Das sind 504 Zahlungstage innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit
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78 Wochen innerhalb von 3 Jahren
Wegen derselben Krankheit, einschließlich möglicher Entgeltfortzahlung
AU und eAU
Melde die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich. Dauert sie länger als drei Kalendertage, muss sie grundsätzlich spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt werden. Der Arbeitgeber darf dies früher verlangen.
Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die eAU grundsätzlich bei der Krankenkasse ab. Ausnahmen bestehen unter anderem bei Minijobs im Privathaushalt und bei Ärzten außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung.
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ƒBrutto-Krankengeld mit allen gesetzlichen Obergrenzen
KG=min(0,70⋅REk,0,90⋅NEk,NEl,KGmax)
Variablen
REk
Kumuliertes Regelentgelt-Laufendes Entgelt aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum plus 1/360 des beitragspflichtigen Einmalentgelts der letzten zwölf Kalendermonate, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze
NEk
Kumuliertes Nettoarbeitsentgelt-Laufendes tägliches Netto plus Netto-Hinzurechnungsbetrag aus der individuellen Netto-Brutto-Relation
NEl
Laufendes Netto-Zusätzliche Obergrenze ohne Netto-Hinzurechnungsbetrag aus Einmalzahlungen
KGmax
Höchstkrankengeld-70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung
Krankengeld 2026: Berechnung, Abzüge und Dauer
Regeln für reguläres Krankengeld gesetzlich versicherter Beschäftigter.
Bestandteil
Wert oder Regel
Hinweis
Brutto-Krankengeld
70 % des beitragspflichtigen Regelentgelts
Zusätzlich gelten Netto- und Höchstgrenzen nach § 47 SGB V
Netto-Grenzen
90 % des berechneten Nettoarbeitsentgelts, höchstens das laufende Netto
Die laufende Nettoobergrenze ist bei Einmalzahlungen zusätzlich zu prüfen
Höchstkrankengeld 2026
135,63 € je Kalendertag, 4.068,75 € bei 30 Tagen
Aus der KV-Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat
Einmalzahlungen
1/360 des krankenversicherungspflichtigen Bruttoanteils der letzten zwölf Kalendermonate
Der Nettoanteil folgt aus der laufenden Netto-Brutto-Relation
Rentenversicherung
9,3 % vom Brutto-Krankengeld
Hälftiger Beitragssatz 2026
Arbeitslosenversicherung
1,3 % vom Brutto-Krankengeld
Hälftiger Beitragssatz 2026
Pflegeversicherung
1,8 % Grundanteil, plus 0,6 Prozentpunkte für Kinderlose ab 23
Abschlag von je 0,25 Prozentpunkten für das zweite bis fünfte Kind unter 25
Sachsen
Die besondere Beitragsverteilung für Beschäftigte gilt bei Krankengeld nicht
Beschäftigungsort und Wohnort verändern den Krankengeldabzug nicht
Blockzeitraum
78 Wochen beziehungsweise 546 Tage
Umfasst regelmäßig auch 42 Tage Entgeltfortzahlung
Regelmäßige Zahlung
Höchstens 72 Wochen beziehungsweise 504 Tage Krankengeld
Bei vorausgehenden 42 Tagen Entgeltfortzahlung
Rechtsstand 10.07.2026. Quellen: §§ 44, 47 bis 49 SGB V und Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Pflegeversicherung vom 31.03.2025.
Häufig gestellte Fragen zum Krankengeld-Rechner 2026
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
Nach § 47 SGB V beträgt das Brutto-Krankengeld 70 % des beitragspflichtigen Regelentgelts. Es ist auf 90 % des berechneten Nettoarbeitsentgelts, auf das laufende Nettoarbeitsentgelt und auf das Höchstkrankengeld begrenzt. 2026 liegt das Höchstkrankengeld bei 135,63 € je Kalendertag beziehungsweise 4.068,75 € für einen vollen Monat mit 30 Tagen. Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Nach § 44 SGB V besteht ein Anspruch, wenn eine Krankheit arbeitsunfähig macht oder eine stationäre Behandlung auf Kosten der Krankenkasse erfolgt. Nicht jede Mitgliedschaft umfasst Krankengeld. Familienversicherte und Personen, deren Versicherung keinen Krankengeldanspruch einschließt, fallen nicht in das Standardmodell dieses Rechners.
Welcher Abrechnungszeitraum ist für die Krankengeldhöhe maßgeblich?
