Berechne deine Wohnungsbauprämie aus Sparleistung, Haushalt und Einkommen. Inklusive jährlichem Höchstbetrag und einem festen Prämiensatz von genau 10 %.
Sparleistung, Haushalt und Einkommen
Berechne die Wohnungsbauprämie mit Höchstbetrag, Einkommensgrenze und prämienbegünstigter Sparleistung.
Wohnungsbauprämie und Förderrahmen
Prämie, Höchstbetrag, Einkommensgrenze und nicht förderfähiger Anteil
Gib Sparleistung, Haushalt und Einkommen ein.
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Wie berechnet der Wohnungsbauprämie-Rechner die Prämie?
ƒWohnungsbauprämie aus förderfähiger Sparleistung und 10 % Prämiensatz
P=min(S,H)×0,10
Variablen
P
Wohnungsbauprämie-Auszahlbare Prämie im Modell nach Einkommensprüfung und prämienbegünstigter Sparleistung.
S
jährliche Sparleistung-Prämienbegünstigte Sparleistung im gewählten Sparjahr.
H
gesetzlicher Höchstbetrag-700 € für Alleinstehende oder 1.400 € für Ehegatten und Lebenspartner.
0,10
Prämiensatz-Wohnungsbauprämie mit 10 % der förderfähigen Sparleistung.
Gesetzliche Grenzen für die Wohnungsbauprämie
Der Förderrahmen hängt vom Haushalt ab. Der Rechner nutzt zu versteuerndes Einkommen, Höchstbetrag und 10 % Prämiensatz.
Haushalt
Einkommensgrenze
Höchstbetrag
Maximalprämie
Einordnung
Alleinstehend
35.000,00 €
700,00 €
70,00 €
einfacher Jahresrahmen für eine Person
Ehegatten oder Lebenspartner
70.000,00 €
1.400,00 €
140,00 €
verdoppelter Rahmen bei gemeinsamer Veranlagung
Quellen: Wohnungsbau-Prämiengesetz und BMF. Geprüft am 13.05.2026.
Beispielrechnungen zur Wohnungsbauprämie
Die Beispiele zeigen, ob die Sparleistung, die Einkommensgrenze oder die Voraussetzungen den Ausschlag geben.
Fall
Sparleistung
zvE
förderfähig
Prämie
Einordnung
Alleinstehend voll ausgeschöpft
700,00 €
28.000,00 €
700,00 €
70,00 €
700 € Sparleistung ergeben 70 € Prämie
Alleinstehend unter Höchstbetrag
500,00 €
28.000,00 €
500,00 €
50,00 €
nur die tatsächlich gezahlte Sparleistung wird prämiert
Ehegatten mit hohem Sparbetrag
2.000,00 €
60.000,00 €
1.400,00 €
140,00 €
Sparleistung oberhalb von 1.400 € erhöht die Prämie nicht
Einkommensgrenze überschritten
700,00 €
36.000,00 €
700,00 €
0,00 €
oberhalb der Grenze setzt der Rechner die Prämie auf 0 €
Die Beispiele ersetzen keine Prüfung des Steuerbescheids, des Vertrags und der wohnwirtschaftlichen Verwendung.
Prüfpunkte vor dem Antrag
Bei der Wohnungsbauprämie entscheidet nicht nur die Prozentrechnung. Antrag und Verwendung müssen zum Vertrag passen.
Thema
Prüfung
Wirkung im Rechner
Zu versteuerndes Einkommen
Liegt der Steuerbescheid unter der passenden Grenze?
entscheidet, ob die Prämie im Modell ausgezahlt wird
Sparleistung
Ist die Zahlung im Sparjahr prämienbegünstigt?
wird bis zum Höchstbetrag berücksichtigt
Verwendung
Ist wohnwirtschaftliche Verwendung oder eine passende Ausnahme geklärt?
bei ungeklärten Voraussetzungen zeigt der Rechner 0 € Auszahlung
Haushalt
Gilt Alleinstehenden- oder Ehegattenrahmen?
bestimmt Höchstbetrag und Einkommensgrenze
Antrag
Wurde der Antrag beim Anbieter rechtzeitig angestoßen?
der Rechner ersetzt keine Anbieter- oder Finanzamtsprüfung
Für den Antrag sind Vertrag, Steuerbescheid, Anbieterangaben und Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgeblich.
Häufig gestellte Fragen zum Wohnungsbauprämie-Rechner
Was berechnet der Wohnungsbauprämie-Rechner?
Der Rechner ermittelt, wie viel Wohnungsbauprämie aus einer jährlichen prämienbegünstigten Sparleistung entstehen kann. Er begrenzt die Sparleistung auf den gesetzlichen Höchstbetrag, prüft das zu versteuernde Einkommen und wendet den Prämiensatz von 10 % an.
Welche Einkommensgrenze gilt?
Im Modell gelten 35.000 € zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende und 70.000 € für Ehegatten oder Lebenspartner. Gemeint ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid.
Wie hoch ist der Förderhöchstbetrag?
Der Rechner berücksichtigt 700 € förderfähige Sparleistung bei Alleinstehenden und 1.400 € bei Ehegatten oder Lebenspartnern. Daraus ergeben sich bei 10 % Prämiensatz maximal 70 € oder 140 € Prämie pro Jahr.
Warum zählt nicht die komplette Sparleistung?
Sparleistungen oberhalb des gesetzlichen Höchstbetrags können sinnvoll sein, erhöhen aber die Wohnungsbauprämie nicht weiter. Der Rechner zeigt deshalb den förderfähigen Anteil und den nicht förderfähigen Anteil getrennt.
Was heißt prämienbegünstigte Voraussetzung?
Damit die Prämie tatsächlich zur Auszahlung kommt, müssen Vertrag, Sparleistung und Verwendung passen. Häufig geht es um wohnwirtschaftliche Verwendung, Sperrfrist und Anbieterunterlagen. Der Rechner kann diese Unterlagen nicht prüfen und fragt deshalb eine eigene Ja-Nein-Angabe ab.
Kann ich das Bruttoeinkommen eintragen?
Nein. Für die Einkommensgrenze zählt das zu versteuernde Einkommen. Das kann deutlich niedriger sein als das Bruttoeinkommen, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Abzüge bereits berücksichtigt sind.
Was passiert, wenn das Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Dann setzt der Rechner die Prämie auf 0 €. Bei knappen Fällen solltest du den Steuerbescheid prüfen, weil das zu versteuernde Einkommen und nicht ein geschätztes Monatsbrutto entscheidet.
Ist die Wohnungsbauprämie dasselbe wie Arbeitnehmersparzulage?
Nein. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage sind unterschiedliche Förderungen mit eigenen Voraussetzungen, Grenzen und Anträgen. Der Rechner bildet nur die Wohnungsbauprämie ab.
Wann ist der Rechner zu grob?
Zu grob ist das Modell, wenn Vertragstyp, Verwendung, Sperrfrist, Altvertrag, Anbieterabwicklung oder mehrere Sparverträge eine Rolle spielen. Dann hilft die Rechnung nur als Plausibilität für die Höhe, nicht als verbindlicher Anspruch.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?
Hilfreich sind Jahreskontoauszug oder Bescheinigung des Anbieters, Steuerbescheid mit zu versteuerndem Einkommen, Vertragsdaten, Angaben zur wohnwirtschaftlichen Verwendung und Nachweise zur Antragstellung.