Rechtsanwaltsgebühren-Nach RVG-Tabelle, beide Parteien
Mehrwertsteuer-Sätze in Deutschland
Regelsteuersatz und ermäßigter Steuersatz
Steuersatz
Gilt für
Beispiele
19 %
Regelsteuersatz
Die meisten Waren und Dienstleistungen
7 %
Ermäßigter Satz
Lebensmittel, Bücher, ÖPNV, Zeitungen
0 %
Steuerbefreit
Exporte, Ärzte, Banken, Bildung
Die MwSt ist eine Verbrauchssteuer, die der Endverbraucher trägt
Häufig gestellte Fragen zum Prozesskostenrechner
Wie setzen sich Prozesskosten zusammen?
Prozesskosten bestehen aus: Gerichtskosten (nach GKG), Anwaltskosten für beide Parteien (nach RVG), Zeugenauslagen, ggf. Sachverständigenkosten. Der Streitwert bestimmt die Höhe aller Gebühren.
Wer trägt die Kosten bei einem Rechtsstreit?
Die unterliegende Partei trägt alle Kosten (Gerichtskosten + beide Anwälte). Bei Teilerfolg werden die Kosten nach Quote verteilt. Bei Vergleich meist 50:50 oder nach Vereinbarung.
Was ist der Streitwert?
Der Streitwert ist der wirtschaftliche Wert des Streitgegenstands. Bei Geldforderungen die geforderte Summe, bei Räumungsklagen die Jahresmiete, bei anderen Klagen nach richterlichem Ermessen.
Wie werden Anwaltsgebühren berechnet?
Das RVG legt Gebühren nach Streitwert fest. Im Zivilprozess: Verfahrensgebühr (1,3-fach), Terminsgebühr (1,2-fach) plus Auslagen. Bei 10.000 € Streitwert ca. 1.500 € pro Anwalt inkl. MwSt.
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
Bei häufigen Rechtsstreitigkeiten oder hohem Risiko ja. Die Versicherung deckt Anwalts- und Gerichtskosten. Achtung: Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse beachten.
Gibt es Prozesskostenhilfe?
Ja, bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten (PKH). Voraussetzungen: hinreichende Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit. Antrag beim Gericht stellen.
Welches Gericht ist zuständig?
Für seit dem 1. Januar 2026 neu anhängig werdende Zivilsachen ist das Amtsgericht grundsätzlich bis 10.000 € Streitwert zuständig. Darüber ist meist das Landgericht zuständig. Unabhängig vom Streitwert gibt es Sonderzuständigkeiten, etwa für Wohnraummiete oder Familiensachen.
Wichtig sind Streitwert, Instanz, Anzahl der Anwälte, Gerichtsart, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Auslagen, Umsatzsteuer, Sachverständigenkosten und die erwartete Kostenquote. Bei Vergleichen sollte zusätzlich klar sein, wer welchen Kostenanteil trägt.
Warum reicht der Streitwert allein nicht für die Prozesskosten?
Der Streitwert bestimmt die Gebührenbasis, aber nicht den gesamten Kostenverlauf. Instanz, Vergleich, Beweisaufnahme, Sachverständige, mehrere Parteien, Teilunterliegen und Rechtsschutzversicherung können das Ergebnis stark verändern. Ein guter Rechner trennt deshalb Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten und mögliche Erstattungen.