Freibeträge für die Berechnung des einzusetzenden Einkommens
Freibetrag für
Monatlicher Freibetrag
Hinweis
Antragsteller (Bund)
619 €
Regionale Sonderwerte für München und Fürstenfeldbruck sind höher
Erwerbstätigenfreibetrag (Bund)
282 €
Nur bei Erwerbseinkommen
Ehepartner/Lebenspartner (Bund)
619 €
Wird um eigenes Einkommen des Partners gemindert
Unterhaltsberechtigte Kinder
393-518 €
Altersabhängig nach Regelbedarfsstufen 4 bis 6
Unterhaltsberechtigte Erwachsene
496 €
Regelbedarfsstufe 3 (Bund)
Wohnkosten
Angemessene Kosten
Unterkunft und Heizung
Maßgeblich sind die Beträge nach PKHB 2026; regional höhere Sätze gelten u. a. für München und Fürstenfeldbruck.
PKH-Raten bei einzusetzendem Einkommen
Einzusetzendes Einkommen
Monatliche Rate
PKH-Art
0-19 €
0 €
Ohne Monatsraten
20-600 €
Hälfte des einzusetzenden Einkommens
PKH mit Monatsraten
Über 600 €
300 € + Betrag über 600 €
PKH mit höheren Monatsraten
Vier Monatsraten + Vermögen decken Kosten
Keine PKH
Ausschluss nach § 115 Abs. 4 ZPO
Monatsraten werden auf volle Euro abgerundet und auf maximal 48 Monate begrenzt.
Was deckt Prozesskostenhilfe ab?
Leistung
Enthalten?
Hinweis
Gerichtskosten
Ja
Vollständig
Eigener Anwalt
Ja
Nach RVG vergütet
Zeugenauslagen
Ja
Fahrtkosten, Verdienstausfall
Sachverständige
Ja
Wenn gerichtlich bestellt
Gegnerische Kosten
Nein
Bei Unterliegen selbst zu zahlen
Außergerichtliche Kosten
Teilweise
Nur wenn Gericht anordnet
PKH deckt nur eigene Kosten. Bei Unterliegen können Gegnerkosten anfallen!
Häufig gestellte Fragen zum Prozesskostenhilfe-Rechner
Was ist Prozesskostenhilfe (PKH)?
Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Hilfe für Menschen, die einen Rechtsstreit nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Der Staat übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. PKH gilt für Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsgerichte.
Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Anspruch haben Personen, die nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten nicht aufbringen können. Bedingungen: Kein ausreichendes Einkommen/Vermögen, hinreichende Erfolgsaussicht des Verfahrens, Rechtsverfolgung nicht mutwillig.
Welche Einkommensgrenzen gelten für PKH?
Es gibt keine starre Pauschalgrenze. Maßgeblich ist das einzusetzende Einkommen nach Abzug der gesetzlich anerkannten Freibeträge, der angemessenen Unterkunftskosten und weiterer zulässiger Belastungen. Liegt die Monatsrate unter 10 €, fallen keine Raten an. Darüber gilt grundsätzlich: bis 600 € einzusetzendes Einkommen die Hälfte als Monatsrate, darüber 300 € plus der über 600 € liegende Teil.
Was ist der Unterschied zwischen voller PKH und PKH mit Ratenzahlung?
Ohne Monatsraten wird PKH bewilligt, wenn nach der gesetzlichen Berechnung keine Rate von mindestens 10 € anfällt. Bei PKH mit Ratenzahlung werden maximal 48 Monatsraten festgesetzt. Die Höhe ergibt sich direkt aus § 115 ZPO. Zusätzlich prüft das Gericht, ob Vermögen eingesetzt werden muss und ob vier Monatsraten plus Vermögen die Kosten schon decken.
Welche Kosten übernimmt die PKH?
PKH deckt: Gerichtskosten, Anwaltskosten (nach RVG), Zeugengelder, Sachverständigenkosten. Nicht gedeckt: Kosten des Gegners bei Verlieren des Prozesses, außergerichtliche Kosten (Beratungshilfe separat beantragen).
Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe?
Antrag beim zuständigen Gericht mit Formular (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse). Beifügen: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge, Vermögensnachweise. Der Antrag kann auch durch den Anwalt gestellt werden.
Was bedeutet hinreichende Erfolgsaussicht?
Das Gericht prüft, ob die Klage nicht offensichtlich aussichtslos ist. Bei realistischer Erfolgswahrscheinlichkeit (nicht unbedingt Mehrheit) wird PKH bewilligt. Reine Rechtsfragen werden großzügiger bewertet als Beweisfragen.
Muss ich PKH zurückzahlen?
Bei voller PKH: Grundsätzlich nein. Bei Ratenzahlung: Max. 48 Monatsraten, dann Erlass. Aber: 4 Jahre Nachprüfungsfrist. Verbessert sich deine Situation (Erbschaft, Gehaltserhöhung), kann das Gericht Nachzahlung verlangen.
Gilt PKH auch für die Berufung?
PKH muss für jede Instanz neu beantragt werden. Für die Berufung prüft das Berufungsgericht erneut Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit. Die Bewilligung in erster Instanz gilt nicht automatisch für weitere Instanzen.
Was ist der Unterschied zwischen PKH und Beratungshilfe?
PKH: Für gerichtliche Verfahren, Antrag beim Gericht. Beratungshilfe: Für außergerichtliche Beratung und Vertretung, Antrag beim Amtsgericht, 15 € Eigenanteil. Beides kann nacheinander beantragt werden. Beratungshilfe oft der erste Schritt.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
Alle Berechnungen erfolgen lokal in deinem Browser. Es werden keine persönlichen Daten an unsere Server übertragen oder gespeichert. Deine Privatsphäre ist vollständig geschützt.