Bei Beschäftigten wird nach § 47 Absatz 2 SGB V grundsätzlich das laufende Arbeitsentgelt aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum zugrunde gelegt, mindestens aus den letzten abgerechneten vier Wochen. Bei einem Monatsgehalt gilt regelmäßig 1/30 des im letzten abgerechneten Kalendermonat erzielten laufenden Entgelts. Ein pauschaler Drei-Monats-Durchschnitt ist nicht die allgemeine Regel.
Wie berücksichtigt § 47 SGB V Einmalzahlungen?
Zum laufenden täglichen Regelentgelt kommt 1/360 des krankenversicherungspflichtigen Bruttoanteils der Einmalzahlungen hinzu, die in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung unterlagen. Der Netto-Hinzurechnungsbetrag wird aus der Relation von laufendem Netto zu laufendem Brutto abgeleitet. Das Krankengeld darf trotzdem das laufende kalendertägliche Netto ohne diesen Hinzurechnungsbetrag nicht überschreiten.
Wie lange wird Krankengeld tatsächlich gezahlt?
Der gesetzliche Blockzeitraum wegen derselben Krankheit umfasst nach § 48 SGB V höchstens 78 Wochen beziehungsweise 546 Tage innerhalb von drei Jahren. Ruhenszeiten, insbesondere die übliche Entgeltfortzahlung, zählen mit. Nach 42 Tagen Entgeltfortzahlung verbleiben deshalb regelmäßig höchstens 72 Wochen beziehungsweise 504 Tage tatsächliche Krankengeldzahlung.
Verlängert eine weitere Krankheit während der Arbeitsunfähigkeit die 78 Wochen?
Nein. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sie die Leistungsdauer nach § 48 Absatz 1 SGB V nicht. Welche Vorzeiten derselben Krankheit anzurechnen sind, prüft die Krankenkasse im Einzelfall.
Welche Beiträge werden vom Krankengeld abgezogen?
Bei regulärem Krankengeld von Beschäftigten werden 2026 grundsätzlich 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung vom Brutto-Krankengeld einbehalten. Hinzu kommt der individuelle Empfängeranteil zur Pflegeversicherung. Auf das Krankengeld selbst fällt kein Beitrag zur Krankenversicherung an.
Wie wirken Kinder auf den Pflegeversicherungsabzug vom Krankengeld?
Der Grundanteil des Krankengeldempfängers beträgt 2026 1,8 %. Kinderlose Mitglieder zahlen nach Ablauf des Monats ihres 23. Geburtstags zusätzlich 0,6 Prozentpunkte. Für Eltern sinkt der Empfängeranteil beim zweiten bis fünften berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 Jahren um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Die Elterneigenschaft bleibt auch bestehen, wenn kein Kind mehr unter 25 ist.
Gilt beim Krankengeld die besondere Pflegebeitragsverteilung in Sachsen?
Nein. Die besondere Beitragsverteilung für Arbeitnehmer mit Beschäftigungsort in Sachsen betrifft das Beschäftigungsverhältnis. Nach den Grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenverbandes gilt sie beim Bezug von Krankengeld nicht. Ein Beschäftigungsort oder Wohnort in Sachsen ist deshalb kein Eingabefaktor für diesen Abzug.
Ist Krankengeld steuerpflichtig?
Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es kann dadurch den Steuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen. Der Rechner zieht keine Lohnsteuer vom Krankengeld ab und berechnet keine mögliche spätere Einkommensteuerwirkung.
Kann ich während des Krankengeldbezugs arbeiten oder stufenweise zurückkehren?
Es gibt kein pauschales Arbeitsverbot allein wegen des Krankengeldbezugs. Maßgeblich ist, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und ob Entgelt erzielt wird, denn beitragspflichtiges Arbeitsentgelt kann den Anspruch nach § 49 SGB V ruhen lassen. Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung kann die Arbeitsunfähigkeit fortbestehen. Der Arzt beschreibt nach § 74 SGB V mögliche Tätigkeiten und Belastungen. Zusätzlich sind das Einverständnis des Versicherten und die betriebliche Durchführung erforderlich.
Was muss ich für einen lückenlosen Krankengeldanspruch bei der AU beachten?
Der Anspruch entsteht außerhalb stationärer Behandlung grundsätzlich am Tag der ärztlichen Feststellung. Eine weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit muss nach § 46 SGB V grundsätzlich spätestens am nächsten Werktag nach dem bescheinigten Ende festgestellt werden. Für gesetzlich versicherte Beschäftigte ruft der Arbeitgeber die eAU regelmäßig bei der Krankenkasse ab. Ausnahmen vom eAU-Verfahren bestehen unter anderem bei Minijobs im Privathaushalt und bei Ärzten außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung.