erstattungsquote bildet deshalb dein eigenes Liquiditätsrisiko ab. Bei sicherer Zahlung kannst du 100 % eintragen. Bei schwacher Bonität oder unklarer Adresse ist ein niedrigerer Wert realistischer.