ƒRA-Gebühren aus Gegenstandswert und Gebührenfaktoren
K=(G1,0(W)×F−A)+P+U
Variablen
W
Gegenstandswert-Kostenrechtlicher Wert der anwaltlichen Angelegenheit.
G1,0
Einfache RVG-Gebühr-Tabellengebühr nach § 13 RVG und Anlage 2 RVG.
F
Gebührenfaktoren-Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr und Mehrvertretung.
A
Anrechnung-Abzug eines Teils der vorherigen Geschäftsgebühr bei späterem gerichtlichem Verfahren.
P
Auslagenpauschale-Pauschale für Post und Telekommunikation, im Rechner begrenzt auf 20 € je Angelegenheit.
U
Umsatzsteuer-Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen, wenn sie berücksichtigt wird.
RA-Gebühren in typischen Phasen
Die Beispiele nutzen die RVG-Tabelle, Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Gezeigt werden nur die eigenen Rechtsanwaltsgebühren, nicht das gesamte Prozesskostenrisiko.
Fall
Wert
Phase
Eigene RA-Gebühren brutto
Erstberatung
ohne Streitwert
Verbraucher-Erstberatung
226,10 €
Forderung
10.000,00 €
Außergerichtliche Vertretung
1.032,44 €
Einigung
20.000,00 €
Außergerichtliche Einigung
2.929,30 €
Klage
50.000,00 €
Gericht mit Termin
5.134,31 €
Vergleich
85.000,00 €
Gerichtlicher Vergleich mit zwei Auftraggebern
9.405,31 €
Stand der RVG-Tabelle. Anlage 2 RVG in der Fassung ab 01.06.2025. Die Beispiele runden auf Cent.
Welche Gebührenfaktoren im Rechner stecken
RA-Gebühren entstehen nicht aus einem pauschalen Prozentsatz. Die Tabellengebühr wird mit passenden Faktoren für Tätigkeit und Verfahrensstand multipliziert.
Gebühr
Modellansatz
Einordnung
Geschäftsgebühr
Eingabe von 0,5 bis 2,5, Standard 1,3.
Passt zur außergerichtlichen Vertretung und kann bei späterem Gerichtsverfahren teilweise angerechnet werden.
Verfahrensgebühr
1,3-Gebühr im gerichtlichen Verfahren.
Entsteht für die Prozessvertretung und wird im Rechner separat von Termin und Vergleich gezeigt.
Terminsgebühr
1,2-Gebühr bei gerichtlichem Termin.
Relevant, wenn es mündliche Verhandlung, Erörterung oder einen vergleichbaren Termin gibt.
Einigungsgebühr
1,5 außergerichtlich, 1,0 im gerichtlichen Vergleich.
Kann trotz zusätzlicher Gebühr wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn dadurch weitere Kostenrisiken entfallen.
Mehrvertretung
0,3 je weiterem Auftraggeber, begrenzt auf 2,0.
Nur bei derselben Angelegenheit und gleichgerichtetem Interesse plausibel.
Häufig gestellte Fragen zum RA-Gebühren-Rechner
Was berechnet der RA-Gebühren-Rechner?
Der Rechner schätzt eigene Rechtsanwaltsgebühren nach RVG, wenn die Vergütung am Gegenstandswert hängt. Du wählst Verfahrensphase, Geschäftsgebühr, Auftraggeberzahl, Anrechnung, Auslagen, Umsatzsteuer und mögliche Erstattung. Das Ergebnis trennt die Gebührenblöcke, damit aus der Summe keine unklare Pauschale wird.
Warum ist der Gegenstandswert so wichtig?
Der Gegenstandswert bestimmt die einfache RVG-Tabellengebühr. Schon eine andere Wertstufe kann die spätere Rechnung verändern. Bei Zahlungsforderungen ist der Wert oft naheliegend. Bei Unterlassung, Herausgabe, Feststellung, Immobilien oder Unternehmen muss er aber fachlich hergeleitet oder vom Gericht festgesetzt werden.
