Wie berechnet der Basiszinssatz-Rechner die Verzugszinsen?
ƒVerzugszins aus Basiszinssatz und gesetzlichem Aufschlag
Z=F⋅100b+a⋅365t
Variablen
F
Forderung-Der fällige Geldbetrag, der verzinst werden soll.
b
Basiszinssatz-Der jeweilige Basiszinssatz nach § 247 BGB für den Zinsabschnitt.
a
Aufschlag-Fünf Prozentpunkte bei Verbraucherbeteiligung, neun Prozentpunkte ohne Verbraucherbeteiligung.
t
Verzugstage-Kalendertage vom Verzugsbeginn bis zum Stichtag.
Z
Verzugszinsen-Der berechnete Zinsbetrag für den Zeitraum.
Basiszinssatz und gesetzlicher Aufschlag
Der Rechner nutzt den hinterlegten Basiszinssatz und addiert den Aufschlag nach § 288 BGB.
Fall
Basiszins
Aufschlag
Verzugszins p. a.
Pauschale
Verbraucher beteiligt
1,52 %
5 Prozentpunkte
6,52 %
0 €
Kein Verbraucher beteiligt
1,52 %
9 Prozentpunkte
10,52 %
40 € bei Entgeltforderungen
Zeitraum über Basiszinswechsel
je Abschnitt
je Schuldnertyp
segmentweise
einmalig, falls anwendbar
Hinterlegter Basiszinssatz aktuell 1,52 % ab 1. Juli 2026.
Beispiele mit Basiszinssatz
Die Beispiele zeigen, wie Betrag, Verzugstage, Schuldnertyp und Basiszinswechsel das Ergebnis verändern.
Fall
Forderung
Tage
Basiszins
Verzugszins
Zinsen
Gesamt
Verbraucherfall mit aktuellem Basiszins
10.000,00 €
45 Tage
1,52 %
6,52 % p. a.
80,38 €
10.080,38 €
Unternehmerfall mit 40-Euro-Pauschale
10.000,00 €
45 Tage
1,52 %
10,52 % p. a.
129,70 €
10.169,70 €
Verbraucherfall über Halbjahreswechsel
1.000,00 €
31 Tage
je Abschnitt
je Abschnitt
5,42 €
1.005,42 €
Bei Teilzahlungen sollte die Forderung vor und nach dem Zahlungstag getrennt berechnet werden.
Häufig gestellte Fragen zum Verzugszinsen-Basiszinssatz-Rechner
Was ist der Basiszinssatz bei Verzugszinsen?
Der Basiszinssatz ist der variable Ausgangswert für gesetzliche Verzugszinsen. Er wird nach § 247 BGB festgelegt und kann sich zum 1. Januar und zum 1. Juli ändern. Für die eigentliche Verzugszinsrechnung kommt noch ein gesetzlicher Aufschlag dazu. Der Rechner bildet genau diese Kombination aus Basiszins, Aufschlag und Kalendertagen ab.
Warum ist der Schuldnertyp wichtig?
§ 288 BGB unterscheidet zwischen Forderungen mit Verbraucherbeteiligung und Forderungen ohne Verbraucherbeteiligung. Ist ein Verbraucher beteiligt, werden fünf Prozentpunkte auf den Basiszinssatz aufgeschlagen. Ohne Verbraucherbeteiligung sind es neun Prozentpunkte. Zusätzlich kann bei Entgeltforderungen eine 40-Euro-Pauschale relevant sein.
Welchen Basiszinssatz nutzt der Rechner?
Der Rechner nutzt die im Projekt hinterlegte Basiszins-Tabelle und wählt für jeden Zinsabschnitt den passenden Wert. Für kurze aktuelle Zeiträume ist das meist ein einziger Basiszinssatz. Wenn der Zeitraum über einen 1. Januar oder 1. Juli läuft, wird die Berechnung automatisch in mehrere Abschnitte geteilt.
Zählt der Rechner den Stichtag mit?
Der Rechner zählt Kalendertage vom Verzugsbeginn bis zum eingegebenen Stichtag. Das Enddatum ist dabei der Rechenstichtag, nicht zusätzlich ein weiterer voller Zinstag. Diese Sicht passt zu Forderungsaufstellungen, bei denen der Zeitraum bis zu einem bestimmten Datum fortgeschrieben wird.
Wann trage ich Verbraucher ein?
Verbraucher ist die richtige Auswahl, wenn an der Forderung ein Verbraucher beteiligt ist. Dann rechnet der Rechner mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und ohne 40-Euro-Pauschale. Typische Beispiele sind private Kunden, Mieter oder Käufer. Ob die Person rechtlich Verbraucher ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wann trage ich Unternehmer ein?
Unternehmer passt zu Fällen ohne Verbraucherbeteiligung, etwa bei offenen Rechnungen zwischen Unternehmen. Dann rechnet der Rechner mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und setzt die 40-Euro-Pauschale an. Bei gemischten Konstellationen, Bürgschaften oder privaten Mitverpflichteten sollte der Schuldnertyp nicht nur nach Bauchgefühl gewählt werden.
Was passiert bei einem Basiszinswechsel im Zeitraum?
Bei einem Basiszinswechsel wird der Zeitraum segmentiert. Der Abschnitt vor dem Wechsel nutzt den alten Basiszinssatz, der Abschnitt danach den neuen. Die Zinsen werden je Abschnitt gerundet und anschließend summiert. Dadurch bleibt die Aufstellung nachvollziehbar, auch wenn ein Verzug über mehrere Halbjahre oder Jahre läuft.
Kann ich Teilzahlungen mit diesem Rechner abbilden?
Direkte Teilzahlungen hat dieser Rechner bewusst nicht als eigenes Feld. In Forderungsaufstellungen ist oft zu klären, ob Zahlungen zuerst auf Kosten, auf Zinsen oder auf die Hauptforderung gehen. Für eine einfache Orientierung kannst du getrennte Abschnitte rechnen. Einmal bis zum Zahlungstag mit der alten Forderung und danach mit dem Restbetrag.
Ersetzt das Ergebnis eine rechtliche Prüfung?
Nein. Das Ergebnis ist eine Rechenaufstellung. Es sagt nicht, ob die Forderung fällig ist, ob Verzug eingetreten ist, ob eine Mahnung nötig war, ob Vertragszinsen vorrangig sind oder ob Einreden bestehen. Der Rechner hilft bei der Zahlenlogik, nicht bei der rechtlichen Durchsetzung.
Warum weicht eine Forderungsaufstellung manchmal ab?
Abweichungen entstehen oft durch andere Stichtage, Teilzahlungen, Kostenverrechnung, vertragliche Zinssätze, Rundungsregeln oder eine andere Einschätzung des Schuldnertyps. Auch der Startpunkt des Verzugs ist häufig der wichtigste Streitpunkt. Deshalb sollte jede Forderungsaufstellung die Eingaben und Zinsabschnitte transparent dokumentieren.