AOK Fristenrechner

Berechne wichtige Fristen für Meldungen und Beiträge zur Sozialversicherung. Krankmeldung, DEÜV-Meldungen und mehr

Fristenberechnung
Wichtige Hinweise

Krankmeldung

Ab dem 4. Krankheitstag ist eine AU-Bescheinigung erforderlich.

Beitragszahlung

Der drittletzte Bankarbeitstag des Monats ist Fälligkeitstermin.

Meldepflichten

DEÜV-Meldungen müssen fristgerecht übermittelt werden.

Referenztabellen

Wichtige Fristen in der Sozialversicherung
AnlassFristAn wen?Hinweis
Arbeitsunfähigkeit (Arbeitgeber)SofortArbeitgeberAm 1. Tag, spätestens vor Arbeitsbeginn
AU-Bescheinigung (Arbeitgeber)3. TagArbeitgeberFalls vom Arbeitgeber gefordert
AU-Bescheinigung (Krankenkasse)1 WocheKrankenkasseNach Feststellung durch Arzt
Mutterschaftsgeld beantragen7 Wochen vor ETKrankenkasseÄrztliches Zeugnis erforderlich
Elternzeit anmelden7 Wochen vorherArbeitgeberSchriftlich, für Geburt-24 Monate
KinderkrankengeldUnverzüglichKrankenkasseÄrztliche Bescheinigung vorlegen
Bei verspäteter Meldung kann Krankengeldanspruch ruhen. Fristen unbedingt einhalten!
Krankengeld-Berechnung
MonatsbruttoRegelsatz (70 %)Max. 90 % NettoPro Kalendertag
2.500 €1.750 €ca. 1.500 €ca. 50 €
3.500 €2.450 €ca. 1.900 €ca. 63 €
4.500 €3.150 €ca. 2.300 €ca. 77 €
5.512,50 € (BBG)3.859 €ca. 2.800 €ca. 93 €
Krankengeld: 70 % des Brutto, max. 90 % des Netto. Abzüge für Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung.
Häufig gestellte Fragen zum AOK Fristenrechner