Kündigungsfristen für Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit
Kündigungsfrist
Kündigung zum
In der Probezeit (max. 6 Monate)
2 Wochen
Jederzeit
Bis 2 Jahre
4 Wochen
15. oder Monatsende
2 Jahre
1 Monat
Monatsende
5 Jahre
2 Monate
Monatsende
8 Jahre
3 Monate
Monatsende
10 Jahre
4 Monate
Monatsende
12 Jahre
5 Monate
Monatsende
15 Jahre
6 Monate
Monatsende
20 Jahre
7 Monate
Monatsende
Für Arbeitnehmer gilt immer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Arbeitstage/Woche
Mindesturlaub
In Werktagen
Formel
6 Tage
24 Tage
24 Werktage
24 × 6/6 = 24
5 Tage
20 Tage
24 Werktage
24 × 5/6 = 20
4 Tage
16 Tage
24 Werktage
24 × 4/6 = 16
3 Tage
12 Tage
24 Werktage
24 × 3/6 = 12
2 Tage
8 Tage
24 Werktage
24 × 2/6 = 8
1 Tag
4 Tage
24 Werktage
24 × 1/6 = 4
Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren mehr Urlaub (meist 28-30 Tage bei 5-Tage-Woche)
Häufig gestellte Fragen zum Probezeit-Rechner
Wie lang darf die Probezeit maximal sein?
Die gesetzliche Höchstdauer beträgt 6 Monate (§ 622 BGB). Eine kürzere Probezeit ist jederzeit möglich. Eine längere ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Auszubildenden (1-4 Monate Pflicht) oder bei komplexen Tätigkeiten mit besonderer Vereinbarung.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit?
Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (ohne Kündigungsschutz). Die Kündigung kann zu jedem Kalendertag erfolgen, nicht nur zum Monatsende. Nach Ende der Probezeit gelten die regulären Fristen (4 Wochen zum 15. oder Monatsende).
Wann beginnt und endet die Probezeit?
Die Probezeit beginnt am ersten Arbeitstag laut Arbeitsvertrag. du endet nach der vereinbarten Dauer (max. 6 Monate). Bei einer 6-monatigen Probezeit ab 1. Januar endet sie am 30. Juni um 24:00 Uhr. Ab 1. Juli gilt der volle Kündigungsschutz.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Eine echte Verlängerung über 6 Monate ist grundsätzlich nicht zulässig. Alternativen: Befristeter Arbeitsvertrag mit längerer Erprobung, Versetzung in eine neue Position mit neuer Probezeit. Bei Unterbrechung (z. B. Krankheit) wird die Probezeit nicht automatisch verlängert.
Gilt der Kündigungsschutz in der Probezeit?
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt erst nach 6 Monaten und in Betrieben ab 10 Mitarbeitern. In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsräte gilt jedoch auch in der Probezeit.
Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
Ja, Urlaubsanspruch besteht ab dem ersten Tag (anteilig). Voller Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten (Wartezeit § 4 BUrlG). Pro Monat erwerbe ca. 1/12 des Jahresurlaubs. Bei 30 Tagen sind das 2,5 Tage pro Monat. Der Arbeitgeber kann Urlaub in der Probezeit ablehnen.
Muss eine Kündigung in der Probezeit begründet werden?
Nein, in der Probezeit ist keine Begründung erforderlich. Die Kündigung muss nur schriftlich erfolgen und die 2-Wochen-Frist einhalten. Unzulässig sind diskriminierende Kündigungen (AGG), sittenwidrige oder treuwidrige Kündigungen.
Was passiert bei Krankheit in der Probezeit?
Bei Arbeitsunfähigkeit in der Probezeit: Entgeltfortzahlung erst nach 4 Wochen Beschäftigung (§ 3 EFZG). Vorher: Krankengeld von der Krankenkasse. Eine Kündigung wegen Krankheit ist auch in der Probezeit möglich, aber rechtlich riskant bei häufiger oder langer Krankheit.
Kann ich in der Probezeit selbst kündigen?
Ja, du kannst jederzeit mit 2 Wochen Frist kündigen. Es ist keine Begründung nötig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündliche oder E-Mail-Kündigungen sind unwirksam. Empfehlenswert: Übergabe mit Zeugenbestätigung oder Einschreiben.
Gibt es eine Probezeit bei befristeten Verträgen?
Ja, auch befristete Verträge können eine Probezeit enthalten. Die Höchstdauer von 6 Monaten gilt ebenfalls. Die Probezeit sollte in angemessenem Verhältnis zur Vertragsdauer stehen – bei 6 Monaten Befristung sind 6 Monate Probezeit unangemessen.
Wie genau sind die Berechnungen?
Die Berechnungen basieren auf aktuellen mathematischen Formeln und Standards. Die Genauigkeit hängt von der Qualität der eingegebenen Daten ab. Für rechtlich bindende Berechnungen solltest du einen Fachexperten konsultieren.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
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