Berechne die 14-Tage-Kündigungsfrist in der Probezeit aus Arbeitsbeginn und Zugang. Inklusive Probezeitdauer, Probezeitende und genauem Datum des Vertragsendes.
14-Tage-Frist berechnen
Für Kündigungen während einer vereinbarten Probezeit
Ergebnis
Probezeitstatus und frühestes Vertragsende
Gib Arbeitsbeginn und Kündigungszugang ein.
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Fristende-Frühestes Ende bei wirksamer Probezeitkündigung
TZugang
Zugang der Kündigung-Datum, an dem die schriftliche Kündigung beim Empfänger ankommt
14Tage
Zwei-Wochen-Frist-Gesetzliche Frist während einer wirksam vereinbarten Probezeit
14-Tage-Frist während der Probezeit
Die Tabelle zeigt, wann der Rechner die verkürzte Frist nach § 622 Abs. 3 BGB anwendet.
Punkt
Regel
Wirkung im Rechner
Probezeit vereinbart
Die Probezeit muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein
Ohne Vereinbarung gilt nicht automatisch die 14-Tage-Frist
Höchstdauer
§ 622 Abs. 3 BGB nennt höchstens 6 Monate
Der Rechner erlaubt 1 bis 6 Monate
Zugang während der Probezeit
Die Kündigung muss während der Probezeit zugehen
Zugang bis zum Probezeitende wird als aktiv bewertet
Fristende
2 Wochen ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende
Der Rechner addiert 14 Kalendertage
Quelle ist § 622 Abs. 3 BGB. Tarifverträge, Berufsausbildung und Sonderkündigungsschutz können abweichende Regeln auslösen.
Welche Eingaben sind entscheidend?
Diese Eingaben entscheiden, ob die 14-Tage-Frist noch greift und welches Enddatum entsteht.
Eingabe
Funktion
Typischer Fehler
Arbeitsbeginn
Startpunkt für das Probezeitende
Vertragsdatum wird statt tatsächlichem Arbeitsbeginn genutzt
Probezeitdauer
Bestimmt, wann die Probezeit endet
Längere Probezeit als 6 Monate wird ungeprüft übernommen
Zugang der Kündigung
Startpunkt für die 14 Kalendertage
Absendedatum wird statt Zugang beim Empfänger eingetragen
Der Zugang der Kündigung ist für die Fristberechnung maßgeblich. Eine E-Mail reicht bei Arbeitsverhältnissen wegen § 623 BGB nicht.
Häufig gestellte Fragen zum Kündigung-14-Tage-Frist-Rechner
Wann gilt die 14-Tage-Kündigungsfrist in der Probezeit?
Die 14-Tage-Frist gilt, wenn im Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart wurde und die Kündigung während dieser Probezeit zugeht. § 622 Abs. 3 BGB begrenzt diese Probezeitregel auf höchstens 6 Monate. Der Rechner prüft deshalb Arbeitsbeginn, Probezeitdauer und Zugang der Kündigung zusammen.
Zählt das Absendedatum oder der Zugang der Kündigung?
Für die Frist zählt der Zugang beim Empfänger, nicht der Tag, an dem das Schreiben erstellt oder abgeschickt wurde. Wenn eine Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugeht, kann die 14-Tage-Frist noch greifen. Kommt sie erst danach an, gilt diese kurze Probezeitfrist nicht mehr als Standardannahme.
Endet der Vertrag genau 14 Tage nach Zugang?
Im Standardfall addiert der Rechner 14 Kalendertage zum Zugang der Kündigung. Anders als bei der regulären Grundfrist ist kein Ende zum 15. oder zum Monatsende nötig. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können trotzdem eine andere oder längere Frist vorsehen.
Darf die Probezeit länger als 6 Monate dauern?
Für die verkürzte Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB zählt eine Probezeit von höchstens 6 Monaten. Eine längere vertragliche Erprobungsphase kann rechtlich anders zu behandeln sein. Der Rechner begrenzt die Auswahl deshalb auf 1 bis 6 Monate und bewertet nur diesen Standardfall.
Gilt die 14-Tage-Frist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Die gesetzliche Probezeitfrist kann für beide Seiten gelten, wenn sie wirksam vereinbart wurde. Der Rechner unterscheidet deshalb nicht nach Kündigungsrichtung, sondern prüft, ob der Zugang der Kündigung noch in der vereinbarten Probezeit liegt. Sonderkündigungsschutz bleibt davon getrennt zu prüfen.
Muss eine Probezeitkündigung schriftlich sein?
Ja. Für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen verlangt § 623 BGB Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail, Chat oder rein digitalem Dokument ist deshalb für ein Arbeitsverhältnis kein verlässlicher Zugang für die Fristberechnung.
Was passiert, wenn die Probezeit schon beendet ist?
Dann zeigt der Rechner, dass die 14-Tage-Frist nicht mehr greift. Danach kommen die regulären Kündigungsfristen nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder § 622 BGB in Betracht. Für Arbeitnehmer ist das oft die Grundfrist, bei Arbeitgeberkündigungen kann die Betriebszugehörigkeit die Frist verlängern.
Kann das Vertragsende nach dem Probezeitende liegen?
Ja. Entscheidend ist, dass die Kündigung während der Probezeit zugeht. Das Arbeitsverhältnis kann durch die 14-Tage-Frist erst nach dem letzten Tag der Probezeit enden. Der Rechner lässt diesen Fall zu und zeigt zusätzlich das Probezeitende, damit der zeitliche Zusammenhang sichtbar bleibt.
Welche Sonderfälle bildet der Rechner nicht vollständig ab?
Nicht vollständig abgebildet sind Tarifverträge, Berufsausbildungsverhältnisse, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsanhörung, Elternzeit und fristlose Kündigungen. In diesen Fällen hängt die Wirksamkeit nicht nur vom Datum ab, sondern von zusätzlichen Schutz- und Formvorschriften.
Welche Unterlagen brauche ich für eine sichere Prüfung?
Hilfreich sind Arbeitsvertrag, Probezeitklausel, tatsächlicher Arbeitsbeginn, Zustellnachweis der Kündigung, Tarifbindung und Hinweise auf besonderen Kündigungsschutz. Der Rechner liefert das Datumsgerüst. Die rechtliche Bewertung bleibt bei riskanten Fällen eine separate Prüfung.