Was bedeutet eine 1,3-Geschäftsgebühr?
Die Geschäftsgebühr vergütet die außergerichtliche Tätigkeit. Ein Faktor von 1,3 ist in vielen durchschnittlichen Fällen ein typischer Ausgangspunkt, aber nicht automatisch richtig. Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Auftrag können eine andere Bewertung rechtfertigen. Der Rechner lässt den Faktor deshalb bewusst einstellbar.
Wann wird eine vorherige Geschäftsgebühr angerechnet?
Wenn der Anwalt zuerst außergerichtlich tätig war und später ein gerichtliches Verfahren in derselben Angelegenheit folgt, wird ein Teil der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Der Rechner zeigt diese Anrechnung offen, damit die Vorarbeit nicht so wirkt, als entstünde sie vollständig zusätzlich.
Warum gibt es eine gesonderte Terminsgebühr?
Im gerichtlichen Verfahren kann neben der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr entstehen, wenn es zur mündlichen Verhandlung, Erörterung oder einem vergleichbaren Termin kommt. Diese Gebühr hängt ebenfalls an der einfachen Tabellengebühr. Ohne Termin kann die eigene RA-Rechnung deshalb deutlich niedriger ausfallen.
Wie wirkt sich ein Vergleich auf die RA-Gebühren aus?
Ein Vergleich kann eine Einigungsgebühr auslösen. Das erhöht zunächst die eigene Anwaltsrechnung, kann aber trotzdem wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn dadurch weitere Termine, Beweise, Instanzen oder Unsicherheiten vermieden werden. Der Rechner bewertet nicht den Vergleich selbst, sondern macht nur den Gebührenblock sichtbar.
Was ist bei mehreren Auftraggebern zu beachten?
Mehrere Auftraggeber können einen Mehrvertretungszuschlag auslösen, wenn sie in derselben Angelegenheit mit gleichgerichtetem Interesse vertreten werden. Das ist nicht dasselbe wie mehrere Streitgegenstände oder mehrere Gegner. Wenn Interessen auseinanderlaufen, kann eine gemeinsame Vertretung rechtlich problematisch sein.
Sind Gerichtskosten im Ergebnis enthalten?
Nein. Die Hauptsumme zeigt eigene RA-Gebühren nach RVG. Gerichtskosten folgen eigenen Regeln und werden separat berechnet. Zusätzlich kann bei einem verlorenen oder teilweise verlorenen Verfahren ein Erstattungsrisiko für gegnerische Anwaltskosten entstehen. Für eine Klageentscheidung reicht die Hauptsumme daher nicht aus.
Wie trage ich Rechtsschutzversicherung oder Vorschuss ein?
Trage nur Beträge ein, die realistisch sicher sind, etwa eine schriftlich zugesagte Deckung, einen bereits gezahlten Vorschuss oder eine klare Kostenerstattung. Eine bloße Hoffnung auf Rechtsschutz sollte den Eigenanteil nicht senken. Selbstbeteiligung, Ausschlüsse und Deckungsumfang können den Betrag deutlich verändern.
Warum kann eine Honorarvereinbarung das Ergebnis verändern?
Das RVG ist nicht immer die tatsächliche Abrechnungsgrundlage. Anwältinnen und Anwälte können unter bestimmten Voraussetzungen Stundensätze, Pauschalen oder andere Vergütungsvereinbarungen treffen. Dann ist die Vereinbarung maßgeblich. Der Rechner bleibt trotzdem nützlich, um die RVG-Größenordnung als Vergleich zu sehen.
Wann sollte ich die Gebührenschätzung prüfen lassen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn der Gegenstandswert unsicher ist, mehrere Anträge beteiligt sind, eine Einigung vorbereitet wird, eine Rechtsschutzversicherung zahlen soll oder ein gerichtliches Kostenrisiko entsteht. Gerade bei hohen Werten können kleine Annahmefehler spürbare Beträge auslösen.