Basiszinssatz-Der hinterlegte Basiszinssatz nach § 247 BGB für den jeweiligen Zinsabschnitt.
a
Aufschlag-Der gesetzliche Aufschlag nach Schuldnertyp.
p=b+a
Verzugszinssatz-Basiszinssatz plus Aufschlag. Dieser Satz wird pro Abschnitt angewendet.
F
Forderung-Die offene Hauptforderung, die verzinst werden soll.
t
Tage-Kalendertage vom Verzugsbeginn bis zum Stichtag.
Z
Zinsen-Der berechnete Zinsbetrag für den Zeitraum.
Basiszinssatz nach § 247 BGB
Der Basiszinssatz ist kein eigenständiger Verzugszinssatz. Er ist der Ausgangswert für gesetzliche Aufschläge.
Wert
Satz
Einordnung
Hinterlegter Basiszinssatz
1,52 %
gültig ab 1. Juli 2026
Verbraucherbeteiligung
6,52 %
Basiszins plus 5 Prozentpunkte
Keine Verbraucherbeteiligung
10,52 %
Basiszins plus 9 Prozentpunkte
Langer Zeitraum
je Abschnitt
bei Basiszinswechseln wird segmentiert gerechnet
Der Rechner nutzt die im Projekt hinterlegten Basiszinsperioden. Neue amtliche Werte müssen zentral in der Basiszins-Tabelle gepflegt werden.
Beispiele mit Basiszins und Aufschlag
Die Beispiele zeigen, wie stark Schuldnertyp und Basiszinswechsel das Ergebnis verändern.
Fall
Forderung
Tage
Basiszins
Aufschlag
Zinsen
Gesamt
Verbraucherfall
10.000,00 €
45 Tage
1,52 %
5 Prozentpunkte
80,38 €
10.080,38 €
Unternehmerfall
10.000,00 €
45 Tage
1,52 %
9 Prozentpunkte
129,70 €
10.169,70 €
Zeitraum mit Basiszinswechsel
1.000,00 €
31 Tage
je Abschnitt
5 Prozentpunkte
5,42 €
1.005,42 €
Die Beispiele sind Rechenfälle mit hinterlegten Basiszinswerten und ersetzen keine Prüfung des Verzugsbeginns.
Wann der Basiszins-Rechner passt
Der Rechner ist für Forderungen gedacht, bei denen der gesetzliche Verzugszins aus Basiszins und Aufschlag gebildet wird.
Frage
Passt
Separat prüfen
Gesetzlicher Verzugszins
Basiszins plus 5 oder 9 Prozentpunkte
Verzugseintritt und Fälligkeit
Vertraglicher Zinssatz
nur als Vergleich
abweichende Vertragsklausel und AGB-Kontrolle
Teilzahlungen
über getrennte Zeitabschnitte
Anrechnung auf Kosten, Zinsen oder Hauptforderung
Für Nebst-Zinsen, Mietrückstände oder Hauskauf-Fälle kann ein Spezialrechner passender sein, wenn zusätzliche Eingaben nötig sind.
Häufig gestellte Fragen zum Basiszins-Rechner
Was berechnet der Basiszins-Rechner?
Der Rechner zeigt, wie aus dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ein Verzugszins entsteht. Er nimmt eine offene Forderung, den Verzugszeitraum und den Schuldnertyp. Daraus bildet er den Basiszinssatz plus gesetzlichen Aufschlag, teilt Basiszinswechsel auf und berechnet Zinsen sowie Gesamtforderung.
Ist der Basiszinssatz schon der Verzugszins?
Nein. Der Basiszinssatz ist kein eigenständiger Verzugszinssatz. Für gesetzliche Verzugszinsen kommt ein Aufschlag hinzu. Bei Verbraucherbeteiligung sind es regelmäßig fünf Prozentpunkte, bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung neun Prozentpunkte. Erst diese Summe ist der verwendete Jahreszinssatz.
Welchen Basiszinssatz nutzt der Rechner?
Der Rechner nutzt die im Projekt hinterlegte Basiszins-Tabelle. Für jeden Zinsabschnitt wird der Wert gewählt, der am jeweiligen Datum galt. Wenn ein Zeitraum über den 1. Januar oder den 1. Juli läuft, rechnet der Rechner nicht mit einem Durchschnitt, sondern mit getrennten Abschnitten.
Warum fragt der Rechner nach dem Schuldnertyp?
Der Schuldnertyp bestimmt den Aufschlag auf den Basiszinssatz. Sobald ein Verbraucher beteiligt ist, ist der gesetzliche Regelfall niedriger als bei Forderungen ohne Verbraucherbeteiligung. Bei Unternehmerfällen kann außerdem die 40-Euro-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB relevant werden.
Warum sind Verzugsbeginn und Stichtag so wichtig?
Der Zinsbetrag hängt direkt von der Anzahl der Kalendertage ab. Ein um wenige Tage anderer Beginn kann bei hohen Forderungen spürbar sein. Der Rechner kann die Tage zählen, aber er entscheidet nicht, ob Fälligkeit, Mahnung, Rechnung oder Vertrag den Verzugsbeginn tatsächlich auslösen.
Was passiert bei einem Basiszinswechsel?
Bei einem Basiszinswechsel teilt der Rechner den Zeitraum in Abschnitte. Jeder Abschnitt nutzt den dort gültigen Basiszinssatz und denselben passenden Aufschlag. Die Abschnittszinsen werden einzeln berechnet und anschließend summiert. Das macht lange Forderungsaufstellungen nachvollziehbarer.
Kann ich Teilzahlungen direkt erfassen?
Nein, direkte Teilzahlungen sind bewusst nicht als eigenes Feld eingebaut. Bei Teilzahlungen muss oft geklärt werden, ob zuerst Kosten, Zinsen oder die Hauptforderung getilgt werden. Für eine einfache Rechenhilfe kannst du vor und nach dem Zahlungstag getrennte Restforderungen berechnen.
Wann ist ein Spezialrechner besser?
Ein Spezialrechner ist besser, wenn neben dem Basiszins weitere Regeln wichtig sind. Bei Miete können Fälligkeit und Mietart relevant sein. Beim Hauskauf können Kaufpreisrest, Notartermine und Vertragsklauseln dazukommen. Für Nebst-Zinsen können Nebenforderungen und Teilzahlungen wichtiger sein.
Warum kann eine Forderungsaufstellung anders aussehen?
Abweichungen entstehen häufig durch einen anderen Verzugsbeginn, andere Rundung, Teilzahlungen, Kostenverrechnung, Vertragszinsen, abweichende Tageszählung oder eine andere Einschätzung des Schuldnertyps. Deshalb sollte jede Aufstellung Betrag, Zeitraum, Basiszins und Aufschlag offen ausweisen.
Ersetzt der Rechner eine rechtliche Prüfung?
Nein. Der Rechner liefert eine rechnerische Aufstellung für Basiszins und Verzugszinsen. Er prüft nicht, ob die Forderung besteht, ob Verzug eingetreten ist, ob Einwendungen bestehen, ob Vertragszinsen vorrangig sind oder ob die Forderung verjährt ist. Dafür brauchst du eine separate Prüfung.