Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Kündigung zum
In der Probezeit (max. 6 Monate)
2 Wochen
Jederzeit
Bis 2 Jahre
4 Wochen
15. oder Monatsende
2 Jahre
1 Monat
Monatsende
5 Jahre
2 Monate
Monatsende
8 Jahre
3 Monate
Monatsende
10 Jahre
4 Monate
Monatsende
12 Jahre
5 Monate
Monatsende
15 Jahre
6 Monate
Monatsende
20 Jahre
7 Monate
Monatsende
Für Arbeitnehmer gilt immer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten
Häufig gestellte Fragen zum Kündigungsfrist berechnen
Welche Kündigungsfristen gelten bei Arbeitsverträgen nach § 622 BGB?
Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Für Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit der Betriebszugehörigkeit: nach 2 Jahren auf 1 Monat, nach 5 Jahren auf 2 Monate, nach 8 Jahren auf 3 Monate, nach 10 Jahren auf 4 Monate, nach 12 Jahren auf 5 Monate, nach 15 Jahren auf 6 Monate und nach 20 Jahren auf 7 Monate zum Monatsende.
Unterscheiden sich die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Ja, grundsätzlich gelten die verlängerten Fristen nach § 622 Abs. 2 BGB nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer können meist mit 4 Wochen kündigen. Allerdings können Arbeits- oder Tarifverträge längere Fristen für beide Seiten oder gleiche Fristen vereinbaren. Die Arbeitnehmerfrist darf nie länger als die Arbeitgeberfrist sein.
Wie berechne ich das genaue Kündigungsdatum?
Zähle ab Zugang der Kündigung die Kündigungsfrist. Bei '4 Wochen zum 15. oder Monatsende': Die Kündigung muss 4 Wochen vor dem Termin zugehen. Beispiel: Kündigung am 10.03. → frühestmöglicher Termin ist der 15.04. (wenn die 4 Wochen eingehalten werden). Bei Monatsfristen zählt der gleiche Kalendertag des Folgemonats.
Was bedeutet 'Zugang der Kündigung' genau?
Die Kündigung ist zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann. Bei persönlicher Übergabe: sofort. Bei Briefkasteneinwurf: am selben Tag bis ca. 18 Uhr, danach am nächsten Werktag. Per Einschreiben: erst wenn abgeholt oder Benachrichtigung im Briefkasten liegt.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Mietwohnungen?
Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, unabhängig von der Mietdauer. Für Vermieter verlängern sich die Fristen: bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate, ab 5 Jahren 6 Monate, ab 8 Jahren 9 Monate. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Gibt es Sonderregelungen während der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, ohne dass ein bestimmter Termin eingehalten werden muss. Diese verkürzte Frist gilt nur, wenn die Probezeit wirksam vereinbart wurde. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.
Wie kündige ich ein Abonnement oder einen Vertrag?
Die Kündigungsfrist hängt vom Vertragstyp ab: Fitnessstudio meist 1-3 Monate zum Vertragsende, Zeitschriften-Abos 6 Wochen vor Ablauf, Handyverträge 1 Monat vor Verlängerung, Stromverträge 2 Wochen (Grundversorgung) oder laut Vertrag. Seit 2022 müssen Anbieter bei Online-Verträgen einen Kündigungsbutton bereitstellen.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist nicht einhalte?
Wird die Frist nicht eingehalten, ist die Kündigung nicht unwirksam, sondern wird zum nächstmöglichen zulässigen Termin wirksam (Umdeutung). Bei zu kurzer Arbeitgeberkündigung gilt automatisch die richtige Frist. Bei verspäteter Mieter-Kündigung verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren Monat.
Können Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag geändert werden?
Längere Fristen können vereinbart werden, wenn sie für beide Seiten oder nur für den Arbeitgeber gelten. Die Arbeitnehmerfrist darf nie länger als die Arbeitgeberfrist sein. Kürzere Fristen als gesetzlich sind nur in Ausnahmefällen zulässig: Aushilfen bis 3 Monate, Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter, oder wenn ein Tarifvertrag anwendbar ist.
Welche Kündigungsfrist gilt, wenn keine vereinbart wurde?
Ohne vertragliche Regelung gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB. Bei Arbeitsverträgen: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende als Basis, mit Verlängerung nach Betriebszugehörigkeit. Bei Mietverträgen: 3 Monate für Mieter, gestaffelt für Vermieter. Bei Dienstverträgen: 2 Wochen oder nach den Umständen des Einzelfalls.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
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