Berechne Ra Gebühren mit Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren. Berechne Anwaltskosten aus 1,0-Gebühr, Gebührenfaktor, Auslagen und Umsatzsteuer.
Rechner-Eingaben
Gib deine Werte für Gegenstands- oder Streitwert, 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle, Gebührenfaktor und Weitere Gebühren ein. Ergebnis und Berechnungsbasis aktualisieren sich automatisch.
Gegenstandswert und Gebühren
Prüfe besonders Gegenstands- oder Streitwert und 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle. Diese Werte fließen direkt in Anwaltskosten ein.
Nutze den Wert aus der passenden RVG- oder Gerichtskostentabelle.
Hinweis
Dieser Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine fachliche Einzelfallprüfung. Prüfe rechtliche, steuerliche, medizinische, technische oder finanzielle Entscheidungen immer mit einer qualifizierten Stelle.
Anwaltskosten
Netto-Gebühren
818,20 €
Umsatzsteuer
155,46 €
Gesamtkosten
973,66 €
Berechnungsbasis
Streitwert
10.000,00 €
1,0-Gebühr
614,00 €
Gebührenfaktor
1,30
Auslagen
20,00 €
Einordnung
Der Rechner verlangt die passende 1,0-Gebühr als Eingabe, statt eine pauschale Tabelle zu erfinden. Verfahren, Instanz, Einigung, mehrere Auftraggeber, Rechtsschutz und Gerichtskosten können zusätzlich zählen.
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Konkrete Beispielwerte mit den daraus berechneten Ergebnissen.
Beispiel
Eingaben
Anwaltskosten
Einordnung
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Startpunkt zum Vergleich eigener Werte für Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert niedriger“ auf Anwaltskosten.
Gegenstands- oder Streitwert höher
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
818,20 €
Zeigt den Einfluss von „Gegenstands- oder Streitwert höher“ auf Anwaltskosten.
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3; Weitere Gebühren: 0,00 €; 2 weitere Werte unverändert
1.018,40 €
Zeigt den Einfluss von „1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst“ auf Anwaltskosten.
Beispielwerte für Ra Gebühren. Ersetze sie durch deine eigenen Zahlen, bevor du das Ergebnis verwendest.
Ra-Gebühren-Rechner: Eingabewerte im Vergleich
Diese Beispiele zeigen, wie einzelne angepasste Werte das Ergebnis verändern.
Geänderte Eingabe
Beispielwert
Anwaltskosten
Vergleich
Ausgangswerte
Alle Beispielwerte
818,20 €
Ausgangswerte
Gegenstands- oder Streitwert niedriger
7.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Gegenstands- oder Streitwert höher
12.500,00 €
818,20 €
Ausgangswerte: 818,20 €
1,0-Gebühr laut Gebührentabelle angepasst
768,00 €
1.018,40 €
Ausgangswerte: 818,20 €
Vergleiche im Ra-Gebühren-Rechner immer nur einen geänderten Wert auf einmal, wenn du den Einfluss auf Anwaltskosten sauber einschätzen möchtest.
Ra-Gebühren-Rechner: Ergebnisdetails am Beispiel
Detailwerte für die Beispielrechnung „Ausgangswerte“.
Position
Beispielwert
Einordnung
Netto-Gebühren
818,20 €
Hauptergebnis dieses Beispiels.
Umsatzsteuer
155,46 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Gesamtkosten
973,66 €
Zusätzlicher Ergebniswert aus derselben Beispielrechnung.
Streitwert
10.000,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
1,0-Gebühr
614,00 €
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Gebührenfaktor
1,30
Zwischenwert aus der Berechnungsbasis.
Die Detailwerte gehören zur Beispielrechnung im Ra-Gebühren-Rechner und ersetzen keine eigenen Eingaben.
Ra-Gebühren-Rechner: Ergebnisniveaus mit Beispielwerten
Konkrete Beispielwerte, sortiert nach kleinerem und größerem Ergebnis.
Ergebnisniveau
Beispielwerte
Anwaltskosten
Nutzung
Niedrigeres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 7.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Mittleres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 12.500,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 614,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
818,20 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Höheres Ergebnis
Gegenstands- oder Streitwert: 10.000,00 €; 1,0-Gebühr laut Gebührentabelle: 768,00 €; Gebührenfaktor: 1,3
1.018,40 €
Zum Vergleichen verschiedener Beträge, Sätze und Laufzeiten.
Die Werte zeigen Rechenbeispiele für Ra Gebühren und sind bewusst keine Empfehlung.
Häufig gestellte Fragen zum Ra-Gebühren-Rechner
Woraus setzen sich Rechtsanwaltsgebühren zusammen?
Rechtsanwaltsgebühren können aus Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer bestehen. Welche Gebühren entstehen, hängt davon ab, ob es nur Beratung, außergerichtliche Vertretung oder ein Gerichtsverfahren gibt.
Warum ist der Gegenstandswert so wichtig?
Viele gesetzliche Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert oder Streitwert. Aus diesem Wert wird die einfache Gebühr aus der Tabelle ermittelt. Der Gebührenfaktor und die konkrete Tätigkeit bestimmen anschließend den tatsächlichen Betrag.
Ist eine Erstberatung nach RVG immer gleich teuer?
Nein. Ohne abweichende Vereinbarung ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern gesetzlich begrenzt, nach aktueller RVG-Regelung auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer. Für Unternehmen oder umfangreichere Prüfungen können andere Vergütungsvereinbarungen gelten.
Was ist der Unterschied zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Gebühren?
Außergerichtlich geht es häufig um Beratung, Schreiben, Verhandlung oder Forderungsabwehr. Gerichtliche Gebühren entstehen durch Klage, Verteidigung, Termine und Anträge. Wenn ein Verfahren nach außergerichtlicher Tätigkeit folgt, können Anrechnungen relevant werden.
Wann entsteht eine Einigungsgebühr?
Eine Einigungsgebühr kann entstehen, wenn durch anwaltliche Mitwirkung ein Streit oder eine Ungewissheit vertraglich beigelegt wird. Das kann finanziell sinnvoll sein, wenn dadurch Prozessrisiko, Zeit und weitere Kosten reduziert werden.
Warum kann eine Vergütungsvereinbarung vom RVG abweichen?
Anwalt und Mandant können in vielen Fällen eine Vergütung vereinbaren, zum Beispiel Stundenhonorar, Pauschale oder abweichende Sätze. Solche Vereinbarungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und sollten vor Mandatsbeginn klar dokumentiert sein.
Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn ich gewinne?
In vielen gerichtlichen Verfahren muss die unterliegende Partei notwendige Kosten erstatten. Das gilt aber nicht für jeden Fall und nicht automatisch für alle vereinbarten Honorare. Außergerichtlich braucht es eine eigene Erstattungsgrundlage.
Welche Rolle spielt Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe kann gerichtliche Kosten ganz oder teilweise abdecken, wenn wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Sie schützt aber nicht in jedem Fall vor allen Kosten der Gegenseite.
Warum kann der Kostenwert vom tatsächlichen Honorar abweichen?
Der Rechner bildet typische gesetzliche Gebühren ab. Tatsächliche Kosten können durch Honorarvereinbarung, mehrere Auftraggeber, mehrere Gegner, Vergleich, Gerichtskosten, Sachverständige, Reisekosten oder besondere Verfahrensregeln abweichen.
Welche Angaben sollte ich vor einem Mandat klären?
Kläre Gegenstandswert, Ziel des Mandats, Verfahrensstand, erwartete Gebühren, Auslagen, Umsatzsteuer, Rechtsschutzversicherung, Kostenrisiko der Gegenseite und mögliche Vergütungsvereinbarung. Eine klare Kostenfrage am Anfang verhindert spätere Überraschungen.