Regelfall bei unbestrittener Forderung nach Forderungshöhe (0,9-Geschäftsgebühr)
Forderung
0,9 Gebühr
Auslagen (20 %)
Gesamt netto
100 €
46,35 €
9,27 €
55,62 €
300 €
46,35 €
9,27 €
55,62 €
500 €
46,35 €
9,27 €
55,62 €
1.000 €
83,70 €
16,74 €
100,44 €
2.000 €
158,40 €
20,00 €
178,40 €
5.000 €
319,05 €
20,00 €
339,05 €
10.000 €
586,80 €
20,00 €
606,80 €
Auslagen maximal 20 €. Einfache Fälle können bei 0,5 liegen. Mehr als 0,9 setzt besonderen Umfang oder besondere Schwierigkeit voraus. Preise netto, zzgl. 19 % MwSt.
Verzugszinsen berechnen
Aktuelle Verzugszinssätze und Berechnungsbeispiele
Schuldner
Basiszins
Aufschlag
Verzugszins p. a.
Beispiel 30 Tage
Verbraucher
1,52 %
+ 5 Prozentpunkte
6,52 %
5,36 € bei 1.000 €
Unternehmen
1,52 %
+ 9 Prozentpunkte
10,52 %
8,65 € bei 1.000 €
Handelsgeschäft
1,52 %
+ 9 Prozentpunkte
10,52 %
8,65 € bei 1.000 €
Basiszins Stand: 01.07.2026. Bei längeren Zeiträumen müssen Halbjahreswechsel getrennt berechnet werden.
Häufig gestellte Fragen zum Inkasso-Rechner
Was kostet ein Inkassobüro?
Inkassokosten sind gesetzlich begrenzt. Bei einer unbestrittenen Forderung ist im Regelfall höchstens eine 0,9-Geschäftsgebühr nach RVG zuzüglich Auslagenpauschale anzusetzen. Einfache Fälle können niedriger liegen, besonders umfangreiche oder schwierige Fälle höher. Die konkrete Gebühr hängt vom Forderungswert und der jeweils gültigen RVG-Tabelle ab. Hinzu kommen nur berechtigte Mahnkosten, Verzugszinsen und ggf. weitere nachweisbare Kosten.
Wie setzen sich Inkassokosten zusammen?
Bestandteile: 1) Inkassogebühr (bei unbestrittenen Forderungen im Regelfall 0,9 Gebühr RVG), 2) Mahnkosten (2-5 € pro Mahnung, gedeckelt), 3) Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern), 4) Auslagenpauschale (max. 20 %), 5) ggf. Adressermittlung. Gerichtskosten kommen bei Klage hinzu.
Wann darf ein Inkassobüro eingeschaltet werden?
Erst nach Verzug des Schuldners. Verzug tritt ein: 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung (bei Verbrauchern nur mit Hinweis), oder sofort nach Mahnung. Ein einziger Zahlungsverzug reicht. Die Forderung muss rechtmäßig und fällig sein.
Sind Inkassogebühren absetzbar?
Für den Gläubiger: Ja, als Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Für den Schuldner: Nein, Inkassokosten sind private Schulden und nicht absetzbar. Ausnahme: Betriebliche Schulden können die Inkassokosten als Betriebsausgabe geltend machen.
Was tun bei überhöhten Inkassoforderungen?
1) Forderung genau prüfen (Hauptforderung + erlaubte Kosten), 2) Schriftlich widersprechen bei falschen Beträgen, 3) Nur berechtigte Kosten zahlen, 4) Verbraucherzentrale einschalten, 5) ggf. zuständige Aufsichtsbehörde informieren (Registerbehörde bzw. Bundesamt für Justiz). Vorsicht: Anerkenntnis durch Teilzahlung vermeiden.
Wie hoch sind Verzugszinsen?
Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Unternehmen: 9 Prozentpunkte. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 %, damit aktuell also bei 6,52 % p. a. für Verbraucher und 10,52 % p. a. für Unternehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Inkasso und Factoring?
Inkasso: Einzug überfälliger Forderungen auf Provisionsbasis, Risiko bleibt beim Gläubiger. Factoring: Verkauf der Forderung, Risiko geht auf Factor über, sofortige Liquidität. Inkasso für Einzelfälle, Factoring für regelmäßigen Forderungsverkauf.
Kann ich Inkassokosten verweigern?
Nur die überhöhten Teile. Berechtigte Inkassokosten (nach RVG) muss der Schuldner tragen, wenn er im Verzug war. Bei strittigen Forderungen: Zahlung unter Vorbehalt oder Hinterlegung. Unberechtigte Kosten schriftlich ablehnen.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Eskalationsstufen: 1) Weitere Mahnungen + Kosten, 2) Mahnbescheid (+ 36 € Kosten), 3) Vollstreckungsbescheid, 4) Zwangsvollstreckung (Kontopfändung, Lohnpfändung), 5) Negativer SCHUFA-Eintrag (nach Vorwarnung). Kommunikation mit Gläubiger oft möglich (Ratenzahlung).
Sind alle Inkassobüros seriös?
Nein, es gibt unseriöse Anbieter. Seriöse Zeichen: Registrierung beim Rechtsdienstleistungsregister, Mitgliedschaft im BDIU, transparente Kostenaufstellung, erreichbarer Kundenservice. Warnsignale: Drohungen, überhöhte Gebühren, keine nachvollziehbare Forderung.
Welche Eingaben gehören in den Inkasso-Rechner?
Nutze die Eingaben, die der jeweilige Rechner abfragt. Prüfe Beträge, Daten und Annahmen getrennt, damit das Ergebnis nachvollziehbar bleibt.
Warum sollte ich die Eingaben beim Inkasso-Rechner prüfen?
Kleine Eingabefehler können das Ergebnis stark verändern. Prüfe deshalb die wichtigsten Werte und rechne bei unsicheren Annahmen mit realistischen Alternativen.