Aktuelle Verzugszinssätze und Berechnungsbeispiele
Schuldner
Basiszins
Aufschlag
Verzugszins p.a.
Beispiel 30 Tage
Verbraucher
1,27 %
+ 5 Pkt.
6,27 %
5,15 € bei 1.000 €
Unternehmen
1,27 %
+ 9 Pkt.
10,27 %
8,44 € bei 1.000 €
Handelsgeschäft
1,27 %
+ 9 Pkt.
10,27 %
8,44 € bei 1.000 €
Basiszins Stand: 01.01.2026. Bei längeren Zeiträumen müssen Halbjahreswechsel getrennt berechnet werden.
Häufig gestellte Fragen zum Inkasso-Rechner
Was kostet ein Inkassobüro?
Inkassokosten sind gesetzlich begrenzt. Typisch ist maximal eine 1,3-Geschäftsgebühr nach RVG zuzüglich Auslagenpauschale. Bei 500 € Forderung ergeben sich nach der RVG-Tabelle 2025 aktuell 66,95 € Geschäftsgebühr plus 13,39 € Auslagen. Hinzu kommen nur berechtigte Mahnkosten, Verzugszinsen und ggf. weitere nachweisbare Kosten.
Wie setzen sich Inkassokosten zusammen?
Bestandteile: 1) Inkassogebühr (max. 1,3 Gebühr RVG), 2) Mahnkosten (2-5 € pro Mahnung, gedeckelt), 3) Verzugszinsen (5 % über Basiszins bei Verbrauchern), 4) Auslagenpauschale (max. 20 %), 5) ggf. Adressermittlung. Gerichtskosten kommen bei Klage hinzu.
Wann darf ein Inkassobüro eingeschaltet werden?
Erst nach Verzug des Schuldners. Verzug tritt ein: 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung (bei Verbrauchern nur mit Hinweis), oder sofort nach Mahnung. Ein einziger Zahlungsverzug reicht. Die Forderung muss rechtmäßig und fällig sein.
Sind Inkassogebühren absetzbar?
Für den Gläubiger: Ja, als Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Für den Schuldner: Nein, Inkassokosten sind private Schulden und nicht absetzbar. Ausnahme: Betriebliche Schulden können die Inkassokosten als Betriebsausgabe geltend machen.
Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Unternehmen: 9 Prozentpunkte. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,27 %, damit aktuell also bei 6,27 % p. a. für Verbraucher und 10,27 % p. a. für Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Factoring?
Inkasso: Einzug überfälliger Forderungen auf Provisionsbasis, Risiko bleibt beim Gläubiger. Factoring: Verkauf der Forderung, Risiko geht auf Factor über, sofortige Liquidität. Inkasso für Einzelfälle, Factoring für regelmäßigen Forderungsverkauf.
Kann ich Inkassokosten verweigern?
Nur die überhöhten Teile. Berechtigte Inkassokosten (nach RVG) muss der Schuldner tragen, wenn er im Verzug war. Bei strittigen Forderungen: Zahlung unter Vorbehalt oder Hinterlegung. Unberechtigte Kosten schriftlich ablehnen.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Eskalationsstufen: 1) Weitere Mahnungen + Kosten, 2) Mahnbescheid (+ 36 € Kosten), 3) Vollstreckungsbescheid, 4) Zwangsvollstreckung (Kontopfändung, Lohnpfändung), 5) Negativer SCHUFA-Eintrag (nach Vorwarnung). Kommunikation mit Gläubiger oft möglich (Ratenzahlung).
Sind alle Inkassobüros seriös?
Nein, es gibt unseriöse Anbieter. Seriöse Zeichen: Registrierung beim Rechtsdienstleistungsregister, Mitgliedschaft im BDIU, transparente Kostenaufstellung, erreichbarer Kundenservice. Warnsignale: Drohungen, überhöhte Gebühren, keine nachvollziehbare Forderung.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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